21.03.2022FörderprogrammDMB+

NRW.BANK Universalkredit

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mittelständische Unternehmen in NRW können Investitionen über den Universalkredit der NRW.Bank finanzieren.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Für Vorhaben, die einen positiven "NRW-Effekt" haben.
  • Bestandteil können Investitionsdarlehen und Betriebsmitteldarlehen sein.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €
  • Angehörige der freien Berufe
  • Existenzgründer

 

Was wird gefördert?

- Darlehen können für Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf beantragt werden, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Mit dem Darlehen können  insbesondere Investitionsmaßnahmen finanziert und/oder Ihren Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf gedeckt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Das Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Das Vorhaben hat einen positiven NRW-Effekt, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.
  • Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € muss die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen dargelegt werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen und endfällige Darlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Mindest-/Höchstbetrag: nicht festgelegt
  • Laufzeiten Ratendarlehen:
    • 3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
    • 3, 4 oder 5 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahren
    • 10 Jahre bei 0 oder 1 Tilgungsfreijahr
    • 15 oder 20 Jahre bei 0 oder 2 Tilgungsfreijahren
  • Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre
  • Laufzeiten Betriebsmitteldarlehen: max. 10 Jahre
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    •  außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der Antrag kann auf den vorgesehenen Formularen bei der eigenen Hausbank gestellt werden. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

 

Quelle: NRW-Bank

 

      Mehr zu diesen Themen