Bundeswirtschaftsministerium senkt Fördersätze für Energieberatungen
Aufgrund der haushaltspolitischen Gesamtlage und der weiterhin hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen, die Fördersätze und Zuschusshöhen für Energieberatungen zu reduzieren. Ab dem 7. August sollen die Fördersätze von bislang 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars verringert und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung um 50 Prozent gegenüber den bislang geltenden maximalen Zuschusshöhen reduziert werden. Diese Absenkungen sorgen dafür, dass auch zukünftig möglichst vielen Interessierten eine geförderte Energieberatung zugutekommen kann und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden, erklärt das BMWK in einer Pressemitteilung.