27.05.2020Nachricht

Positive Bilanz zur Soforthilfe, Nachbesserungen erforderlich

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) zieht eine positive Bilanz zur Soforthilfe von Bund und Ländern. Neben einer zielgerichteten Soforthilfe für Solo-Selbstständige fordert der DMB eine Verlängerung des Bezugszeitraumes und Klarheit über die Verwendung der Geldmittel.

Die Frist für die Soforthilfe-Beantragung für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler läuft noch bis zum 31. Mai. Unternehmen, die nach wie vor starke Umsatzeinbußen verzeichnen, sind allerdings weiterhin auf finanzielle Hilfe angewiesen, wie beispielsweise Branchen ohne Öffnungsperspektive. Bis zum 20. Mai wurden laut Bundesregierung bundesweit 2,02 Millionen Anträge auf Soforthilfe gestellt und davon 1,6 Millionen Anträge bewilligt. Damit wurden Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 12,4 Milliarden Euro von den zur Verfügung stehenden 50 Milliarden Euro ausgezahlt. Die finanziellen Ressourcen für eine Verlängerung der Hilfszahlungen sind demzufolge vorhanden. Marc S. Tenbieg, Geschäftsführender Vorstand des DMB fordert die Bezugsdauer an dem Bedarf besonders betroffener Unternehmen anzupassen und schlägt deshalb eine Verlängerung bis Ende des Jahres vor. Das neue von Bundeswirtschaftsminister Altmaier geplante Überbrückungsprogramm für Solo-Selbstständige und mittelständische Unternehmen, das monatliche Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro vorsieht, wird daher ausdrücklich vom DMB begrüßt.

Die schnelle Umsetzung der Soforthilfe durch Bund und Länder bewertet der DMB positiv – obwohl die Geschwindigkeit bei Antragsstellung und Auszahlung von Bundesland zu Bundesland deutlich variiert. Der Vorstand des Verbandes, Marc S. Tenbieg, äußert neben Lob für die schnelle, unbürokratische Hilfe aber auch dringenden Nachbesserungsbedarf: „Deutschland hat im internationalen Vergleich sehr weitreichende finanzielle Hilfen zügig bereitgestellt, um die Liquidität der Unternehmen kurzfristig zu sichern. Allerdings fallen viele Solo-Selbstständige gänzlich durch das Raster. Die Solo-Selbstständigen in Deutschland dürfen nicht vergessen und alleingelassen werden.“ Deshalb fordert der DMB, dass die „Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“, ihrem Namen gerecht wird und auch tatsächlich bei diesen Selbstständigen ankommt. Das Problem ist derzeit: Die Soforthilfe darf nur für Betriebskosten verwendet werden. Tenbieg erklärt hierzu: „Bei Solo-Selbstständigen existiert oftmals keine klare Trennung zwischen Berufs- und Privatleben. Dadurch fallen bei ihnen überwiegend nur Lebenshaltungs- statt Betriebskosten an. Während das Kurzarbeitergeld für abhängig Beschäftigte gezielt erhöht wurde, damit diese nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind, existiert immer noch kein bundesweites Äquivalent für Solo-Selbstständige. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.“

Weitere Unsicherheiten in Bezug auf die Verwendung der Soforthilfe sorgen für Verwirrung bei KMU. Tenbieg sieht deshalb Verbesserungsbedarf im Rahmen der Kommunikation: „Es darf nicht sein, dass Unternehmen die Soforthilfe aus Angst vor Subventionsbetrug nicht nutzen können. Eine klare Kommunikation seitens des Bundes und der Länder wofür die staatlichen Gelder verwendet werden dürfen, wäre im Vorfeld erforderlich gewesen – es gilt hier dringend für Klarstellung und Vertrauensschutz zu sorgen.“

 

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