01.06.2021Förderprogramm

Energieeffizienz in der Wirtschaft

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit einem Zuschuss innerhalb eines Förderwettbewerbs und einem Darlehens unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Der Zuschuss wird in einem wettbewerblichen Verfahren verteilt. Pro Jahr finden mehrere Ausschreibungsrunden statt. Anträge können somit kontinuierlich gestellt werden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

In Kürze

 
  • Zwei Förderrichtlinien vorhanden: Zuschuss via Förderbewerb und Darlehen
  • Bie Zuschuss: Förderung bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, bis zu 5 Millionen Euro
 

Update: 20.10.2021 Energieeffizienzförderung für die Wirtschaft wird ausgebaut

Das Förderprogramm wird ausgebaut. Ab dem 1.11.2021 treten zwei neue Förderrichtlinien in Kraft.

„Dabei sind u.a. Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Material-verbrauch (z.B. Stahl) führen sowie Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung eines Rezyklats“, erklärt das BMWi auf der eigenen Website.

Weitere Verbesserungen im Überblick:

  • Neuer Fördergegenstand: Erstellung von Transformationskonzepten (CO2-Bilanzierung und -zertifizierung)
  • Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung um 10 Prozentpunkte erhöht
  • Förderwettbewerb: maximale Förderquote wird von 50% auf 60% angehoben und auch das Rundenbudget erhöht
  • Erleichterter Zugang zur Förderung im Bereich Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz
  • Bessere Förderbedingungen für Projekte zur Reduktion des Stromverbrauchs ermöglichen zusätzliche CO2-Einsparungen

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Contractoren

 

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zu einer Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz führen und somit den Energieverbrauch senken.

Förderung gibt es insbesondere für:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen;
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung;
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern sie primär zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte;
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess;
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen;
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse;
  • die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der geförderten Maßnahmen durch einen Energieberater. Ein Energieeinsparkonzept, das Ihr Vorhaben abbildet, ist Voraussetzung für die Förderung.

Voraussetzung für die Teilnahme:

  • Amortisationszeit der Maßnahme beträgt ohne Förderung mindestens vier Jahre
  • Die Nutzungsdauer der geförderten Anlage/Technologie beträgt mindestens drei Jahre
  • Die Projektlaufzeit ist maximal drei Jahre begrenzt
  • Maßnahmen müssen in Deutschland umgesetzt werden

Wie hoch ist die Förderquote?

Festgesetzte Fördersätze gibt es nicht. Die Antragssteller entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie beantragen. Die maximale Förderquote liegt bei 50 Prozent der Investitionskosten. Entscheidend ist die jeweilige Fördereffizienz. Das heißt: Die Projekte mit der höchsten jährlichen CO2 Einsparung pro beantragten Euro erhalten den Zuschlag. Der Höchstsatz pro Vorhaben liegt bei 5 Millionen Euro.

Unternehmen können sich kontinuierlich für die Förderung bewerben. Mehrmals im Jahr werden seitens des BMWK Wettbewerbsrunden durchgeführt. Alle Informationen zu den Wettbewerbsrunden und Stichtagen sind hier zu finden. Eine Anleitung für Antragstellungen ist hier zu finden.

Anträge auf Förderung können ab dem 1. November beim BAFA für die Zuschussvariante bzw. der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge auf Förderung im Förderwettbewerb und für Transformationskonzepte können ebenfalls ab dem 1. November beim VDI/VDE IT gestellt werden.

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