23.03.2016Nachricht

Öffentliche Konsultation über wirksamen Insolvenzrahmen in der EU

Die unterschiedlichen Ansätze zur Regelung von Insolvenzen in den EU-Staaten behindert die Entwicklung der Kapitalmärkte und muss deshalb notwendigerweise auf EU-Ebene behandelt werden. In einer Konsultation will die Europäische Kommission nun bis zum 14. Juni 2016 Meinungen einholen, wie gewährleistet werden kann, dass nationale Insolvenzrahmen – insbesondere in einem grenzüberschreitenden Kontext – gut funktionieren.

Der Aktionsplan für die Kapitalmarktunion beinhaltet, dass die Kommission für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen eine gesetzgeberische Initiative zur Geschäftsinsolvenz vorlegen wird, die die frühzeitige Restrukturierung und die "zweite Chance" beinhaltet. Die Initiative soll die wichtigsten Hindernisse für den freien Kapitalfluss behandeln und dabei auf nationale Regelungskonzepte aufsetzen, die gut funktionieren.

Diese Erkenntnis wurde vom Bericht der fünf Präsidenten "Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden" bestätigt, der die Insolvenzrechte zu den wichtigsten Engpässen zählt, die eine Integration der Kapitalmärkte verhindern und deshalb prioritär behandelt werden müssen. Die Binnenmarktstrategie sieht eine Initiative bezüglich der "zweiten Chance" vor.

Manche Mitgliedstaaten haben Reformen umgesetzt; allerdings implementieren diese Reformen die Empfehlung der Kommission lediglich teilweise. In der Folge der Evaluation der Umsetzung der Empfehlung hat die Kommission begonnen eine gesetzgeberische Initiative entsprechend dem oben genannten Aktionsplan für die Kapitalmarktunion vorzubereiten.

Diese Konsultation ermittelt die Sichtweisen der Interessengruppen auf Schlüsselaspekte der Insolvenz. Insbesondere ermittelt sie die Sichtweisen mit Blick auf allgemeine Prinzipien und Standards, die gewährleisten könnten, dass nationale Insolvenzrahmen – insbesondere in einem grenzüberschreitenden Kontext – gut funktionieren.

Die Antworten dienen zur Identifizierung, welche Aspekte möglicherweise in der gesetzgeberischen Initiative und welche in anderen möglichen ergänzenden Maßnahmen in diesem Bereich behandelt werden können. Allerdings präjudizieren die Ergebnisse der Konsultation keinerlei Maßnahmen, die die Kommission in diesem Bereich vornehmen könnte.

Die Antworten werden, gemeinsam mit den Ergebnissen einer externen Studie für die Kommission und anderen verfügbaren Informationen, in den Folgenabschätzungsbericht der Kommission einbezogen werden.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 23.03.2016

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