26.01.2017Nachricht

Anlegerschutz weiter stärken – Chancen der zweiten Finanzmarktnovelle nutzen

Sarah Ryglewski, zuständige Berichterstatterin;
Christian Petry, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag wird heute (26.01.2017) in erster Lesung den Entwurf des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beraten. Durch die Finanzmarktnovelle werden vier europäische Rechtsakte in das deutsche Recht überführt.

"Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte sowie den Schutz der Anlegerinnen und Anleger zu verbessern. Mit der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie MiFID 2 ("Markets in Financial Instruments Directive") steht dabei die Anpassung des "Grundgesetzes des Wertpapierhandels" im Zentrum.

Einen besonderen Schwerpunkt werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im weiteren parlamentarischen Verfahren auf eine Standardisierung der Geeignetheitserklärung legen. Diese Erklärung wird zukünftig das Beratungsprotokoll ersetzen. Mit einer Standardisierung wollen wir sicherstellen, dass jeder Anleger die Kapitalanlage erhält, die zu seiner Lebenssituation, Risikoneigung und individuellen Erfahrung passt. In der Vergangenheit nutzten Banken zu häufig ungenaue Aussagen, um ihr Haftungsrisiko zu senken. Dies wollen wir mit Einführung der Geeignetheitserklärung durch klare standardisierte Vorgaben verhindern.

Einen weiteren Fokus werden wir auf die Stärkung der unabhängigen Anlageberatung legen. Wir wollen den Spielraum der MiFID 2 dabei nutzen, um den fairen Wettbewerb zwischen provisions- und honorarbasierter Finanzanlageberatung zu fördern. Das fängt bereits bei der Bezeichnung der jeweiligen Beratungstätigkeit an. Wir werden uns dafür einsetzten, dass unabhängige Beratung in Zukunft auch als solche zu kennzeichnen ist.“

Quelle: Bundestagsfraktion der SPD, Pressemitteilung vom 26.01.2017

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