Abwehrschirm gegen die Energiekrise
Die Bundesregierung hat auf einer Pressekonferenz am 29.09.2022 einen 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm zur Abfederung der steigenden Energiekosten für Verbraucher und Unternehmen angekündigt.
Neben der Strompreisbremse möchte die Regierung um Bundeskanzler Olaf Scholz auch eine Gaspreisbremse einführen.
Strompreisbremse
Mit der Strompreisbremse soll für Verbraucher und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein Basisverbrauch an Strom subventioniert werden. Für den Verbrauch darüber hinaus soll der jeweils aktuelle Marktpreis gelten.
Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse soll temporär gelten und schnellstmöglich eingeführt werden. Dadurch sollen Teile des Verbrauchs für Unternehmen und Haushalte auf ein Preisniveau gebracht werden, das in den Wintermonaten vor einer möglichen Überforderung schützt. Die genaue Ausgestaltung des Vorhabens soll unter Berücksichtigung eines Vorschlages der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“, die Mitte Oktober einen Bericht vorlegen soll, umgesetzt werden.
Zusätzliches Geld für WSF
Zur Finanzierung des Abwehrschirms soll der Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
Davon sollen Gaspreisbremse, Strompreisbremse, weitere Stützungsmaßnahmen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen sowie maßgeschneiderte Lösungen für die Gasimporteure SEFE, Uniper und VNG, finanziert werden.
Gasumlage
Die mehrfach in die Kritik geratene Gasumlage soll per Verordnung zurückgenommen werden und am 1. Oktober nicht in Kraft treten.
Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas
Die Umsatzsteuer auf Gas wird dennoch bis zum Frühjahr 2024 auf 7 Prozent reduziert, genauso wie die auf Fernwärme.