19.10.2022Fachbeitrag

Stromkaufvereinbarung

PPA ermöglichen es, erneuerbaren Strom direkt über den Betreiber zum Beispiel einer Photovoltaikanlage zu beziehen.

Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen suchen zunehmend nach Wegen, ihre Anlagen auch ohne staatliche Förderung zu betreiben. Auf der anderen Seite möchten immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Klimabilanz verbessern und sich von schwankenden Strompreisen unabhängiger machen. Direkte Stromlieferverträge zwischen Anlagenbetreibern und Unternehmen können beide Interessen zusammenführen.

Im Jahr 2021 endete für die ersten Windenergieanlagen in Deutschland der zwanzigjährige finanzielle Förderzeitraum nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Viele dieser Anlagen waren noch in einem guten Zustand und daher aus technischer Hinsicht für einen Weiterbetrieb geeignet. Die finanzielle EEG-Förderung, die ihnen eine feste Vergütung für den erzeugten Strom garantierte, machte den Anlagenbetrieb für sie rentabel. Wenn die Förderung ausläuft, müssen die Betreiber ausgeförderter Anlagen Wege finden, den erneuerbaren Strom auch ohne Förderung wirtschaftlich zu erzeugen. Andernfalls droht diesen Anlagen der Rückbau und der Energiewende würden vorhandene und bereits nutzbare Erzeugungskapazitäten verloren gehen, die benötigt werden, um die Energiewende- und Klimaschutzziele zu erreichen. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen suchen daher nach Möglichkeiten, ihre Anlagen unter solchen Bedingungen zu betreiben, die auch ohne finanzielle Förderung wirtschaftlich für sie sind. Da in den kommenden Jahren immer mehr Erzeugungsanlagen das Ende ihres EEG-Förderzeitraums erreichen, stellt sich künftig immer mehr Anlagenbetreibern die Frage, wie sie den Post-EEG-Betrieb ihrer Windenergieanlagen gestalten können.

Demgegenüber leiden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter den seit einiger Zeit stark steigenden Strom- und Energiepreisen. Immer mehr KMU suchen daher nach Wegen, um unabhängiger von steigenden Stromkosten zu werden. Für Unternehmen wird es außerdem zunehmend zu einem Wettbewerbsvorteil, ihre Arbeits- und Produktionsprozesse nachhaltiger zu gestalten und ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Liefervertrag zwischen Erzeuger und Unternehmen

Ein Geschäftsmodell, das die Interessen von Anlagenbetreibern und KMU zum gegenseitigen Nutzen zusammenbringen kann, ist das Power Purchase Agreement (PPA). Bei einem (PPA) handelt es sich um einen in der Regel langfristigen Liefervertrag von Strom aus Erneuerbaren Energien zwischen dem Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage und einem Abnehmer des Stroms, zum Beispiel einem Unternehmen. In diesem Liefervertrag vereinbaren beide Vertragspartner die Lieferung einer bestimmten Strommenge zu einem festgelegten, ausgehandelten Strompreis. Diese und weitere Bedingungen der Lieferung werden im PPA festgehalten. Dem Stromerzeuger bietet dies die Möglichkeit, seine Erneuerbare-Energien-Anlagen ohne EEG-Förderung wirtschaftlich zu betreiben und weiter erneuerbaren Strom zu erzeugen. Der Abnehmer des Stroms bezieht so erneuerbaren Strom über einen gewissen Zeitraum hinweg zu einem festgelegten Preis und kann sich sowohl von schwankenden Strompreisen unabhängiger machen als auch seinen CO2-Ausstoß reduzieren. Da insbesondere Wind- und Solarenergie von den Wetterverhältnissen abhängen, wird im Power Purchase Agreement auch festgelegt, was im Falle schwankender Energieerzeugung passiert, um die Versorgungssicherheit des Unternehmens zu gewährleisten. In der Regel erhält der Stromabnehmer vom Erzeuger dann entweder einen finanziellen Ausgleich, wenn seine Anlagen zu wenig Strom erzeugen, oder der Anlagenbetreiber garantiert in diesen Fällen für eine Stromversorgung über einen anderen Anbieter.

Laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (pwc) basierten die meisten PPA bislang auf Windenergie. Im Jahr 2018 seien in Europa mit Betreibern von Windparks neue Power Purchase Agreements mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Gigawatt abgeschlossen worden, darunter auch der erste mit dem Betreiber eines Offshore-Windparks. Die meisten PPA wurden in Norwegen und Schweden unterzeichnet, gefolgt von Dänemark, Großbritannien und den Niederlanden. Seit dem Auslaufen der EEG-Förderung für die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen werden PPA aber auch für immer mehr Anlagenbetreiber und Unternehmen in Deutschland interessant. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, dass sie Instrumente für den förderfreien Zubau von Erneuerbaren Energien künftig stärken möchte und nennt dabei explizit auch langfristige Stromverträge bzw. PPA.

Rechtliche Beratung ist wichtig

Weitere relevante Informationen zum Konzept des Power Purchase Agreements bietet auch die Marktoffensive Erneuerbare Energien der Deutschen Energie-Agentur. Wer ein PPA für sein Unternehmen in Erwägung zieht, sollte sich über die verschiedenen Möglichkeiten und die passende Ausgestaltung eines solchen Liefervertrages in jedem Fall von einem Akteur mit entsprechender rechtlicher Erfahrung beraten lassen.

Dieser Beitrag ist Teil von Mittelstand WISSEN zum Thema KMU als Prosumer: Mehr Unabhängigkeit bei Strom und Wärme

 

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