Neuregelungen zum Juli/August 2016
Arbeit/Soziales: Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung verbessert die Berufschancen für gering qualifizierte Beschäftigte. Ab 1. August können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31.12.2020 befristet.
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Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern
Neuer Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk
Ab 1. August steigt der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 9,35 Euro auf 9,85 Euro Ost und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro West. Im nächsten Jahr wird es eine weitere Steigerung geben auf 10,40 Euro (Ost mit Berlin) und 10,65 Euro West. Ab 01.01.2018 gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Elektrohandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro.
Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Er geht dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor.
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Im Elektrohandwerk ab August mehr Geld
Sozialrecht wird einfacher
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Ziel der Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung ist es, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Die Leistungen sollen passgenau auf die persönliche Situation angewendet werden. Dazu gehört auch die individuelle Beratung.
Außerdem gilt: Langzeitarbeitslose können zukünftig für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben; mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden; Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden.
Die Regelungen gelten ab 01.08.2016.
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Sozialrecht wird einfacher
Neuer Hilfefonds für Dopingopfer
Manche Folgen des Dopings im DDR-Sport zeigen sich erst heute. Deshalb hat die Bundesregierung den Hilfefonds für DDR-Dopingopfer neu aufgelegt. Das zweite Gesetz über Hilfe für Dopingopfer der DDR ist am 3. Juli in Kraft getreten.
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Neuer Hilfefonds für Dopingopfer
Behindertengleichstellung: Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen
Einrichtungen des Bundes werden barrierefreier. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen wird es künftig vermehrt in "Leichter Sprache" geben. Ab 2018 müssen Bundesbehörden Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern.
Außerdem regelt das neue Gesetz die Anpassung des Behindertenbegriffs. Danach ist Behinderung das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind. Eine Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen bietet künftig die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Das Behindertengleichstellungs-Gesetz ist am 27. Juli in Kraft getreten.
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Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen
Digitale Agenda: Weg frei für öffentliches WLAN
Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Nutzer nicht mehr haftbar gemacht werden. So unterstützt die Bundesregierung die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots.
Das Gesetz ist am 27. Juli in Kraft getreten.
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Weg frei für öffentliches WLAN
Bildung: Mehr Meister-BAföG
Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab 1. August 2016 mehr Unterstützung. Beim "Meister-BAföG" erhöhen sich nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile.
Neu: Auch Bachelorabsolventen können "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.
Die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG steigen monatlich
für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro,
für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro,
für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro,
für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro.
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Fördersätze für Meister-BAföG steigen
Höheres BAföG für Schüler und Studierende
Zum Wintersemester 2016 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten, weil auch der Wohngeldanspruch überproportional von bisher 224 Euro auf 250 Euro steigt. Das trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen können zusätzlich etwa 110.000 Schüler und Studierende BAföG erhalten.
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BAföG steigt ab August 2016
Verbraucher: Freie Routerwahl
Internet-Provider in Deutschland können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Der Bundestag hat einstimmig die Abschaffung des sog. Routerzwangs beschlossen. Ab 1. August haben Nutzer freie Gerätewahl. Das schafft mehr Wettbewerb.
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Freie Routerwahl
Besserer Schutz für Kleinanleger
Die Bundesregierung stärkt die Rechte und den Schutz von privaten Kleinanlegern. Das ist der Kern des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes, das am 01.07.2016 in Kraft getreten ist.
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Besserer Schutz für Kleinanleger
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 28.07.2016