17.05.2024Position

Statement zur Anpassung des Wettbewerbsrechts beim Datenschutz

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die bayerische Gesetzesinitiative „zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold Platings im Wettbewerbsrecht“ beschlossen und eröffnet damit den Gesetzgebungsprozess zur Stärkung der Rechtsklarheit beim Datenschutz im Wettbewerbsrecht. Die Initiative sieht eine Änderung des „Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ vor, die Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes explizit ausschließt.

Die bisherige Rechtslage ist nicht eindeutig und lässt Spielraum für gerichtliches Vorgehen hinsichtlich unlauteren Wettbewerbs von konkurrierenden Unternehmen bei Rechtsverstößen im Datenschutz zu. Der DMB unterstützt die Gesetzesinitiative, da damit Rechtsklarheit geschaffen wird und eine mögliche Beanstandung des Europäischen Gerichtshofs vorweggenommen wird.

Es sind bereits ausreichende Sanktionsmöglichkeiten durch die DSGVO vorhanden, weshalb eine ergänzende Rechtsschutzmöglichkeit im Wettbewerbsrechtals zusätzliche Belastung für den Mittelstand einzuordnen ist. Das hat der Gesetzgeber bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten schon anerkannt und sie bei solchen Haftungsansprüchen zu ihrem Nachteil ausgenommen. Darüber hinaus fordert der DMB weitere Rechtsanpassungen zum Abbau des bürokratischen Datenschutzrahmens und eine allgemeine Novellierung des Datenschutzrechts.

Die angenommene Bundesratsinitiative wird der Bundesregierung zur Stellungnahme und dem Bundestag zur weiteren Abstimmung zugeleitet. Aufgrund des Erfordernisses zur Anpassung der Rechtslage, erwartet der DMB eine grundsätzliche Zustimmung des Bundestages im Sinne eines fairen Wettbewerbs.

 

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