Corona-Regeln: Das gilt ab dem 1. Oktober
Im Zeitraum vom 1. Oktober 22 bis 7. April 23 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Was müssen Unternehmen beachten? Was ist einheitlich geregelt, was ist Ländersache?
Die Bundesregierung hat das Covid-19-Schutzgesetz beschlossen. Das Gesetz wurde federführend vom Bundesgesundheits- und des Bundesjustizministerium erarbeitet und nimtm Änderungen am Infektionsschutzgesetz vor. Inzwischen hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, sodass die neuen Maßnahmen ab dem 1. Oktober 2022 gelten.
Die neuen Maßnamen beinhalten Regelungen, die sowohl bundesweit gelten, als auch mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder, die je nach regionalem Infektionsgeschehen greifen können. Damit besteht die Gefahr, dass es in den Herbst- und Wintermonaten wieder zu einem Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in einzelnen Bundesländern geben wird.
Welche bundesweiten Regelungen gelten ab Oktober 2022?
Bundesweit einheitlich geregelt sind vergleichsweise wenige Bereiche. Eine Masken- und Testpflicht gilt einheitlich etwa für medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Ebenso besteht Maskenpflicht in Arztpraxen und überall im öffentlichen Personenfernverkehr.
Welche Maßnahmen können die Länder beschließen?
Vorgesehen ist, dass die Länder über diese einheitlichen Regeln hinaus weitergehende Regelungen erlassen können. Dazu zählen auch Maßnahmen wie Masken- oder Testpflicht in der Gastronomie oder in Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus können per Landtagsbeschluss in den Bundesländern striktere Maßnahmen eingeführt werden, wie etwa Personenobergrenzen, spezifische Hygienekonzepte oder Abstandsregeln. Die nachfolgende Übersicht ordnet die geplanten Maßnahmen ein. Über länderspezifische Maßnahmen informiert der DMB im Coronahilfe Informationsportal.
Corona Maßnahmen vom 01.Oktober.2022 bis zum 07.April.2023 | Vom Bund festgelegt: | Länder können nach Landtagsbeschluss festlegen: |
Fernverkehr | FFP2-Maske ab 14Jahren medizinische Maske ab 6 Jahren, Personal | |
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, etc. | FFP2-Maske u. Test | |
Arztpraxen, etc. | FFP2-Maske für Patient*innen und Besucher*innen | |
Länder können festlegen: | ||
ÖPNV (Bus u. Bahn) | FFP2- /medizinische Maske (Personal nur medizinische Maske) | |
Öffentlich zugängliche Innenräume | FFP2-/ medizinische Maske | FFP2-/ medizinische Maske (ohne Ausnahme), |
Restaurants, Bars, Kultur-, Freizeitbereich, Sport, etc. | FFP2-/ medizinische Maske oder Test Testausnahme für Geimpfte und Genesene, Status max. 3 Monate | Hygienekonzept, Abstandsgebot, Personenobergrenzen (bei Veranstaltungen in Innenräumen) |
Schüler*innen ab Klasse 5 | Medizinische Maske | |
Schulen, Kitas, Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte, Hafteinrichtungen, Heime der Jugendhilfe | Test | |
Außenveranstaltungen | - | FFP2-/ medizinische Maske, Abstandsgebot |