Bundesregierung macht Weg für Open Data frei
Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter;
Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin:
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass damit in Deutschland nun endlich auch auf Bundesebene der Weg für Open Data frei ist.
"Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des E-Governement-Gesetzes wird der Weg für Open Data auf Bundesebene freigemacht. Mit dem Gesetz werden die Behörden des Bundes verpflichtet, die bei ihnen gespeicherten Daten als ‚offene Daten‘ zugänglich zu machen, soweit dem nicht klar definierte Ausnahmetatbestände entgegenstehen.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert seit langem eine Stärkung der Transparenz und ein Open-Data-Gesetz und hat auf die Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens der Koalitionsvereinbarung gedrängt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, dass die Bundesverwaltung auf der Basis eines Open-Data-Gesetzes mit allen ihren Behörden eine Vorreiterrolle für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein muss. Dies ist ein wichtiger Paradigmenwechsel hin zu einer modernen und transparenten Verwaltung, der sowohl aus zivilgesellschaftlicher wie auch aus ökonomischer Sicht von entscheidender Bedeutung ist. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Festschreibung der Open-Data-Prinzipien und die Entgeltfreiheit der Bereitstellung sowie die Einrichtung eines zentralen Open-Data-Portals.
Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob der vorgesehene Ausnahmekatalog tatsächlich auf das tatsächlich Notwendige begrenzt ist, oder ob dieser im Sinne einer größeren Transparenz enger gefasst werden kann.
Das Open-Data-Gesetz ist ein wichtiger Baustein und ein wichtiger erster Schritt bei der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechtes zu einem Transparenzrecht, dem in der nächsten Legislaturperiode weitere folgen müssen."
Quelle: Bundestagsfraktion der SPD, Pressemitteilung vom 25.01.2017