07.10.2024Position

Was bringt das BEG IV für den Mittelstand?

Bundestag verabschiedet Gesetzesvorhaben: Wie ist es aus Sicht von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu bewerten?

Am 26. September 2024 verabschiedete der Bundestag das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in zweiter und dritter Lesung. Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen. Doch wie ist der aktuelle Stand des BEG IV aus der Perspektive von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu bewerten?

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird von KMU zwar grundsätzlich begrüßt, doch bleibt die Enttäuschung über den mangelnden Umfang der Entlastungen deutlich spürbar. Einer der positiven Aspekte ist die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für steuerliche Belege von zehn auf acht Jahre. Dies soll die Verwaltungskosten für Unternehmen senken und insbesondere in Personalabteilungen sowie im Rechnungswesen für Erleichterungen sorgen. Weitere Erleichterungen ergeben sich durch die Möglichkeit, Verträge, wie Arbeits- oder Mietverträge, künftig digital abzuschließen. Die Einführung der digitalen Betriebskostenabrechnung sowie die papierlose Ausstellung von Steuerbescheiden könnten ebenfalls helfen, den bürokratischen Aufwand zu mindern.

Das BEG IV ist kein großer Wurf - leider! 

Jedoch kritisieren viele Unternehmen, dass diese Schritte bei weitem nicht ausreichen, um die anhaltende Bürokratielast in Deutschland signifikant zu senken. Besonders schmerzhaft ist die Tatsache, dass viele ursprüngliche Vorschläge der Wirtschaft zum Abbau von Bürokratie unberücksichtigt blieben. Von mehr als 400 Ideen fanden lediglich elf ihren Weg ins Gesetz. Hinzu kommt, dass zwar einige bürokratische Pflichten wegfallen, gleichzeitig aber neue Anforderungen, insbesondere auf EU-Ebene, hinzukommen, die den Entlastungseffekt für viele KMU wieder ausgleichen oder sogar übersteigen. Beispiele hierfür sind die Nachhaltigkeitsberichtspflichten und Regelungen zur IT-Sicherheit, die hohe Dokumentationsaufwände mit sich bringen.

Die schleppende Umsetzung der Digitalisierung, die schon in früheren Entlastungsgesetzen adressiert wurde, stellt ein weiteres großes Problem dar. Während es zwar Fortschritte bei der elektronischen Abwicklung von Verwaltungsprozessen gibt, sind sie im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Dänemark oder Österreich minimal. Von einer vollständigen Digitalisierung – etwa bei Unternehmensgründungen – ist Deutschland nach wie vor weit entfernt.

DMB fordert mehr Mut bei Entlastung und Vereinfachung

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wäre ein spürbarer Abbau bürokratischer Hürden ein dringend notwendiger Impuls für die Wettbewerbsfähigkeit. Der Nationale Normenkontrollrat fordert daher eine deutliche Reduzierung der Bürokratiekosten um mindestens ein Viertel in den nächsten vier Jahren, um die Wirtschaft nachhaltig zu entlasten. Bei dieser Forderung schließt sich der DMB an.

Insgesamt bleibt das Bürokratieentlastungsgesetz IV für viele Unternehmen ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings ein viel zu kleiner. Die erhoffte „Trendwende“ in der Bürokratiebelastung bleibt aus.

 

DMB-Mitglieder finden eine detaillierte Analyse zum Gesetzesvorhaben im MittelstandsMonitoring+.

 

 

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