Energiewende-Lexikon

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) ist eine Bundesbehörde, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelt ist. Das Aufgabenspektrum des BAFA gliedert sich in die Bereiche Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht.

Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Ausfuhrkontrolle sowie die Durchführung von Einfuhrregelungen. Im Bereich der Wirtschaftsförderung ist das BAFA für die Bereitstellung von Förderprogrammen für kleine und mittelständische Unternehmen verantwortlich. Energieeinsparungen sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien werden ebenfalls vom BAFA gefördert.

    Blockheizkraftwerk

    Blockheizkraftwerke (BHKW) sind Anlagen, die Strom, Wärme und Kälte gleichzeitig erzeugen. Für die Stromgewinnung werden Brennstoffe verfeuert, die dabei entstehende Wärme kann direkt im Haushalt eingesetzt werden. Dieses Verfahren wird daher auch „Kraft-Wärme-Kopplung“ genannt. Im Vergleich zu der herkömmlichen Produktion von Strom und Wärme in getrennten Kraftwerken, zeichnen sich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) besonders durch deren hohen Gesamtnutzungsgrad aus.

    Brennstoffzelle

    In Brennstoffzellen werden Brennstoffe (Wasserstoff) und Oxidationsmittel (Sauerstoff) zusammengeführt. Es kommt zu einer elektrochemischen Reaktion zwischen Wasserstoff und Sauerstoff. Dabei entsteht Strom, Wärme und Wasser. Dieser Vorgang, die Umwandlung von chemischer Energie in Elektrizität, wird auch als „kalte Verbrennung“ bezeichnet. Der Vorteil von Brennstoffzellen gegenüber Verbrennungen besteht in deren Energieeffizienz. So wird der Energiegehalt von Wasserstoff bei der Umwandlung in elektrische Energie fast vollständig genutzt. Ein weiterer Vorzug: Die Brennstoffzelle emittiert nahezu keine Schadstoffemissionen. Eingesetzt werden Brennstoffzellen unter anderen bei Fahrzeugen mit Elektromotoren, die mit dem Strom aus der Brennstoffzelle angetrieben werden.

    CO2-Zertifikate

    Ein CO2-Zertifikat berechtigt ein Unternehmen dazu, eine bestimmte Menge an Schadstoffen innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne zu emittieren. Eine europäische Zertifikat-Obergrenze (Cat) wurde bereits 2013 bestimmt. Damit wird die Menge an Treibhausgasemissionen für die emissionshandelspflichtigen Anlagen festgelegt. Die Emissionsberechtigungen werden von den Mitgliedstaaten bei Auktionen versteigert. Die Zertifikate selbst können ebenfalls an der Energiebörse gehandelt werden. Damit soll ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, in klimafreundliche Technologien zu investieren. Ab 2021 wird die europäische Zertifikate-Obergrenze jährlich um 2,2 Prozent gesenkt.

    Energetische Gebäudesanierung

    Eine tragende Säule der Energiewende sowie Voraussetzung für das Erreichen der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, ist die Steigerung der Energieeffizienz. Eine energetische Gebäudesanierung spart Energie und Geld. Das Ziel: Den Energieverbrauch und damit auch die Treibhausgasemissionen zu senken. Dafür können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, wie die Dämmung vom Dach und der Fassade oder dem Einbau von modernen Fenstern und Heizungsanlagen. Sowohl für den Neubau als auch für die energetischen Sanierungen von Bestandsgebäuden stellt die Bundesregierung Förderprogramme über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit.

    Energieeffizienz

    Für das Gelingen der Energiewende ist die Steigerung der Energieeffizienz eine wesentliche Voraussetzung. Energieeffizienz bezeichnet das Maß an Energie, das es für einen bestimmten Nutzen bedarf. Je höher die Energieeffizienz, desto geringer ist der Energieaufwand für den bestimmten Nutzen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung: Bis 2030 soll der Primärenergieverbrauch der im Vergleich zu 2008 auf um 30 Prozent und bis 2050 um bis zu 50 Prozent sinken. Dafür stellt die Bundesregierung zahlreiche Beratungs- und Förderprogramme bereit.

    Energieeinsparverordnung

    In der Energieeinsparverordnung - EnEV und in dem Energieeinsparungsgesetz - EnEG sind die energetischen Anforderungen an Neubauten, Modernisierungsvorhaben sowie die energetischen Angaben bei dem Verkauf einer Immobilie (Energieausweis) festgehalten. Die EnEV-Novelle (2014) sieht vor, dass alle Neubauten ab 2021 nach dem Niedrigstenergiegebäude -Standard errichtet werden.

    Emissionshandel

    Der Emissionshandel ist ein zentrales marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik. Das Ziel: Den Ausstoß von Treibhausgasen senken und die Erderwärmung begrenzen. Der Emissionshandel beruht auf den Vorgaben der Politik, die entscheidet welche Gruppe von Anlagen wie viel Treibhausgase emittieren dürfen. Emissionshandelspflichtige Anlangen müssen für jede emittierte Tonne CO2 ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Diese werden in der Regel bei Auktionen versteigert. Der Emissionshandel soll Unternehmen einen finanziellen Anreiz liefern, in klimafreundliche Technologien zu investieren.

    Im Jahr 2005 wurde das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) eingeführt. Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom, große Industrieanlagen und Flugzeugbetreiber (seit 2012) sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Preise für CO2-Zertifikate werden an den Energiebörsen gebildet. Ab 2021 wird die europäische Zertifikate-Obergrenze jährlich um 2,2 Prozent gesenkt.

    In Deutschland wird im Jahr 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für die „Inverkehrbringer“ von fossilen Brennstoffen eingeführt. Unternehmen, die etwa Diesel oder Benzin in Deutschland erstmals verkaufen, müssen dafür künftig Emissionsberechtigungen erwerben.

    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

    In Kraft getreten ist das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) am 1. April 2000 und ersetzte das seit 1991 gültige Stromeinspeisungsgesetz. Das Ziel: Die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland. Das Gesetz legt unter anderem den Ausbaupfad für die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. Bis 2050 soll der Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent steigen. Im Jahr 2019 konnten 42,1 Prozent des Bruttostromverbrauchs bereits aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

    Neben den Ausbaupfaden garantiert das EEG den Betreibern von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien – wie Solar oder Windkraft – gewinnen, eine feste Einspeisungsvergütung pro Kilowattstunde sowie einen Einspeisevorrang. Die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien Analgen, mit einer Leistung von über 750 Kilowatt wird seit der EEG Novelle 2017 nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern in Rahmen von Ausschreibungen bestimmt.

    EEG-Umlage

    Das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) hat das Ziel den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern. Unter anderem sichert das Gesetz den Betreibern von erneuerbare Energien-Anlagen eine feste Einspeisevergütung pro Kilowattstunde sowie ein Einspeisevorrang. Die Übertragungsnetzbetreiber bezahlen die festgelegten Preise für EEG Strom und verkaufen diesen an der Strombörse weiter. Die vorgegebenen Vergütungssätze sind in der Regel höher, als die an der Börse erzielten Preise. Mit der EEG-Umlage wird die Differenz zwischen dem Einkaufspreis von EEG Strom und dem Verkaufspreis, den die Übertragungsanbieter an der Strombörse erzielen, ausgeglichen.

    Die Umlage ist Teil des Strompreises und wird somit von jedem Bürger und Unternehmen finanziert. Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Höhe der EEG-Umlage bis zum 15. Oktober für das Folgejahr vorzulegen.  Im Rahmen der konjunkturellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde die Höhe der EEG-Umlage ab 2021 auf 6,5 Cent und im Folgejahr auf 6 Cent gedeckelt. Die dadurch entstehende Lücke von geschätzt 11 Milliarden Euro wird künftig aus den Haushaltsmitteln des Bundes finanziert.  

    Geothermie

    Geothermie bezeichnet die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle. Dabei existieren unterschiedliche Verfahren. Bei der oberflächennahen Geothermie werden Wärmepumpen eingesetzt. In einer Tiefe von bis zu 400 Metern erhitzt die Erdwärme das Wasser, welches wiederum zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung verwendet wird. Gespeichert wird das Warmwasser in Pumpspeichern. Über das Marktanreizprogramm der Bundesregierung wird die Installation von Wärmepumpen gefördert.

    Ein anderes Verfahren stellt die hydrothermale Geothermie dar, bei dem in Tiefen zwischen 800 und 3.500 Metern die Wärme des 50 bis 160 Grad Celsius heißen Thermalwassers genutzt wird. Für die Stromerzeugung wird das geothermische Verfahren angewandt. Für die Nahwärmeversorgung kann die Tiefengeothermie eine Option darstellen.

    Holzpellets

    Holzpellets oder Holzbriketts bestehen aus Holz oder Sägenebenprodukten. Pellets haben einen Durchmesser von weniger als 25 Millimeter und werden in Stäbchenform vertrieben. Weisen Holzpresslinge einen größeren Durchmesser als 25 Millimeter auf, spricht man von Briketts. Als Brennstoff dienen Holzpellets für bestimmte Arten von Heizungen. Da Holz als nachwachsender Rohstoff klimaneutral ist – bei der Verbrennung nur die Menge an Kohlenstoffdioxid freigegeben wird, die der Atmosphäre zuvor entzogen wurden – fördert die Bundesregierung auch Heizungen, die mit Pellets betrieben werden.

    KfW-Bank

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist weltweit die größte nationale Förderbank. Die KfW übernimmt als Bundesbank die Förderung der Wirtschaft sowie in deren Funktion als Entwicklungsbank auch die Förderung von Entwicklungs- und Transformationsländer. Im Auftrag der Bundesregierung stellt die KfW zahlreiche Förderprodukte zu Energieeinsparungen für Privatpersonen und Unternehmen bereit.

    Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

    Mit der Kraft-Wärme-Kopplung wird die Verwertung von Wärme bei der Produktion von Strom in Blockheizkraftwerken bezeichnet. Der Vorteil: Die hohe Energieeffizienz. Blockheizkraftwerke verlieren lediglich 10 bis 20 Prozent der eingesetzten Primärenergie. Konventionelle Kraftwerke nutzen lediglich 40 Prozent der Primärenergie bei der Stromproduktion. Des Weiteren können KWK-Anlagen die Schwankungen bei der Stromeinspeisung von erneuerbaren Energien, wie Wind und Solar, ausgleichen.

    Netzentgelte

    Die Betreiber von Gas- und Stromnetzen erheben Gebühren, die sogenannten Netzentgelte, die jeder Netznutzer entrichten muss. Die Höhe der Netzentgelte werden nicht am Markt gebildet, da es sich bei den Strom- und Gasnetzen um natürliche Monopole handelt. Auf der Grundlage der 2009 in Kraft getretenen Anreizregulierung, werden von der Bundesnetzagentur für jeden Netzbetreiber effizienzbasierte Netzentgelte beziehungsweise Erlösobergrenzen vorgegeben. Das Prinzip: Je effizienter ein Netzbetreiber, desto höher der Gewinn. Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur, das Anfang 2009 in Kraft getreten ist, sieht eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie einen Abbau der Privilegien von Anlagen, die bisher Sonderkonditionen erhielten.

    Photovoltaik-Anlagen

    Photovoltaik- oder PV-Anlagen wandeln Lichtstrahlen in Strom um. Der erzeugte Strom kann entweder in das Stromnetz eingespeist oder selbst genutzt werden. Bei größeren Solaranlagen wird auch von einem Solarkraftwerk gesprochen. Die Kosten für die Installation einer Solaranlage sind in den letzten Jahren massiv gesunken. Mittlerweile zählen PV-Anlagen zu den preiswertesten Technologien in Bereich der erneuerbaren Energien.

    Ende 2019 waren insgesamt 1,8 Millionen Solaranlagen mit einer Nennleistung von ca. 49 GW in Deutschland in Betrieb. Der Anteil von Photovoltaik am Brutto-Stromverbrauch lag bei 8,2 Prozent. Solaranlagen die eine Leistung von unter 750 Kilowatt aufweisen, erhalten eine staatlich festgelegte Einspeisevergütung, die von der Bundesnetzagentur jährlich festgelegt wird. Die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien Anlagen mit einer Leistung von über 750 Kilowatt wird seit der EEG Novelle 2017 über Ausschreibungen bestimmt.

    Primärenergie

    Unter Primärenergien werden Energieträger in deren ursprünglicher Form, wie Erdöl, Gas, Solarenergie oder Windkraft, bezeichnet. Von Sekundärenergien wird dann gesprochen, wenn die Primärenergie in eine andere Energieform umgewandelt wird, wie bei der Produktion von Strom oder Wärme.

    Stranded Assets

    Mit "strandet assets" (deutsch "gestrandete Vermögenswerte") werden Vermögenswerte bezeichnet, deren Wert unerwartet stark sinkt, so dass diese weitgehend oder vollständig wertlos sind.Der Begriff fällt mittlerweile auch vermehrt im Zusammenhang mit umwelt- bzw. klimagezogenen Faktoren.

    Strompreis

    Die Energiepreise im Allgemeinen, ebenso wie der Strompreis im Speziellen sind in den letzten Jahren in Deutschland stark gestiegen. Wie viel letztlich für Strom bezahlt werden muss, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Die durchschnittlichen Stromkosten sowie die Zusammensetzung des Preises werden jährlich von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Rund die Hälfte des Strompreises 2018  geht auf staatlich beziehungsweise gesetzlich festgeschrieben Abgaben, Umlagen und Steuern zurück.

    Spitzenausgleich

    Der Spitzenausgleich ist eine Rechtsverordnung, die Voraussetzungen für eine Steuerentlastung von Unternehmen definiert, die in der Produktion viel Energie verbrauchen. Solchen Unternehmen ist es seit 2013 möglich, einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen zu beantragen. Die Bedingung: Das Unternehmen muss seine Energieeffizienz erhöhen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem verbindlich einführen. Die Regelung zum Spitzenausgleich geht zurück auf die ökologische Steuerreform 2002, mit dem Ziel die internationale Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes in Deutschland zu sichern. Seit dem 1. Januar 2013 gilt die Nachfolgeregelung (2013-2022), nach der die Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtend für Unternehmen ist.

    Solarthermie-Anlagen

    Solarthermie-Anlagen nutzen die Wärme von Sonnenstrahlen für die Produktion von Strom. Im Gegensatz zu Photovoltaik-Anlagen, die direkt elektrischen Strom aus Sonnenstrahlen erzeugen, werden diese bei Solarthermie-Anlagen in Dampf umgewandelt, mit dem ein Generator betrieben wird.

    Übertragungsnetzbetreiber

    Übertragungsnetze sind Teil des deutschen Stromnetzes, die elektrische Energie über weite Entfernungen leiten. Bei Übertragungsnetzen handelt es sich ausschließlich um Hochspannungsleitungen. An das Übertragungsnetz, die eine Höchstspannung von 220 bis 380 Kilovolt aufweisen, sind Großkraftwerke direkt angeschlossen. Verteilungsnetze wiederum sind an Übertragungsnetze angeschlossen.

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    Ansprechpartner für den Kompetenzbereich Energiewende

    Steffen Kawohl

    Referent Wirtschaft und Politik
    steffen.kawohl@mittelstandsbund.de
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