13.09.2023FörderprogrammDMB+

KfW-Umweltprogramm

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Das KfW-Umweltprogramm soll Unternehmen bei der Ergreifung von Umweltschutzmaßnahmen unterstützen. Durch gezielte Investitionen sollen Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich verhindert werden, worunter auch der Bereich Elektromobilität fällt. Das Förderprogramm unterstützt auch bei Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimwandels.

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

In Kürze

· Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag

· Günstige Zinsen mit langfristiger Zins­bindung

· Tilgungszuschuss für den Verwendungszweck "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen"

Wer wird gefördert?

Gefördert werden deutsche Unternehmen im In- und Ausland, Freiberufler, Unternehmen, die im Auftrag von Dritten Contracting-Dienstleistungen erbringen und Subunternehmen deutscher Unternehmen mit maßgeblicher deutscher Beteiligung, die im Ausland niedergelassen sind.

Für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz werden laut KfW-Bank günstigere Zinsen angeboten als für größere Unternehmen.

Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind, können die Finanzierung nicht in Anspruch nehmen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Umwelt- und Klima­schutz, Nach­haltigkeit und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen, zum Beispiel
    • Erhöhung der Ressourceneffizienz/Materialeinsparung 
    • Schließung von Materialkreisläufen durch den Ersatz von
      Primärrohstoffen durch recycelte Rohstoffe
    • Techniken zur Rückgewinnung von Phosphor sowie zur Aufbereitung zu Düngemitteln oder
      für andere Verwendungszwecke
    • Abfallvermeidung, -verwertung, -behandlung
    • Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung und Frischwassereinspeisung
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen, die nicht dem Bereich Energieeffizienz zuzuordnen sind:
    • Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes oder des Ausstoßes klimaschädlicher Gase in
      der Produktion oder in Produkten
    • Nutzung von CO2 aus Industrieprozessen als Rohstoffquelle
    • Projekte zur Dekarbonisierung in der Industrie
  • Anpassung an den Klimawandel
    • z. B. Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen oder Hitzebelastungen
  • Umweltfreundliche Mobilität schaffen, im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Schifffahrt
  • Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung
    • In Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Umweltschutzinvestition sind auch
      Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung förderfähig.
  • Natürliche Klimaschutzmaßnahmen
    • Investitionen in Anlage, Wiederherstellung, Renaturierung, Aufwertung naturnaher und biodiversitätsfördernder Biotope und Landschaftselemente, einschließlich Gewässer
    • Biodiversitätsfördernde Gestaltung von Grün- und Außenanlagen (z.B. Animal-Aided Design) sowie Einbringen von Habitatelementen und -strukturen in Grün- und Außenanlagen einschließlich an Gebäuden (Nisthilfen und Quartiere)
    • Entsiegelung befestigter Flächen im Verbund mit biodiversitätsfördernden Renaturierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen sowie dazu ggf. notwendige Rückbaumaßnahmen
    • Pflanzung nicht invasiver und standorttypischer Bäume und Sträucher, einschließlich erforderlicher vorbereitender Arbeiten, wie Leitungsverlagerungen, nachträgliche Standortoptimierung zum Erhalt bestehender Bäume sowie Pflanz- und Bewässerungssystemen zur Verbesserung von Standortbedingungen von Bäumen, insbesondere mit dem Ziel einer Nutzung von Niederschlagswasser 
    • Begrünung von Gebäuden einschließlich Bewässerungssystemen (Gründächer werden, bei Beschränkung auf die für die Errichtung des
      Gründachs entfallenden Kosten, auch in Kombination mit der Installation von Solaranlagen gefördert.)
    • Beschaffung technischer Ausstattung für die natur- und bodengerechte sowie insektenschonende Pflege von Grün- und Außenanlagen (z.B. Balkenmäher).
    • Dezentrales, integriertes Niederschlags- und Wassermanagement
    • Vorhabenbezogenen Aufwendungen für die Planung sowie die Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, für die Aufstellung von Pflegekonzepten und –plänen und notwendige Gutachten, für die Schulung von Personal zur Sicherstellung einer naturnahen Grünpflege sowie, als Bestandteil einer investiven Maßnahme, für die fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

Es können bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben über das KfW-Programm finanziert werden. So lassen sich 100 % der Investitionskosten finanzieren. Das Darlehen kann wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden.

Der Zinssatz wird individuell anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und der Sicherheiten festgelegt. In der tilgungsfreien Zeit müssen nur die Zinsen bezahlt werden. Danach sind gleichbleibende vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen zu zahlen. Gegen eine Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann der Kredit auch ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden.

Unternehmen können auch einen Tilgungszuschuss erhalten. Diesen gibt es für den Verwendungszweck „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent und kleine Unternehmen einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Vor der Antragsstellung sollte die eigene Hausbank oder eine Bank als Finanzierungspartner ausgewählt werden. Die Finanzierung wird von diesem Partner beantragt. Die KfW überprüft die Antragsunterlagen und entscheidet über die Förderung. Der Kreditvertrag wird dann mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen und das Vorhaben kann beginnen. 

 

Link zum Förderprogramm

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