22.11.2022Hintergrund

Das Energiekostendämpfungs-programm (EKDP)

Der DMB hält Sie über aktuelle Entwicklungen zum Energiekostendämpfungsprogramm auf dem Laufenden.

 

Aktuelle Entwicklungen

Am 13.09.2022 tagte der dritte Mittelstandsgipfel. Dort stellte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck einen Rahmen für die Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP) vor, durch welchen in Zukunft auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlastet und das Programm bis Ende April verlängert werden sollte.

Entgegen diesen Plänen teilte das BMWK im Oktober mit, das Programm vorerst doch nicht für KMU zu öffnen. Die Unterstützung für KMU sollte nun durch die Strom- und Gaspreisbremse erfolgen. Als Antwort forderte der Bundesrat daraufhin Ende Oktober die Öffnung des Energiekostendämpfungsprogramms für mittelständische Betriebe. Die zögerliche und unklare Haltung der Bundesregierung lässt viele enttäuschte Unternehmen in der schwierigen Lage vorerst allein zurück.

Der DMB hält Sie über aktuelle Entwicklungen und den Stand des Programms auf dem Laufenden.  

 

Darum gibt es das Programm:

Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) wurde im Rahmen des Maßnahmenpakets vom 08.04.2022 für die von den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine besonders betroffenen Unternehmen vom Bundeskabinett beschlossen.

Das Programm dient dazu, den Erdgas- und Strompreisanstieg für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen zu kompensieren.
Die Bewerbungsfrist läuft am 30.September aus, eine Verlängerung ist aber aufgrund der angekündigten Erweiterung des Programms zu vermuten.

Konkrete Maßnahmen des Programms:

Voraussetzungen:

Der vom Unternehmen gezahlte Preis für Erdgas und Strom muss sich im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2021 mehr als verdoppelt haben.
Es müssen mindestens 3 Prozent des Produktionswerts als Energiebeschaffungskosten nachgewiesen werden können.
Es muss sich bisher noch um ein energie- und handelsintensives Unternehmen gemäß Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) handeln. Es sind allerdings Erweiterungen geplant, die auch andere energieintensive, mittelständische Unternehmen wie Handwerker und Dienstleister entlasten sollen (siehe Infokasten).

Was wird bezuschusst:

Mit diesem Programm bezuschusst die Bundesregierung einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022.

Förderstufe 1:

Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen können, erhalten eine Förderung, die 30 Prozent der Preisdifferenz gegenüber dem Preis des Jahresdurchschnitts 2021 entspricht, maximal jedoch 2 Millionen Euro.

Förderstufe 2:

Unternehmen, die über die zuvor genannten Kriterien hinaus einen Betriebsverlust durch gestiegene Energiekosten nachweisen können, erhalten eine Förderung von 50 Prozent der Preisdifferenz bis zu 25 Millionen Euro. Die Förderung darf aber 80 Prozent des Betriebsverlustes nicht überschreiten.

Förderstufe 3:

Die maximale Förderung von 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten die Unternehmen, die die oben genannten Kriterien erfüllen und den 26 betroffenen Sektoren der folgenden Liste angehören: Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine

In den Fördermonaten Juli bis September wird nur ein Satz von 80 Prozent der geförderten Strommenge bezuschusst, um keinen Anreiz für erhöhten Verbrauch auszulösen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zu einer Auszahlung bis Jahresende angehalten. Durch eine Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitungen soll verhindert werden, dass Unternehmen, die nicht auf die Förderung angewiesen sind, davon profitieren könnten.

Wie kann das Programm beantragt werden:

Eine Checkliste zur Antragsstellung sowie die nötigen Unterlagen und das Online-Bewerbungsportal befinden sich auf der Seite des BAFA:

BAFA - Energiekostendämpfungsprogramm

Quellen:

EUR-Lex - 52022XC0324(10) - EN - EUR-Lex (europa.eu)

IHK Dresden: Antragsfrist für "Energiekosten-Dämpfungsprogramm" verlängert (Übersicht)

Bundesfinanministerium - 5 Milliarden Euro Hilfsprogramm für energieintensive Industrie startet

BAFA - Förderprogramm im Überblick - Förderprogramm im Überblick

(Microsoft Word - Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm_26.08.2022_final.docx) (bafa.de)

BMWK - Dritter Mittelstandsgipfel: Habeck stellt Rahmen für die Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms insbesondere für Mittelstand vor

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