Was ändert sich im Jahr 2025 für den Mittelstand?
Im Jahr 2025 treten einige neue Gesetze und Regelungen für Unternehmer und Selbstständige in Kraft. Von der Pflicht zur digitalen Rechnung über die CO2-Bepreisung bis hin zur Wirtschaftsidentifikationsnummer finden Sie hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Abfindungen
Wenn Beschäftigte nach längerer Betriebszugehörigkeit entlassen werden, erhalten sie oft eine Abfindung. Ab dem Jahr 2025 sind nicht mehr die Arbeitgeber für die Anwendung der Fünftelregelung verantwortlich; stattdessen wird der Steuervorteil von den Finanzämtern erstattet. Arbeitnehmer, die diesen steuerlichen Vorteil weiterhin nutzen möchten, müssen ihn künftig eigenständig in ihrer Steuererklärung geltend machen. Diese Regelung gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2025.
Quelle: Focus Business
Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht werden von zehn auf acht Jahre reduziert. Die Bundesregierung erwartet, dass diese Änderung die Wirtschaft jährlich um etwa 626 Millionen Euro entlastet.
Weitere Informationen: Monitoring Bürokratieentlastungsgesetz IV
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen. Das Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr ge- bzw. erbracht werden.
Quelle: BMAS
Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung
Für Gutverdiener steigen 2025 die Sozialabgaben, da die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung deutlich angehoben werden. Dadurch wird ein größerer Teil des Einkommens von Gutverdienern mit Beiträgen belastet. Die Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Konkret erhöht sich die Grenze in der Krankenversicherung auf 66.150 Euro jährlich, in der allgemeinen Rentenversicherung auf 96.600 Euro und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 118.800 Euro pro Jahr.
Biozidrechts-Durchführungs-Verordnung
Verkäufer bestimmter Produkte, die Biozide enthalten, müssen ab Januar 2025 sogenannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen und selbst eine spezielle Sachkunde nachweisen. Außerdem muss sich der Verkäufer vergewissern, dass der Käufer zu den zugelassenen Verwendern gehört.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein
Hinweis zum Bundeshaushalt
Falls keine Einigung über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr erzielt wird, beginnt 2025 mit einer vorläufigen Haushaltsführung. Dies bedeutet, dass alle Projekte, die nicht gesetzlich abgesichert sind, vorerst gestoppt werden müssen. Dazu zählen unter anderem öffentliche Bauprojekte und Arbeitsverträge von Angestellten mit befristeten Projektverträgen. Der Nachtragshaushalt für 2024 ist ebenfalls noch nicht beschlossen. Bei einer Haushaltssperre könnten zudem Förderprojekte eingestellt werden.
CO2-Preis
Der Preis für jede ausgestoßene Tonne CO2 steigt im kommenden Jahr von bislang 45 Euro auf 55 Euro. Dies sorgt dafür, dass das Heizen und Tanken mit fossilen Brennstoffen wie Diesel, Heizöl, Benzin und Gas teurer wird. Laut ADAC wird zum Beispiel ein Liter Benzin dadurch um 3 Cent teurer, während ein Liter Diesel etwas mehr als 3 Cent teurer wird.
Quelle: ADAC
Dienstwagen
Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, müssen den geldwerten Vorteil versteuern. Elektrofahrzeuge profitieren hierbei von einem steuerlichen Vorteil. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Anforderungen für Hybridfahrzeuge, die nicht vollständig elektrisch betrieben werden, verschärft.
Für Arbeitgeber ist diese Änderung von Bedeutung, da sie ihre Mitarbeiter dazu motivieren können, auf Elektroautos als Dienstwagen umzusteigen. Solange ein Hybridfahrzeug maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreicht, kann der Bruttolistenpreis bei der Berechnung des geldwerten Vorteils um 50 Prozent reduziert werden. Für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2024 erstmals an einen Arbeitnehmer übergeben werden, bleibt eine elektrische Reichweite von 60 Kilometern ausreichend. Diese Regelung bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, durch die Förderung umweltfreundlicherer Fahrzeuge steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Quelle: Haufe
Digitaler Arbeitsvertrag
Ab Januar 2025 wird es einfacher, Arbeitsverträge abzuschließen. Arbeitgeber müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen wie Arbeitsort, Vergütung oder Kündigungsfrist nicht mehr in Papierform übergeben. Ein unterschriebenes PDF, das per E-Mail verschickt wird, reicht aus. Ausnahmen gelten jedoch weiterhin: Befristete Verträge und Wettbewerbsverbote erfordern nach wie vor eine eigenhändige Unterschrift. Auch in Branchen mit hohem Risiko für Schwarzarbeit, etwa im Baugewerbe, der Gebäudereinigung und der Fleischwirtschaft, bleibt die schriftliche Form Pflicht.
Digitale Steuerbescheide
Zukünftig sollen Finanzämter die Möglichkeit haben, Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte digital zur Verfügung zu stellen, sodass sie online abgerufen werden können.
Weitere Informationen: Monitoring Bürokratieentlastungsgesetz IV
Dynamische Stromtarife
Stromversorger müssen ab dem 1. Januar 2025 ihren Kunden dynamische Stromtarife anbieten. Mit dynamischen Stromtarifen können Verbraucher von den schwankenden Preisen am Strommarkt profitieren und ihren Stromverbrauch entsprechend steuern. Voraussetzung, dass ein Unternehmen einen dynamischen Stromtarif nutzen kann, ist allerdings der Einbau eines sogenannten Smart-Meters, einem digitalen und vernetzen Stromzähler.
Quelle: DEUMESS
Einwegkunststofffondsgesetz
Ab dem 31. Dezember 2024 müssen bestimmte Einwegkunststoffprodukte, wie Lebensmittelverpackungen, Getränkebecher und Feuchttücher, mit einer Abgabe belegt und registriert werden.
Elektronische Rechnung
Die elektronische Rechnung wird ab dem 1. Januar 2025 im B2B-Geschäft für Unternehmen zur Pflicht.
Weitere Informationen: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) | Kompetenzbereich Finanzen
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2025 (EEG 2025)
Die Schwelle, ab der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) ihren Strom selbst vermarkten müssen, wird mit dem EEG 2025 ab Januar schrittweise von 100 auf 25 Kilowatt gesenkt. Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Februar in Betrieb genommen werden, sinkt auf 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vergütungssätze werden den Anlagenbetreibern für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Außerdem wird der Netzanschluss von EE-Anlagen durch digitale und einheitliche Webportale erleichtert.
Quelle: Cornelius Ober GmbH
Grundsteuererhöhung
Ab Januar tritt das neue Berechnungsmodell für die Grundsteuer in Kraft, das in elf Bundesländern Anwendung findet. Der Zeitpunkt, zu dem die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden, variiert stark. Einige Städte und Gemeinden haben die Bescheide bereits versendet, während andere sie für Januar, Februar oder März 2025 angekündigt haben.
Weitere Informationen: Informationen für Unternehmen | Finanzverwaltung NRW
Kleinunternehmerregelung
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wird auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr erhöht. Unternehmen, die diese Grenzen überschreiten, verlieren ihren Kleinunternehmerstatus und müssen zur Regelbesteuerung wechseln. Außerdem wird die EU-Richtlinie 2020/285 genutzt, um die Kleinunternehmerregelung in Deutschland zu reformieren, indem nun auch Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten diese Regelung in Deutschland anwenden können. Ein neues Meldeverfahren ermöglicht es in Deutschland ansässigen Unternehmern, die Steuerbefreiung auch in anderen EU-Ländern zu nutzen, sofern der Gesamtumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zudem müssen Kleinunternehmer keine E-Rechnungen ausstellen, jedoch in der Lage sein, solche zu empfangen und zu verarbeiten; diese Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Quelle: Springer Professional
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden nächstes Jahr deutlich steigen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 1,7 % auf 2,5 %. Zudem ist eine Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte geplant, die noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Lohnsteuerfreibetrag
Ab 2025 verschiebt sich die Frist zur Beantragung eines Lohnsteuerfreibetrags auf den 1. November des Vorjahres. Für das Steuerjahr 2026 muss der Antrag somit spätestens bis zum 1. November 2025 eingereicht werden. Die bisherige Frist, die am 1. Oktober endete, wird durch diese neue Regelung ersetzt.
Mindestausbildungsvergütung
Ab 2025 gelten für Auszubildende neue Mindestvergütungen. Im ersten Ausbildungsjahr erhalten sie mindestens 682 Euro monatlich, im zweiten Jahr steigt der Betrag auf 805 Euro und im dritten Jahr auf 921 Euro. Für Ausbildungen mit 3,5 Jahren Dauer beträgt die Mindestvergütung im letzten Jahr 955 Euro. In tarifgebundenen Betrieben gilt jedoch der im Tarifvertrag festgelegte Betrag als Untergrenze.
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt von derzeit 12,41 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro.
Minijobs
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobber auf 556 Euro pro Monat angehoben, im Vergleich zu den bisherigen 538 Euro. Die maximale Arbeitszeit bleibt bei etwa 43 Stunden pro Monat. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Die jährliche Verdienstgrenze beträgt dann 6.672 Euro. Der Übergangsbereich für Midijobs liegt im Jahr 2025 zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro monatlich.
Quelle: Minijob Zentrale
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ab dem 1. Januar 2025 (erster Bericht 2026) müssen große kapitalmarkorientierte Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit berichten, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (1) >250 Mitarbeiter (2) >50 Mio. Euro Umsatzerlöse (3) >25 Mio. Euro Bilanzsumme. Außerdem muss der Nachhaltigkeitsbericht ab 2025 extern geprüft werden – genau wie auch die Finanzberichterstattung.
Quelle: https://www.newsaktuell.de/blog/nachhaltigkeitsberichterstattung-aenderungen-ab-2025/
Postgesetz
Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen. Laut neuem Postgesetz müssen Pakete in den Gewichtsstufen über 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg ab 1. Januar 2025 mit einem sichtbaren, verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für Pakete von Geschäftskunden ebenso wie für Pakete von Privatkunden, die in Postfilialen, Packstationen oder bei der Zustellkraft eingeliefert werden.
Registrierkassen
Am 1. Januar 2025 beginnt das neue Verfahren zur Meldung elektronischer Kassensysteme über "Mein Elster". Unternehmen haben bis zum 31. Juli 2025 Zeit, alle vor dem 1. Juli 2025 erworbenen, gemieteten oder geleasten Kassensysteme zu registrieren. Für Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt eine Meldefrist von einem Monat nach Erwerb. Auch bei der Außerbetriebnahme eines Systems, etwa durch Defekt oder Diebstahl, muss dies innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Quelle: DIHK
Support für Windows 10 und Microsoft Office 2016 und 2019 endet
Ab dem 14. Oktober 2025 stellt Microsoft den kostenlosen Update-Support für Windows 10 ein. Zwar werden kostenpflichtige Updates weiterhin möglich sein, doch Microsoft drängt seine Nutzer klar zum Wechsel auf Windows 11. Gleichzeitig endet auch der Support für Microsoft Office 2016 und 2019. Diese Versionen sind besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen verbreitet. Das Support-Ende erhöht das Risiko für Sicherheitslücken, die Angreifer gezielt nutzen könnten.
Umsatzsteuervoranmeldung
Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmerinnen und Unternehmer von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, wenn ihre Umsatzsteuer im Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro betrug, während die bisherige Grenze bei 1.000 Euro lag.
Quelle: DHPG
Wirtschaftsidentifikationsnummer
Seit Herbst 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland eingeführt, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Mehr Informationen gibt es für Mitglieder hier: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) | Kompetenzbereich Finanzen