23.08.2022Förderprogramm

Digital, innovativ und effizient mit Digiress

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Das Förderprogramm “Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen” (DigiRess) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert digitale Innovationen zur Ressourceneinsparung bei KMU als Beitrag zum Klimaschutz. 

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Förderung digitaler Maßnahmen, die zur nachhaltigen Ressourcennutzung in KMU beitragen 

  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss 

  • Förderung bis zu maximal 200.000 Euro 

 

Wer wird gefördert? 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die laut Definition der Europäischen Union als KMU gelten, also weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz bis maximal 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme bis höchstens 43 Millionen Euro aufweisen. Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die noch nicht begonnen haben und in Deutschland durchgeführt werden. 

 

Was wird gefördert? 

Gefördert werden Projekte, die KMU durch digitale Lösungen einen effizienten Ressourcenumgang ermöglichen.  

Konkret werden Projekte gefördert, die … 

… den direkten Ressourceneinsatz reduzieren. 

… geplante Ausschüsse und Emissionen vermeiden oder reduzieren. 

… die technische Produktlebensdauer oder Nutzungsdauer erhöhen. 

… eine inner- und/oder überbetriebliche Kreislaufführung fördern. 

… eine handhabbare Aufbereitung und Wiederverwendung von Produkten gewährleisten. 

 

Die Förderschwerpunkte (FSP) von DigiRess liegen auf der digitalen Optimierung von Produktprozessen (FSP1), der digitalen Optimierung der Produktgestaltung (FSP2) und der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle für Ressourceneffizienz und zirkulärer Wertschöpfung (FSP3). Eine Auflistung von beispielhaften Anwendungsfällen ist in der entsprechenden Förderrichtlinie zu finden. 

 

Wie wird gefördert? 

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgeschüttet wird. Die Förderung kann über zwei verschiedene Module erfolgen: 

Modul 1 (De-minimis-Beihilfe) 

Sofern die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe vorliegen, können KMU bei diesem Modul eine maximale Förderung von 200.000 Euro bekommen. Klein- und Kleinstunternehmen können eine Anteilsfinanzierung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und mittelständische KMU eine Anteilsfinanzierung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Im Einzelfall können die Förderquoten durch bestimmte Erhöhungstatbestände auf bis zu 85 Prozent erhöht werden. 

Modul 2 (Beihilfe im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung [AGVO]) 

Unternehmen, bei denen das Vorhaben den Rahmen von Modul 1 überschreitet, können eine Innovationsbeihilfe für KMU, sowie eine Beihilfe für Prozess und Organisationsinnovation beantragen. Die Förderung nach Modul 2 setzt eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten voraus. 

 

Wie erfolgt die Antragsstellung? 

Die Antragsstellung erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe können KMU, die ein Projekt planen, das den Förderansprüchen entspricht, eine beurteilungsfähige Projektskizze im Internetportal einreichen. Wie diese Skizze aussehen muss, erfahren Sie hier

Zur zweiten Stufe kommt es, wenn die Projektskizze positiv bewertet wurde. Der Projektträger wird dann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. 

 

Quelle: DigiRess

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