01.06.2021FörderprogrammDMB+

Energiewende mit Progres.nrw

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm progres.nrw die förderpolitischen Aktivitäten des Landes NRW im Energiebereich. Das Förderprogramm besteht aus verschiedenen Programmbausteinen und bietet kleinen und mittleren Unternehmen verschiedene Förderangebote für den Einsatz erneuerbarer Energien und den effizienten Umgang mit Energie in Nordrhein-Westfalen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
  • Gefördert werden Unternehmen und Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  • Für Elektromobilität, Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK, Wärme- und Kältenetze und noch mehr

 

Ziele des Förderprogramms:

Ziel des Förderprogramm ist es, die breite Markteinführung der vielen anwendbaren Techniken zur Nutzung regenerativer Energiequellen und der rationellen Energieverwendung zu beschleunigen, um so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu leisten. Dabei sollen die Anlagentechniken in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander zur Anwendung kommen.

 

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW haben, bzw. Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Was und wie wird gefördert?

Progres.nrw fördert in den einzelnen Programmbausteinen folgende Aspekte:

  • Elektrische Lastenfahrräder (Link zum Förderbaustein):

Die Förderung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung. Gewerbetreibende erhalten 30 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal 2.100 Euro.

  • Kauf, Leasing oder Langzeitmiete reiner Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge (Link zum Förderbaustein):

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Für den Kauf erhält man 8.000 Euro. Bei Leasing/Langzeitmiete erhält man bis zur Höhe der im Leasing-/Mietvertrag festgelegten Anzahlung (8.000 Euro); bei geringerer Laufzeit als fünf Jahre anteilig.

  • Beratungsleistungen für den Bereich Elektromobilität sowie die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater (Link zum Förderbaustein):

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeberinnen mit mindestens fünf Kraftfahrzeug-Stellplätzen für Beschäftigte erhalten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 15.000 Euro.

  • Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie (Link zum Förderbaustein):

Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 Euro Förderung

Pelletkessel mit Heizwerttechnik: 1.750 Euro Förderung

Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel: 1.000 Euro Förderung

Wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen: 750 Euro Förderung

  • Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage (Link zum Förderbaustein):

100 Euro Förderung je Einzelgerät, jedoch maximal 5.000 Euro Förderung je Gebäude und Standort

  • Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau (Link zum Förderbaustein):

Gefördert werden maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die maximale Förderung beträgt 25.000 Euro

  • Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung (Link zum Förderbaustein):

10 Euro multipliziert mit dem Produkt des Q- und H-Werts. Die maximale Förderung beträgt 4.000 Euro je Anlage.

  • Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden (Link zum Förderbaustein):

Maximal werden 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die maximale Förderung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.

  • Energieeffiziente Nahwärme- und Nahkältenetze (Link zum Förderbaustein):

Gefördert werden maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe einer Förderung liegt bei 100.000 Euro.

  • Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme (Link zum Förderbaustein):

Gefördert werden maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe einer Förderung liegt bei 100.000 Euro.

  • Kalte Nahwärmenetze (Link zum Förderbaustein):

Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe der Förderung liegt bei 200.000 Euro.

  • Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe (Link zum Förderbaustein):

Erdwärmesonden: 5 Euro pro Bohrmeter (Neubau) bzw.
10 Euro pro Bohrmeter (Bestandsbau)

Erdwärmekollektoren: 3 Euro pro Quadratmeter (Neubau), 6 Euro pro Quadratmeter (Bestandsbau)

Brunnenbohrungen: 1 Euro pro Liter und Stunde Förderleistung der Pumpe. Maximal werden jeweils 100.000 Euro je Gebäude und Standort gefördert.

  • Photovoltaikanlagen außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Link zum Förderbaustein):

Freiflächen-Photovoltaikanlagen: Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die maximale Förderung liegt bei 500.000 Euro.

Floating-Photovoltaikanlagen, Agro-Photovoltaikanlagen: Gefördert werden maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die maximale Förderung liegt bei 650.000 Euro.

  • Installation eines neuen stationären elektrischen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage (Link zum Förderbaustein):

100 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität; Maximal werden 75.000 Euro je Gebäude und Standort gefördert.

  • Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme (Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher, wasserstoffbasierte Heizkessel) (Link zum Förderbaustein):

Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher: Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung liegt bei 100.000 Euro je Anlagesystem

Wasserstoffbasierte Heizkessel: Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung liegt bei 110.000 Euro inklusive Elektrolyseur und Wasserstoffspeicher.

  • Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage:

Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 750 Euro je Gebäude und Standort.

  • Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung (Link zum Förderbaustein):

Gefördert werden 90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

  • Errichtung oder Erweiterung thermischer Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von solarer Prozesswärme für die gewerbliche oder industrielle Nutzung; Anlagen im Größenbereich von mindestens 20 Quadratmetern bis maximal 1.000 Quadratmetern (Link zum Förderbaustein):

Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Gefördert werden 90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche, maximal jedoch 90.000 Euro.

  • Wärme- und Kältespeicher (Link zum Förderbaustein):

Gefördert werden maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro.

  • Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz (Link zum Förderbaustein):
  • Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage (Link zum Förderbaustein):
  • Wärmeübergabestationen (Link zum Förderbaustein):

Maximal werden 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, maximal jedoch 1.000 Euro pro Anlage.

  • Wasserkraftanlagen (Link zum Förderbaustein):

Die Förderhöhe wird durch Einzelfallprüfung ermittelt.

  • Wärme- und Kältenetze (Link zum Förderbaustein):

Entweder wird die Zuwendung auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung oder bei Überschreiten des dortigen Schwellenwertes auf der Grundlage einer durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsrechnung unter Beachten einer Beihilfeintensität von bis zu 65 Prozent gewährt.

Informationen zu den spezifischen Voraussetzungen für eine Förderung sind auf den einzelnen Seiten der jeweiligen Förderbausteine zu finden.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Bevor man die Förderung beantragt, holt man ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag ein. Dann kann man online ein Antragsformular ausfüllen und das Angebot bzw. den Kostenvoranschlag sowie weitere erforderliche Anlagen mit hochladen. Nach positiver Prüfung des Antrags erhält man den Zuwendungsbescheid.

 

Link zum Förderprogramm progres.nrw

 

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