Digitalisierung der Verwaltung
Kurz zusammengefasst
Deutschland hinkt bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und Unternehmen im internationalen Vergleich hinterher. Mit dem 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetz (OZG) soll sich das ändern. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen – der Umsetzungskatalog enthält 575 Leistungen – bis Ende 2022 zu digitalisieren.
Die Ereignisse im Detail
Worum geht es?
Bei internationalen Benchmarks wie dem Digital Economy and Society Index (DESI) der EU-Kommission belegt Deutschland einen der letzten Plätze bei der Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen. Bürger und Unternehmen sollen bis spätestens Ende 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen elektronisch abwickeln können. Die 575 Verwaltungsleistungen sind dabei in 14 Themenfelder untergliedert, so z.B. in „Unternehmensführung und -entwicklung“ oder „Steuern und Zoll“. Unternehmen sollen spätestens ab 2022 eine zentrale elektronische Anlaufstelle für Behördenvorgänge vorfinden. Bürokratie wird dadurch reduziert, Verwaltungsprozesse und -verfahren beschleunigt.
Umsetzung und nächste Schritte
Umsetzung geplant bis spätestens: 31.12.2022
Die Vorarbeiten für die Umsetzung der OZG-Leistungen sind fast abgeschlossen – damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Denn die Koordination zwischen Bund(esministerien) und Ländern ist komplex. Viele Verwaltungsleistungen werden zudem auf kommunaler Ebene (kommunale Selbstverwaltung) angeboten.
Fortschritte in der Umsetzungsphase werden vom IT-Planungsrat regelmäßig dokumentiert. Zudem zeigt der Normenkontrollrat Fortschritte in seinem „Monitor Digitale Verwaltung“ auf.
Die DMB-Bewertung
Die umfassende Verwaltungsdigitalisierung ist positiv zu bewerten. Allerdings erfolgt sie viele Jahre zu spät. Der ambitionierte Zeitplan der OZG-Umsetzung zeigt aber immerhin: die Dringlichkeit ist erkannt worden. Bislang wurde das Fundament gelegt. Nun gilt es das ambitionierte Projekt in einem großen Fleißakt bis 2022 (und gerne schon früher) abzuarbeiten.