21.07.2023FörderprogrammDMB+

Energieeffizient Bauen und Sanieren

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Die Energiewende besitzt im Gebäudesektor noch ein enormes Energieeinsparpotential. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) fördert Unternehmen, die Nichtwohngebäude energieeffizient bauen oder sanieren möchten, durch ein Kredit mit Tilgungszuschuss (Produktnummer: 263), sowie einem weiteren Kredit (Produktnummer 299).

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Neubau, Sanierung und Kauf von energieeffizienten Gebäuden
  • Kredit mit Tilgungszuschuss

 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen

 

Was wird gefördert

Die KfW fördert die Sanierung, Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes mit einem Darlehen plus Tilgungszuschuss oder einem Zuschuss. Außerdem werden einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden mit einem Darlehen gefördert.

Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den die KfW in ihren Förderprodukten nutzt. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.

Der Zuschuss ist nicht erhältlich für Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung.

 

Wie wird gefördert?

Nichtwohngebäude – Kredit (Produktnummer 263):

Gefördert werden Sanierungen und Kauf von frisch sanierten Effizienzgebäuden, sowie alle energetischen Maßnahmen die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder höher führen.

Die förderfähigen Kosten und der maximale Kredit­betrag orientieren sich an der Netto­grundfläche des Gebäudes: Bei Bau/Kauf eines Effizienzgebäudes sowie der Sanierung bestehender Immobilien zum Effizienzgebäude erhält man 2.000 Euro pro Quadratmeter Netto­grundfläche, insgesamt jedoch maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Der Kredit kann in einer Gesamt­summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Für die Auszahlung hat man ab Kredit­zusage 12 Monate Zeit – danach verlängert sich die Abruffrist automatisch um jeweils 6 Monate auf max. 36 Monate. Ab dem 13. Monat berechnet die KfW eine Bereitstellungsprovision, da sie von Anfang an das gesamte Geld für den Kreditnehmer bereitstellt.

Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank des Kreditnehmers anhand seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität seiner Sicherheiten.

Tilgungszuschuss

Den Tilgungs­zuschuss schreibt die KfW dem Kreditnehmer nach Abschluss des Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

Je besser die Effizienzgebäude-Stufe der neuen Immobilie bzw. nach Sanierung, desto höher ist der Tilgungszuschuss:

Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes

Effizienzgebäude

Tilgungszuschuss

Effizienzgebäude 40

20 %

Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

25 %

Effizienzgebäude 55

15 %

Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

20 %

Effizienzgebäude 70

10 %

Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

15 %

Effizienzgebäude Denkmal

5 %

Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

10 %


Worst Performing Buildings (WPB):

Falls die Immobile die Anforderung eines Worst Performing Buildings (WPB) erfüllt, kann ein extra Tilgungszuschuss von weiteren 10 Prozent erhalten werden.

ZU WPB's gehören Gebäude, die in Bezug auf den energetischen Sanierungszustand zu den schlechtesten 25 Prozent Deutschlands gehören. Als Nachweis wird entweder ein gültiger Energieausweis oder das Baujahr sowie der Sanierungszustand der Außenwand des Gebäudes benötigt.

Baubegleitung

Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss gefördert.

Bei Bau/Kauf sowie Sanierung kann der Kredit­betrag um bis zu 10 Euro pro Quadrat­meter Netto­grundfläche, maximal jedoch 40.000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, aufgestockt werden. Davon erhält der Kreditnehmer 50 Prozent als Tilgungs­zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.

Nachhaltigkeitszertifizierung

Die Nachhaltigkeitszertifizierung wird mit einem zusätzlichen Kredit­betrag gefördert, wenn eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird. Es gelten die gleichen Höchst­beträge wie bei der Baubegleitung – davon erhält man ebenfalls 50 Prozent als Tilgungs­zuschuss.

 

Klimafreundlicher Neubau – Kredit (Produktnummer 299)

Gefördert wird der Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden. Die Förderung unterscheidet zwischen „Klimafreundliches Nichtwohngebäude“ und „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“. Als klimafreundlich gelten Nichtwohngebäude die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreichen, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS)“ erfüllen.

Als klimafreundlich mit QNG gelten Nichtwohngebäude, wenn sie alle Anforderung an klimafreundliche Nichtwohngebäude, sowie die Anforderungen des „QNG-PLUS“ oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllen.

Beide Stufen fördern den Bau und Kauf, die Planung und Baubegleitung durch Experten und die Gebühren für Nachhaltigkeitszertifizierung.

Konditionen:

Der Zinssatz wird individuell von der beteiligten Bank, mit Rücksichtnahme auf das wirtschaftliche Verhältnis und die Qualität der Sicherheit des Kreditnehmers, festgelegt.

Die Kredithöhe unterscheidet sich zwischen den Förderstufen:

  • „Klimafreundliches Nichtwohngebäude“: Maximaler Kredit je Quadratmeter Nettogrundfläche liegt bei 2.000 Euro mit einem Maximalkredit von 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • „Klimafreundliche Nichtwohngebäude – mit QNG“: Maximaler Kredit je Quadratmeter Nettogrundfläche liegt bei 3.000 Euro mit einem Maximalkredit von 15 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent und kann innerhalb von 12 Monaten oder per Verlängerung innerhalb von maximal 24 Monaten abgerufen werden. Ab dem 13. Monat wird eine monatliche Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent Prozent auf den noch nicht abgerufenen Kreditbeitrag berechnet.

Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten. Innerhalb der tilgungsfreien Anlaufzeit werden nur Zinsen gezahlt. Eine vorzeitige Zurückzahlung ist bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Vorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste geplant wird, der für die Kategorie "Nichtwohngebäude – Effizienzgebäude“ qualifiziert ist. Hier sind Energieeffizienz-Experten zu finden.

Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (z. B. die eigene Bank) beantragt und abgeschlossen. Für den Zuschuss stellt man den Förderantrag direkt im KfW-Zuschussportal bevor man einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kauf­vertrag unter­schreibt.

 

Link zum Förderprogramm – Kredit (263)

Link zum Förderprogramm – Kredit (299)

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