01.06.2021FörderprogrammDMB+

Kälte- und Klimaanlagen in Gebäuden

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Durch den Klimawandel kann es im Sommer künftig häufiger zu hohen Temperaturen kommen. Dann kann die Anschaffung von Klimaanlagen für KMU sinnvoll sein. Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen fördert das Bundesumweltministerium den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen. Die so geförderten Maßnahmen sollen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase führen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen im ÖPNV
  • Ein Förderrechner gibt Aufschluss über die voraussichtliche Förderhöhe

Wer wird gefördert?

Unternehmen sind antragsberechtigt für stationäre Anlagen.

Der Antragsteller muss entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sein, auf dem sich die Anlage befindet, oder ein vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragter Contractor.

Antragsberechtigt für Klimaanlagen in Fahrzeugen, die im ÖPNV eingesetzt werden, sind private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen, oder Firmen, die Fahrzeuge für Leasing bereitstellen.

Antragsberechtigt für Klimaanlagen in anderen Fahrzeugen sind auch sonstige Unternehmen. Der Antragsteller ist Eigentümer oder Betreiber der Fahrzeug-Klimaanlage(n).

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt;
    sowie nur in Verbindung mit a):
    ergänzende Komponenten und Systeme und zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.
  • die Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen sowie die Nachrüstung von Klimaanlagen in Schienenfahrzeugen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.

Die Ziele des Förderprogramms sind:

Die geförderten Maßnahmen sollen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase führen und somit zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beitragen.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderhöhe in Euro wird je nach Typ der Anlage mit einer bestimmten Formel berechnet. Nähere Informationen zu der Formel finden sich auf der Internetseite des Förderprogramms.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet die Möglichkeit, mit einem Förderrechner die Höhe der möglichen Förderung für unterschiedliche Kälteerzeuger sowie deren Komponenten auf der Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie zu berechnen. Dazu fragt der Rechner Parameter und Werte ab, die für Berechnung der Förderung maßgeblich sind, wie z.B. Kälteleistung sowie Art und Leistung der Komponenten. Darüber hinaus kann die Förderung für thermische Speicher, für die Ausführungsplanung sowie für die Kombination einer Kälteanlage mit einem Regenerativenergiesystem ermittelt werden. Die Ergebnisse werden abschließend tabellarisch dargestellt.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Ein Antrag auf Förderung von Maßnahmen an Kälte- oder Klimaanlagen kann nur elektronisch über das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellte elektronische Formular gestellt werden.

 

Link zum Förderprogramm:BAFA - Kälte- und Klimaanlagen

 

Mehr zu diesen Themen