01.06.2021FörderprogrammDMB+

Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit der „Bundesförderung für Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ unterstützt das BMWi kleine und mittelständische Unternehmen darin, ihre Energieeffizienz zu steigern. Die Steigerung der Energieeffizienz schont den Geldbeutel und das Klima. Zusätzlich können KMU auf diesem Weg ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit steigern. Bei Inanspruchnahme des Förderprogramms übernimmt das BMWi bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Förderung der Energieberatung
  • Bis zu 80% der Beratungskosten werden übernommen
  • Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für die Bundesförderung für Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme sind KMU mit weniger als 250 beschäftigten Personen und einem Jahresumsatz, der 50 Millionen Euro nicht übersteigt oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen aufweist.

 

Was wird gefördert?

Mit dem Bundesprogramm werden Energieberatungen im Mittelstand gefördert. Ob im Firmengebäude, den betrieblichen Anlagen oder bei den alltäglichen Abläufen des Personals, für KMU bieten sich viele Möglichkeiten die Energiekosten zu senken. Energieberater helfen KMU Einsparungspotenziale zu identifizieren, erstellen Effizienzmaßnahmen und zeigen Fördermöglichkeiten für die Finanzierung auf. Das Förderprogramm umfasst folgende Leistungen:

  • Energieaudits (Modul 1): Dies ist ein systematisches Verfahren, um Informationen über das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage zu erhalten, um darauf aufbauend Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu ermitteln und die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen.
  • Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau (Modul 2): Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
  • Contracting-Orientierungsberatung (Modul 3): Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie bezeichnet die Gewerke übergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Neben der Identifikation und Erschließung vorhandener Einsparpotenziale tätigt der Contractor in den meisten Fällen die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Energieaudits (Modul 1):

Es werden 80% des förderfähigen Beratungshonorars gefördert, sofern die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto) übersteigen. Maximal beträgt die Fördersumme jedoch 6.000 Euro. Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau (Modul 2):

Gefördert werden 80% des förderfähigen Beratungshonorars. Maximal beträgt die Fördersumme jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Unter 200m²: Zuschuss maximal 1.700 Euro
  • Zwischen 200 und 500m²: Zuschuss maximal 5.000 Euro
  • Mehr als 500m²: Zuschuss maximal 8.000 Euro

Contracting-Orientierungsberatung (Modul 3):

Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro. Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.

Wichtig:

Seit dem 01.07.2023 werden nur noch Beratungen gefördert, die von einem Berater durchgeführt werden, der in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie "Energieberatung für Nichtwohngebäude" gelistet ist. Schon von der BAFA erteilte Zulassungen werden noch bis zum 31.12.2023, auch ohne Eintragung des Beraters in der Expertenliste, anerkannt.
 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen, wobei Planungsleistungen (z. B. Einholung eines Angebotes oder Erstellung eines Kostenvoranschlags) auch schon vor Antragsstellung erbracht werden dürfen. Ein Vertragsabschluss ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausschließlich über das dafür bereitgestellte Online-Antragsformular.

Anschließend, aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen und dem BAFA vollständig per elektronischem Formular vorzulegen (Vorlagefrist). Den Link zur Verwendungsnachweiserklärung finden Sie unter „Formulare“ - „Verwendungsnachweiserklärung“

Folgendes muss der Verwendungsnachweis enthalten:

  • Verwendungsnachweiserklärung (online Formular)
  • Formular „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“
  • Energieberatungsbericht, der den Anforderungen des Merkblatts entspricht
  • Kopie der vom Energieberatungsunternehmen ausgestellten Rechnung
  • Zahlungsnachweis, der die unbare Zahlung der Beratungskosten dokumentiert

 

Link zum Förderprogramm: BAFA - Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

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