21.07.2023FörderprogrammDMB+

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit Zuschüssen und Krediten unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Das Förderprogram umfasst seit der am 01.Mai.2023 neu in Kraft getretenen Förderrichtlinie sechs verschiedene Fördermodule.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

In Kürze

  • Förderung von Maßnahmen zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz
  • Je nach Modul Förderung bis zu 65 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich
  • Modul 6 Förderung gezielt für Klein- und Kleinstunternehmen

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Contractoren

 

Was und wie wird gefördert?

Seit der Neuausrichtung unterteilt sich das Förderprogramm in sechs verschiedene Module, die zur Energie- und Ressourceneffizienz von KMU beitragen.

Modul 1: Querschnittstechnologien
Das erste Modul unterstützt investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz hochmoderner Technologien. Unternehmen haben die Möglichkeit Förderung für die Ersetzung oder Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen und Geräte für industrielle und gewerbliche Zwecke zu erhalten. Gefördert werden elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger, Wärmeüberträger für Abwärmenutzung und thermische Isolierung von industriellen Anlagen.

Die geförderten Maßnahmen müssen ein Mindest-Investitionsvolumen von 2.000 Euro aufweisen. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen, wobei die maximale Förderhöhe bei 200.000 Euro liegt.

 

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

In Modul 2 wird die Ersetzung oder Neuanschaffung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien wie Solarkollektoren, Wärmepumpen, tiefer Geothermie oder Biomasse-Anlagen gefördert. Die durch die geförderte Anlage erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent für industrielle Prozesse oder Dienstleistungen verwendet werden. Neben den Wärmeerzeugern werden auch Wärmespeicher, Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenken, Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren, Mess- und Datenerfassungseinrichtungen, gefördert. Kosten für Machbarkeitsabschätzungen und Installations- und Montagekosten können ebenfalls gefördert werden.

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Projekt. Es können bis zu 65 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden.

 

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Im dritten Modul werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gefördert. Dazu gehören der Erwerb, sowie die Installation und Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems, Sensoren und Steuer- und Regelungstechniken. Auch Investitionskosten wie der Erwerb von Lizenzen, die Einweisung des Personals und Cloud-Dienste können gefördert werden.

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Projekt mit einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Im Modul 4 werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen gefördert. Durch die Maßnahmen sollen die Energie- und Ressourceneffizienz erhöht und der Einsatz fossiler Energien sowie CO2-intensiver Ressourcen reduziert werden. Förderfähige sind Maßnahmen für Prozess- und Verfahrensumstellungen, zur Nutzung von Prozessabwärme, zur Elektrifizierung von Prozessen und zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen. Die Förderung umfasst auch die Erstellung eines Einsparkonzepts durch einen externen Energieberater.

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Projekt mit einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderung pro jährlich eingesparter Tonne CO2 ist auf 500 Euro begrenzt (900 Euro für mittlere Unternehmen und 1200 Euro für kleine und Kleinstunternehmen).

 

Modul 5: Transformationskonzepte

Im Modul „Transformationskonzepte“ werden Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützt. Dies beinhaltet die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für die Standorte der Unternehmen, Kosten für Energieberater und anderen Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts sowie Kosten für Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße, wobei Unternehmen ohne KMU-Status eine Förderquote von 40 Prozent erhalten, mittlere Unternehmen 50 Prozent und kleine Unternehmen 60 Prozent. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Konzept. Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, können eine erhöhte Förderquote von 10 Prozentpunkten und einen maximalen Förderzuschuss von 80.000 Euro erhalten.

 

Modul 6: Elektrifizierung von kleinst- und kleinen Unternehmen

Das sechste Modul fördert den Austausch und die Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen in kleinen Unternehmen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, durch neue Anlagen, die entweder elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Förderquote beträgt entweder 33 Prozent gemäß der De-minimis-Verordnung (de-minimis-VO) oder 20 Prozent gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Das maximale Förderlimit liegt bei 200.000 Euro pro Vorhaben, und das Netto-Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Bei Nebenkosten wie Transport- und Anschlusskosten werden bis zu 33 Prozent der förderfähigen Kosten berücksichtigt.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm des BAFA finden Sie hier

Mehr zu diesen Themen