Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Arbeitsgericht spricht wegweisendes Urteil zum Urlaub
Das Portal Deutsche Wirtschaftsnachrichten hat sich mit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts in Sachen Urlaubstage und dessen Folgen für Arbeitgeber auseinandergesetzt. Dabei kommt auch Steffen Kawohl, DMB-Experte für Arbeit und Bildung, zu Wort und kommentiert die neue Gesetzeslage kritisch.
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Der Deutsche Mittelstands-Bund betrachtet das Urteil mit gemischten Gefühlen und sieht es nicht nur positiv, wie Steffen Kawohl, Experte für Arbeitund Bildung beim Deutschen Mittelstand-Bund (DMB) gegenüber den DWN verdeutlicht: „Bislang wurde das Bundesurlaubsgesetz eher arbeitgeberfreundlich ausgelegt. Dies ändert sich nun. Das Urteil bringt zusätzliche Informationspflichten für Arbeitgeber mit sich, die mit mehr Bürokratie einhergehen. Von daher kann der DMB das Urteil nicht nur positiv bewerten.Grundsätzlich ist es wichtig, dass Arbeitgeber darauf achten, transparent mit Urlaubsansprüchen ihrer Mitarbeiter umzugehen.“
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Dem DMB zufolge sollen sich Arbeitgeber immeran die geltende Rechtsprechung halten, ihre Arbeitsverträge jährlich prüfen und wenn notwendig auch die Betriebsregelungen anpassen.
Wichtig bezüglich des Urteils findet der Deutsche Mittelstands-Bund, dass der Jahresurlaub im selben Kalenderjahr genommen werden kann und auch sollte, da er zur Erholung des Arbeitnehmers im laufenden Jahr gedacht ist. Es kann mal zu Ausnahmesituationen wie beispielsweise einer langen Krankheit oder Personalengpässen im Unternehmen kommen, die zu gut gemeinten Urlaubsverschiebungen führen. Eine Regelmäßigkeit der Verschiebungdes Urlaubs auf das nächste Jahr würde aber für die Unternehmen Planungs-und Organisationsprobleme mit sich bringen.
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Kleinen und mittleren Unternehmen empfiehlt Kawohl neben Hinweisen an Arbeitnehmer auf digitale Lösungen zu setzen: „Die Digitalisierung im Personalwesen ist in den Unternehmen schon weit fortgeschritten und wird aufgrund von stetig zunehmenden Dokumentationspflichten immer wichtigerwerden. Der DMB kann kleine und mittelständische Unternehmen nur dazuaufrufen, ganz gezielt digitale Lösungen bei der Urlaubsverwaltung einzuset-zen. Das macht das Dokumentieren wesentlich einfacher und hilft auch denBeschäftigten ihren eigenen Urlaubsanspruch besser im Blick zu behalten.“
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Quellen- und Autorenangaben:
Autor:
Valentin Radonici
Quelle:
DWN / deutsche-wirtschafts-nachrichten.de
Veröffentlichungsdatum: 22.12.2022
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