23.11.2015Fachbeitrag

Rechtskommentar:
Spanien: Neues System zur Berechnung und Abführung der spanischen Sozialversicherung

Rechtskommentar:

Die spanische Sozialversicherung führt seit einigen Monaten ein neues System für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer ein. Das neue System mit der Bezeichnung CRET@ ermöglicht einen direkten elektronischen Datenaustausch zwischen der Lohnbuchhaltung und der spanischen Sozialversicherungskasse (sog. TGSS). Die Umstellung auf dieses System ist bis spätestens drei Monate nach schriftlicher Mitteilung durch die Behörde vorzunehmen.

CRET@ sieht unter anderem vor, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage der im System verfügbaren Daten direkt von der Sozialversicherungskasse berechnet werden. Auf dieser Grundlage erstellt das System dem Beitragspflichtigen einen Entwurf für die monatlich abzuführenden Beitragssätze. Daher erfordert das neue System vom Beitragspflichtigen die aktive Beteiligung und ständige Aktualisierung der Mitarbeiterdaten.

Sofern Sie die Lohnbuchhaltung in Spanien extern in Auftrag gegeben haben, ist es daher in Zukunft umso wichtiger, frühzeitig die Daten betreffend die An- und Abmeldungen von Arbeitsverträgen, Krankschreibungen, Arbeitsunfällen, vertragliche Änderungen usw. Ihrer Mitarbeiter weiterzuleiten.

Autorin:
Sandra Schramm | Abogada

Voelker & Partner, S.L.| Barcelona/Spanien
www.voelker-gruppe.com



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