Neuregelungen im November 2018
Für schädliche Stoffe in Kinderspielzeug gelten neue Höchstgrenzen. Verbraucher können mit Musterfeststellungsklagen ihre Ansprüche künftig leichter durchsetzen - diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten im November in Kraft.
1. Verbraucherschutz
Ansprüche leichter durchsetzen
Verbraucher können sich künftig leichter zusammenschließen, um Ansprüche gegen Produkthersteller oder Dienstleister geltend zu machen. Ab dem 1. November gilt die sog. Musterfeststellungsklage.
Sind in einem Fall viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen.
Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage
Kinderspielzeug EU-weit sicherer
Bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, wird ab dem 4. November der Grenzwert für Phenol gesenkt. Phenol steht in Verdacht, das Erbgut zu schädigen.
Außerdem muss das Spielzeug ab dem 26. November weniger Bisphenol A enthalten. Statt bisher 0,1 Milligramm/Liter dürfen nur noch 0,04 Milligramm/Liter freigesetzt werden. Der Stoff kann schlimmstenfalls unfruchtbar machen.
Weitere Informationen zu Phenol
Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten
2. Filmförderung
Neue Richtlinie zum Deutschen Filmförderfonds
Künftig kann eine Förderung beim Deutschen Filmförderfonds II bereits ab zwei Millionen Euro deutscher Herstellungskosten beantragt werden. Eine neue Richtlinie dazu ist bereits am 15. Oktober in Kraft getreten.
Weitere Informationen zur Filmförderung
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 29.10.2018