EuGH kritisiert deutsche Gesetzgebung zur Kündigung von Schwangeren
Im deutschen Mutterschutzgesetz ist festgelegt, dass schwangere Frauen nicht gekündigt werden dürfen. Falls dies doch passiert, darf dagegen geklagt werden. Dabei gilt aber eine Frist von drei Wochen, in denen eine Klage erfolgen muss. Sollt eine Gekündigte diese Frist aus guten Gründen versäumen, darf sie auch noch nach Fristablauf klagen. Dies gilt auch für Schwangere, die Klage muss aber innerhalb von zwei Wochen ab der Feststellung der Schwangerschaft erfolgen. In einem Präzedenzfall hat der EuGH, nachdem der Fall vom Mainzer Gericht abgegeben wurde, Kritik am deutschen Gesetz geäußert und zugunsten der Betroffenen entschieden. Eine Frist von zwei Wochen verstieße gegen das EU-Recht. Das deutsche Kündigungsrecht müsste nun eigentlich angepasst werden.