Wachstumsinitiative der Bundesregierung
Was können mittelständische Unternehmen erwarten?
Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung umfasst 49 Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken. Nach dem Kabinettsbeschluss beginnt das Gesetzgebungsverfahren, bei dem notwendige Gesetze wie das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) in den Bundestag eingebracht und diskutiert werden. Danach berät der Bundesrat, der die Interessen der Länder vertritt. Nach den Beratungen stimmen Bundestag und Bundesrat ab. Bei Zustimmung wird das Gesetzespaket vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Schließlich erfolgt die praktische Umsetzung durch die zuständigen Ministerien und Behörden.
Momentan ist der allgemeine Ausdruck des „Struck‘schen Gesetzes“ zu bedenken, der besagt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlasse, wie es hineinkommt. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Kabinettsbeschlusses und ihre konkreten Vorteile für Unternehmen:
1. Verbesserte Investitionsbedingungen
Beschleunigte Abschreibungen: Unternehmen sollen Investitionsgüter schneller abschreiben können. Die degressive Abschreibung soll bis 2028 verlängert und der Satz von 20 % auf 25 % angehoben werden. Zudem hat die Bundesregierung vor, die Pool-Abschreibung auf 5.000 Euro zu erhöhen. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Steuerlast reduzieren und schneller von neuen Investitionen profitieren können.
Poolabschreibungen:...
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