01.10.2019Monitoring

Digitalisierung der Verwaltung

Kurz zusammengefasst

Deutschland hinkt bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und Unternehmen im internationalen Vergleich hinterher. Mit dem 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetz (OZG) soll sich das ändern. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen – der Umsetzungskatalog enthält 575 Leistungen – bis Ende 2022 zu digitalisieren.


Die Ereignisse im Detail

Spätestens Ende 2022 | Flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung

Spätestens Ende 2022 müssen sämtliche Verwaltungsleistungen auch elektronisch von den Verwaltungsbehörden angeboten werden.

Mai 2019 | Der NKR würdigt Vorarbeit von OZG-Umsetzung

Der unabhängige Normenkontrollrat bewertet die Anstrengungen der Bundesregierung bei den Themen Bürokratieabbau und Verbesserung der Rechtsetzung. In seinem „Monitor Digitale Verwaltung“ würdigt der NKR die bisher umgesetzten Maßnahmen. Jetzt müsse „Kurs gehalten“ und „Fahrt aufgenommen“ werden, fordert das Expertengremium.  

20.9.2018 | Die Betaversion des Verwaltungsportals des Bundes wird veröffentlicht.

Unternehmensgründung, Steuererklärung oder Bauantrag: all das und viel mehr soll künftig über das Verwaltungsportal des Bundes für Bürger und Unternehmen möglich sein. Die Betaversion des Portals kann seit September 2018 getestet werden: http://www.beta.bund.de.

November 2018 | Das OZG-Umsetzungskonzept wird vorgestellt.

Die OZG-Umsetzung ist eine komplexe Angelegenheit: Es gilt die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen zu koordinieren. Die „Spielregeln“ der Zusammenarbeit und die Umsetzungsstruktur werden im OZG-Umsetzungskonzept konkretisiert.   

April 2018 | Der OZG-Umsetzungskatalog mit 575 Verwaltungsleistungen wird vorgestellt.

Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Verwaltungsdigitalisierung stellt der OZG-Umsetzungskatalog dar: Der Katalog bündelt und ordnet jene Verwaltungsleistungen, für die digitale Lösungen umgesetzt werden müssen.

18.8.2017 | Das Online-Zugangsgesetz (OZG) tritt in Kraft.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) wird am 14.8.2017 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und tritt wenige Tage darauf in Kraft.

Worum geht es?

Bei internationalen Benchmarks wie dem Digital Economy and Society Index (DESI) der EU-Kommission belegt Deutschland einen der letzten Plätze bei der Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen. Bürger und Unternehmen sollen bis spätestens Ende 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen elektronisch abwickeln können. Die 575 Verwaltungsleistungen sind dabei in 14 Themenfelder untergliedert, so z.B. in „Unternehmensführung und -entwicklung“ oder „Steuern und Zoll“. Unternehmen sollen spätestens ab 2022 eine zentrale elektronische Anlaufstelle für Behördenvorgänge vorfinden. Bürokratie wird dadurch reduziert, Verwaltungsprozesse und -verfahren beschleunigt.      

Umsetzung und nächste Schritte

Umsetzung geplant bis spätestens: 31.12.2022

Die Vorarbeiten für die Umsetzung der OZG-Leistungen sind fast abgeschlossen – damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Denn die Koordination zwischen Bund(esministerien) und Ländern ist komplex. Viele Verwaltungsleistungen werden zudem auf kommunaler Ebene (kommunale Selbstverwaltung) angeboten.

Fortschritte in der Umsetzungsphase werden vom IT-Planungsrat regelmäßig dokumentiert. Zudem zeigt der Normenkontrollrat Fortschritte in seinem „Monitor Digitale Verwaltung“ auf.   

Die DMB-Bewertung

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Die umfassende Verwaltungsdigitalisierung ist positiv zu bewerten. Allerdings erfolgt sie viele Jahre zu spät. Der ambitionierte Zeitplan der OZG-Umsetzung zeigt aber immerhin: die Dringlichkeit ist erkannt worden.  Bislang wurde das Fundament gelegt. Nun gilt es das ambitionierte Projekt in einem großen Fleißakt bis 2022 (und gerne schon früher) abzuarbeiten.

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