09.06.2022MonitoringDMB+

Abschaffung der EEG-Umlage

Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?

Mit ihrem Gesetzesvorhaben senkt die Bundesregierung die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 für alle Stromkunden von bislang 3,7 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Die Stromanbieter werden gleichzeitig dazu verpflichtet, diese Entlastung an die Verbraucher weiterzugeben. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Zuge des sogenannten Osterpakets wird die EEG-Umlage dann ab Januar 2023 dauerhaft abgeschafft.

In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?

Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher wurde im Bundesgesetzblatt vom 27. Mai verkündet. Das Gesetz trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Die Komplexität politischer Regulierung nimmt beständig zu – auch für kleine und mittlere Unternehmen. Das bedeutet konkret: Bei rund 15.000 Drucksachen in einer Legislaturperiode ist es unmöglich, politische Entwicklungen bis ins Kleingedruckte zu verfolgen.

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Hintergrund

Rund die Hälfte des Strompreises, den Haushalts- und Gewerbekunden bezahlen müssen, geht auf staatliche Steuern und Abgaben zurück. Dazu gehört auch die EEG-Umlage, die, bis auf Ausnahmen bestimmter Unternehmen aus energieintensiven Branchen, von allen Stromkunden über die Stromrechnung gezahlt wird. Über die Einnahmen der EEG-Umlage wird die Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziert. Da die Energiepreise in der letzten Zeit deutlich gestiegen sind, wurden immer wieder Rufe nach einer Entlastung der Stromkunden durch die Abschaffung der EEG-Umlage laut. Bereits Anfang des Jahres wurde sie durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gesenkt und beträgt zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde (KWh) Strom.

Die Absenkung der EEG-Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde zum 1. Juli 2022 ist nun Teil eines breiten Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiepreisen entlasten möchte. Mit der Novelle des EEG im Zuge des Osterpakets wird die EEG-Umlage dann ab Januar 2023 dauerhaft abgeschafft. Damit ihr Wegfall auch tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wird und zu ihrer Entlastung führt, werden die Stromanbieter zur entsprechenden Absenkung der Strompreise zum 1. Juli gesetzlich verpflichtet.  

Durch die Abschaffung der EEG-Umlage entfällt aber nicht die finanzielle Förderung der Erneuerbaren Energien. Ab Juli wird diese Förderung über das Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) des Bundes finanziert. Die Bundesregierung hat für die zweite Jahreshälfte 6,6 Milliarden Euro dafür veranschlagt. Der "Energie- und Klimafonds" (EKF) wurde im Jahr 2011 eingerichtet und dient der Umsetzung der Energiewende. Neben Bundeszuschüssen wird er aus den Erlösen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) sowie dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) finanziert. 

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit diesem Gesetzesvorhaben?

Mit der Abschaffung der EEG-Umlage möchte die Bundesregierung Stromkunden von den hohen Energiepreisen entlasten.

Warum ist das Gesetzesvorhaben relevant für KMU / den Mittelstand?

In einer Mitgliederbefragung des DMB im Jahr 2021 gaben 54 Prozent der Befragten an, dass die hohen Energiekosten zu den größten Herausforderungen für ihre Arbeit gehören. Rund die Hälfte des Strompreises für Gewerbekunden machen staatliche Steuern und Umlagen aus, zu der auch die EEG-Umlage zählt.

Wichtige Daten und Ereignisse

SPD, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die EEG-Umlage für alle Stromverbraucher zum Jahr 2023 abzuschaffen. Da die Energiepreise in der Folgezeit allerdings noch einmal stark angestiegen sind, hat die Bundesregierung die Absenkung der EEG-Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde nun vorgezogen. Am 9. März 2022 verabschiedete das Bundeskabinett einen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer sogenannten Formulierungshilfe für die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP zu einem Gesetzentwurf. Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben daraufhin einen entsprechenden Entwurf zu einem Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher (Drucksache 20/1025) in den Bundestag eingebracht, der am 17. März in erster Lesung im Plenum beraten wurde. Im Anschluss an diese Debatte wurde der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Am 28. April hat der Bundestag dieses Gesetz beschlossen. Die Billigung des Bundestagsbeschlusses durch den Bundesrat folgte am 20. Mai 2022. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt vom 27. Mai verkündet und trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Die DMB-Bewertung

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Rund die Hälfte des Strompreises, den Gewerbekunden zahlen müssen, geht auf staatliche Steuern und Umlagen zurück, zu denen auch die EEG-Umlage zählt. Mit der Absenkung der EEG-Umlage auf null ct/kWh zum 1. Juli und ihrer dauerhaften Abschaffung ab Januar 2023 kommt die Bundesregierung der Forderung des DMB nach, den Anteil staatlicher Abgaben am Strompreis zu reduzieren. Auch müssen Privathaushalte und Unternehmen, die eine eigene Erneuerbare-Energien-Anlage besitzen, damit nun keine EEG-Umlage mehr zahlen, wenn sie ihren selbstproduzierten Strom nutzen möchten. Dies ist positiv zu bewerten.

Auch wenn Stromanbieter dazu verpflichtet werden, die mit dem Wegfall der EEG-Umlage entstehenden Kostenentlastungen an ihre Stromkunden weiterzugeben, ist momentan allerdings trotzdem nicht unbedingt zu erwarten, dass die Stromkosten sinken. Denn durch die aktuelle wirtschaftliche und politische Lage ist mit den Beschaffungskosten für fossile Energieträger ein anderer Bestandteil des Strompreises gestiegen.

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