15.12.2016Nachricht

Schutz von Kassen vor Manipulationen

Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor hatte die Koalitionsmehrheit zu den Gesetzentwurf noch sieben Änderungsanträge beschlossen. Von Union und SPD abgelehnt wurden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879, 18/1968) gegen Manipulationsmöglichkeiten an Registrierkassen und gegen Umsatzsteuerbetrug.
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Der Ausschuss fügte in diesen Passus eine Änderung ein, nach der die Regierung verpflichtet ist, für den Erlass der die Details regelnden Rechtsverordnung die Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Außerdem wird eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen an die Kunden eingeführt. Aus Gründen der "Praktikabilität und Zumutbarkeit" können sich Unternehmen, die Waren an "eine Vielzahl von nicht bekannten Personen" verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreien lassen, heißt es in einem der Änderungsanträge.

Die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.

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Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung 15.12.2016

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