Heizen mit erneuerbaren Energien

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bietet mit dem „Marktanreizprogramm (MAP) Wärme aus erneuerbaren Energien“ ein Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an. Ziel des Programms ist es, KMU bei der Umstellung der Erzeugung von Wärme und Kälte auf erneuerbare Energien zu unterstützen. Dafür stehen die KfW Programme „Erneuerbare Energien Premium“ und „Erneuerbare Energien Premium – Tiefengeothermie“ oder direkte Investitionszuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) bereit.
In Kürze |
---|
|
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Was wird gefördert?
Solarthermieanlagen können auf dem Dach oder der Hauswand installiert werden. Die Kollektoren nutzen die Sonnenstrahlen für die Erwärmung des Wassers für den täglichen Bedarf sowie für die Heizung. Mittels eines Wärmespeichers wird sichergestellt, dass das Wasser sowohl nachts als auch an sonnenfreien Tagen erwärmt wird.
Die Förderung für Solarthermieanlagen umfasst folgende Anwendungsbereiche:
- Warmwasserbereitung oder Raumheizung
- kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
- solare Kälteerzeugung
- Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz
BAFA:
Förderfähig sind nur Solarthermieanlagen, die das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen sowie einen jährlichen Kollektorenertrag von mindestens 525 kWh /m2 aufweisen. Weitere Voraussetzungen wie mindest-Bruttokollektorfläche, -Pufferspeichervolumen für Solarthermieanlagen im Gebäudebestand sowie im Neubau sind hier zu finden.
2. Biomasseanlagen
Mit einer Biomasseanlage lässt sich mit nachwachsenden Rohstoffen Wärme gewinnen. Dafür werden in der Regel Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzel in einem Kessel verfeuert.
Förderfähig sind folgende Anlagen:
- Kessel zur Verfeuerung von Biomassepellets und Holzhackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
- Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
BAFA:
Förderfähig sind Biomasseanalgen, die mindestens eine Nennwärme Leistung von 5kW aufweisen. Alle weiteren Voraussetzungen für die Förderung von Biomasseanlagen sind hier zu finden.
3. Effiziente Wärmepumpenanlagen
Mit der Installation einer Wärmpumpe lässt sich die Wärme im Erdreich, der Luft und dem Grundwasser nutzen. Besonders effizient sind Wärmepumpen, die Erdwärme oder aber auch das Grundwasser zum Heinzen und zur Warmwasserbereitung nutzten. Grundsätzlich sollte eine Wärmepumpe an in das Heizsystem eines Hauses integriert werden.
Förderfähig sind folgenden Wärmepumpen für:
- Warmwasserbereitung
- Raumheizung
- Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz
BAFA:
Die weiteren Voraussetzungen für Förderung von effizienten Wärmpumpenanlagen im Gebäudebestand sowie im Neubau sind hier zu finden.
4. Gas-Hybridheizung
Gas-Hybridheizungen kombinieren Gasheizungen mit erneuerbarer Wärme mittels Steuerungs- und Regelungstechnik.
Technische Vorrausetzungen:
- jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETA S) von mindestens 92 Prozent
- hybridfähige Steuerungs- und Regeltechnik
- regenerativer Wärmeerzeuger muss mind. 25 Prozent der Heizlast des versorgten Gebäudes bedienen
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
Spätere Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready):
Wird im Rahmen der Installation einer Gas-Hybridheizung zunächst nur der Gasbrennwertkessel installiert und im zweiten Schritt eine thermische Nutzung erneuerbarer Energien umgesetzt, ist der Gasbrennwertkessel trotzdem förderfähig. Vorrausetzung: Die Installation einer Steuerungs- und Regeltechnik für die Nutzung der erneuerbaren Energien innerhalb der ersten zwei Jahre.
BAFA:
Alle weiteren Voraussetzungen für die Förderung von Gas-Hybridheizungen und Gas-Brennwertheizungen sind hier zu finden.
5. Austauschprämie für Ölheizungen
Sofern eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe, Gas-Hybridheizung oder eine Biomasseanlage ersetz wurde, besteht Anspruch auf eine Austauschprämie.
Die Austauschprämie gilt für:
- eine förderfähige Gas-Hybridheizung
- Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie z.B. Wärmepumpen und Biomasseanlagen
Im Rahmen des Programmes wird die Nutzung der Erdwärme in mehr als 400 Meter Bohrtiefe gefördert. Voraussetzung: Das Thermalfluid sollte mindestens 20 °C warm sein. Des Weiteren muss das Vorhaben in Deutschland durchgeführt werden. Förderfähig sind:
- die Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung
- Förder- und Injektionsbohrungen für Anlagen zur thermischen Nutzung und/oder Stromerzeugung
- tatsächliche Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken
Wie hoch ist die Förderquote?
1. Solarthermieanlagen
Kredit und Tilgungszuschuss:
40 Prozent Tilgungszuschuss auf Nettoinvestitionssummen, bei einem Kreditbetrag bis zu 25 Millionen Euro.
2. Biomasseanlagen
Kredit und Tilgungszuschuss:
Bis zu 100.000 Euro Tilgungszuschuss pro Einzelanlage. Die maximale Kredithöhe beträgt 25 Millionen Euro.
3. Effiziente Wärmepumpenanlagen
Kredit und Tilgungszuschuss:
Bis zu 100.000 Euro Tilgungszuschuss pro Einzelanlage. Die maximale Kredithöhe beträgt 25 Millionen Euro.
4. Tiefengeothermie
Die Förderhöhe beträgt je Einzelanlage maximal 2 Millionen Euro. Bohrkosten werden mit maximal 2,5 Millionen Euro je Bohrung gefördert. Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme.
Förderübersicht (BAFA): Heizen mit erneuerbaren Energien 2020
Art der Heizungsanlage | Gebäudebestand | Neubau | ||
Fördersatz | Fördersatz mit Austausch der Ölheizung | Fördersatz | ||
Solarthermieanlagen | 30% | 30% | 30% | |
Biomasseanlagen oder Wärmepumpe | 35% | 45% | 35% | |
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride) | 35% | 45% | 35% | |
Nachrüstung eines Sekundärbauteils für die Biomasseanlage zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung | 35% | x | 35% | |
Gas-Hybridheizung | mit erneuerbarer Wärmeerzeugung | 30% | 40% | x |
mit späterer Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) | 20% | x | x |
Als förderfähige Kosten können bei Nichtwohngebäuden bis zu 3,5 Millionen Euro (brutto) angerechnet werden.
Wie erfolgt eine Antragsstellung?
Zuschuss: BAFA:
Die Antragstellung erfolgt in fünf Schritten. Der Förderantrag ist Online beim BAFA auszufüllen und einzureichen. Nach der Antragseinreichung kann, bestenfalls in Zusammenarbeit mit einem Energieberater, der Auftrag vergeben werden. Nach der Installation und in Inbetriebnahme der Heizung werden die Verwendungsnachweise und Rechnungen sowie sonstigen Dokumente bei der BAFA eingereicht. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
KfW Kredit mit Tilgungszuschuss:
Die Antragsstellung übernimmt der jeweilige Finanzierungspartner des Unternehmens, in der Regel die Hausbank. Nach Prüfung der Unterlagen und einem positiven Entscheid, wird Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen. Im Anschluss daran, kann mit dem jeweiligen Vorhaben begonnen werden. Nach Abschluss der Arbeiten muss deren Durchführung bestätigt und eingereicht werden, dann wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.