25.01.2019Fachbeitrag

Zollabfertigung in der Ukraine

Für deutsche Unternehmen ist die Ukraine ein interessantes Export-, Import-, Produktions- oder Investitionsziel. Die vierzehnteilige Beitragsserie „Markteinstieg in der Ukraine“ vermittelt Grundlagen und Details zum Wirtschaftssystem der Ukraine.

Das Thema Freihandel ist ein wichtiger Bestandteil des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine, mit dem das Land enger an die Europäische Union angebunden wird. Viele wesentliche Änderungen wurden bereits implementiert, was die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der Ukraine und der EU und die Notwendigkeit einer Harmonisierung der geltenden ukrainischen Gesetzgebung mit den EU-Rechtsvorschriften betraf. Die ukrainischen Zollbestimmungen werden allmählich mit internationalen best-practices harmonisiert.

 

Zollkontrolle

Zollkontrollen werden von den ukrainischen Zollbehörden vorgenommen, womit sichergestellt wird, dass Waren, die in die Ukraine eingeführt und aus der Ukraine ausgeführt werden, die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Die Zollbehörden sind berechtigt, verschiedene Arten von Kontrollen durchzuführen, wie z. B. sanitäre, radiologische oder ökologische Kontrollen.

In der Ukraine wird vom Zollamt ein System des „Single-Window" (sog. Prinzip des „One-Stop-Shop“) angewendet, d.h. alle Arten von Kontrollen werden gleichzeitig durchgeführt. Die Einführung dieses einheitlichen elektronischen Systems trägt zur zeitlichen Verkürzung der Zollkontrollen, zur Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen an den Zollstellen und zur Verhinderung von Korruption und Verstößen bei der Zollkontrolle bei. Es erleichtert die Ein- und Ausfuhr von Gütern und macht das Land wettbewerbsfähig.

 

Erforderliche Unterlagen

Die Nichtbereitstellung der unten aufgeführten Unterlagen kann eine erhebliche Verzögerung bei der Zollabfertigung zur Folge haben.

Alle Waren, die in die Ukraine eingeführt werden, sind bei den Zollbehörden anzumelden. In der Regel wird die Zollabfertigung vom Importeur (Einführer) oder einem zugelassenen Zollvermittler im Auftrag des Importeurs vorgenommen.

Grundsätzlich sind die folgenden Unterlagen für die Einfuhr von Waren in die Ukraine erforderlich:

  1. Einfuhr- bzw. Ausfuhrvertrag (grenzüberschreitender Vertrag);
  2. Rechnung und Frachtbrief;
  3. Einfuhrzollanmeldung;
  4. Zollwertanmeldung;
  5. Konformitätserklärung;
  6. Ursprungszeugnis;
  7. Nachweis der Zoll- und Steuerzahlung.

Darüber hinaus können die Zollbehörden weitere Unterlagen, die nicht oben aufgeführt sind, verlangen.

 

Zollverfahren

Ein Zollverfahren besteht aus den miteinander verbundenen gesetzlichen Vorschriften. Diese Vorschriften regeln die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung oder die zollrechtliche Bestimmung, die für eine solche Warensendung zu erhalten ist, deren rechtlichen Status. Ferner werden dadurch auch Steuerbedingungen entsprechend den angegebenen Zwecken nach der Beförderung von Waren über die Zollgrenze der Ukraine sowie deren nachträgliche Nutzung geregelt.

Das Zollgesetzbuch der Ukraine sieht die Anwendung von folgenden Zollverfahren in der Ukraine vor:

  1. Einfuhr (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr);
  2. Wiedereinfuhr;
  3. Ausfuhr (endgültige Ausfuhr);
  4. Wiederausfuhr;
  5. Transit;
  6. vorübergehende Einfuhr;
  7. vorübergehende Ausfuhr;
  8. Zolllager;
  9. Zollfreigebiet;
  10. zollfreier Handel;
  11. aktive Veredelung;
  12. passive Veredelung;
  13. Zerstörung oder Vernichtung;
  14. Aufgabe zugunsten der Staatskasse.

Das Zollgesetzbuch der Ukraine enthält eine detaillierte Beschreibung und Besonderheiten jedes Zollverfahrens. Die am häufigsten verwendeten Verfahren sind zwischen Nummer 1) und Nummer 5) oben angegeben.

 

Anfallende Steuern und Abgaben

Mit der Umsatzsteuer werden Lieferungen von Waren bzw. Dienstleistungen in der Ukraine sowie Geschäfte im Zusammenhang mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Waren in der Ukraine besteuert. Der Umsatzsteuersatz beträgt 20%, für pharmazeutische Produkte beträgt der Umsatzsteuersatz 7%. Dabei ist erwähnenswert, dass auf die Ausfuhr von Waren aus der Ukraine ein Umsatzsteuersatz von 0% angewendet wird.

Die Akzisensteuer ist eine Abgabe für die der Akzise unterliegenden Waren, die ins Zollgebiet der Ukraine eingeführt werden. Die Akzise wird auf eine Reihe von Verbrauchsgütern erhoben, darunter:

  1. Äthylalkohol und andere hochprozentige Destillate, Alkoholgetränke, Bier;
  2. Tabakwaren, Tabak und industrielle Ersatzstoffe von Tabak;
  3. Treibstoff;
  4. Pkw, Anhänger und Halbanhänger, Motorräder, Transportmittel, die für den Transport von mindestens 10 Personen bestimmt sind, Transportmittel für den Transport von Lasten.

Die Akzisensteuersätze sind im Steuergesetzbuch der Ukraine für jede Gruppe der Waren, die der Akzise unterliegen, festgesetzt.

Die Importeure haben Einfuhrzoll zu zahlen. Der Einfuhrzoll wird je nach der Gruppe der Waren, deren Herkunft und CIF-Preis (Preis einer Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr inklusive Kosten, Versicherungen und Fracht) berechnet. Die Höhe des Einfuhrzolls variiert entsprechend zwischen 0% – für bestimmte präferenzbegünstigte Waren oder im Rahmen von einigen internationalen Abkommen – und 60%, mit einem Durchschnittssatz von 10%.

Es ist auch zu erwähnen, dass alle Importwaren im Wert von bis zu 150 Euro zoll- und umsatzsteuerfrei eingeführt werden können.

 

Zahlungsbedingungen

In der Ukraine ist es möglich, verschiedene Zahlungsbedingungen beim Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen nach einem Außenhandelsvertrag zu nutzen. Dazu gehören: Vorauszahlungen, Akkreditive, Dokumenteninkasso, Zahlungsaufträge und andere Zahlungsbedingungen, die zur gängigen Geschäftspraxis gehören.

Ab Februar 2019 gelten die neuen Regeln über Devisen und Devisengeschäfte. Eine der wichtigsten Änderungen ist die gesetzliche Abschaffung der Abrechnungsfristen binnen 180 Tagen bei der Durchführung der Ex- und Importoperationen. Diese strengen Bestimmungen erschwerten früher die Geschäftstätigkeit für ukrainische Geschäftspartner.


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