27.03.2020Monitoring

Klimaschutzprogramm 2030

Kurz zusammengefasst

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 legt die Bundesregierung einen konkreten Maßnahmenkatalog für die Umsetzung des Klimaplans 2050 vor. Die definierten Maßnahmen dienen dazu, die ausgegebenen Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen. Das Programm soll Schritt für Schritt in Gesetze und Förderprogramme überführt werden.

Der DMB bietet eine Übersicht und stellt relevante Hintergrundinformationen zur internationalen und nationalen Klimapolitik bereit.

Worum geht es?

Wie sollen die Emissionsminderungen in den einzelnen wirtschaftlichen Sektoren erreicht werden? Das Klimaprogramm 2030 formuliert dazu konkrete Maßnahmen. Ein Überblick.

Sektorenübergreifende Maßnahmen

CO2-Preis für Brennstoffe für Wärme und Verkehr

Als Herzstück des Klimaschutzprogramms 2030 gilt die Einführung eines nationalen CO2-Bepreisungssystems für den Handel mit Brennstoffen. Das beutet, dass Treibhausgase, die beim Heizen oder Autofahren entstehen, künftig mit einem Preis versehen werden. Unternehmen, die mit Brennstoffen für Wärme oder den Verkehr handeln, müssen dafür Zertifikate erwerben. Betroffen davon sind auch Energie- und Industrieanlagen, die nicht bereits dem europäischen Emissionshandel unterliegen. Die Grundlage dafür bildet die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS).

Die Einigung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss sieht einen Festpreis für Emissionszertifikate ab 2021 vor. Unternehmen, die mit Brennstoffen handeln, müssen ab Januar 2021 25 Euro pro Tonne CO2 zahlen. Bis 2025 wird der CO2-Preis dann kontinuierlich auf 55 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Ab 2026 ist ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro vorgesehen. Der Preis wird im Rahmen von Auktionen ermittelt.

Industrieanlagen, die bereits dem europäischen Emissionshandel unterliegen, werden vom nationalen Brennstoffemissionshandel ausgeschlossen. Auf diese Weise wird eine Doppelbelastung vermieden. Zusätzlich sind Kompensationen und Entlastungen für Unternehmen vorgesehen, die vom nationalen Emissionshandel betroffen sind.

Entlastungen für Bürger und Wirtschaft

Vorgesehen sind unter anderem niedrigere Strompreise über eine Senkung der EEG-Umlage, günstigere Fernbahntickets, Steuerförderung für energetische Sanierung sowie eine Anhebung der Pendlerpauschale. Zusätzlich wird das Wohngeld um 10 Prozent erhöht werden, um steigende Heizkosten zu kompensieren.

Energiewirtschaft

Das Ziel: Bis 2030 soll der CO2-Austoß auf 157 Mio. Tonnen reduziert werden. Im Vergleich zu 1990 wird eine Reduktion von 61 bis 62 Prozent angestrebt.

Schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung

Das "Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung", das sogenannte Kohleausstiegsgesetz, sieht vor, dass frühestens 2036, spätestens jedoch 2038 das letzte deutsche Kohlekraftwerk vom Netz geht. Damit setzt die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kohleverstromung um.

Flankiert wird der Kohleausstieg vom „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. Im Rahmen dessen werden die Kohleregionen mit strukturpolitischen Maßnahmen unterstützt. Insgesamt stellt der Bund bis 2038 rund 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus ist ein Anpassungsgeld für Beschäftigte ab 58 Jahren vorgesehen, die im Zuge des Kohleausstiegs ihre Arbeit verlieren.

Für den Braunkohleausstieg setzt die Bundesregierung auf vertraglich ausgehandelte Entschädigungen für die Betreiber. Anders bei den Steinkohlekraftwerken. Hier setzt die Bundesregierung auf Ausschreibungsverfahren. Sollte der festgelegte Ausstiegpfad bis 2024 nicht erreicht werden, besteht die Möglichkeit, Kraftwerke per Gesetz vom Netz zu nehmen. Für Steinkohlekraftwerke die ab 2027 vom Netz gehen ist keine Entschädigung mehr vorgesehen.

Die Auswirkungen des Kohleausstiegs auf die Versorgungssicherheit unterliegen einer kontinuierlichen Prüfung. Das gilt ebenso für die Entwicklung der Strompreise. Besonders energieintensive Unternehmen sollen ab 2023 entlastet werden. Vorgesehen ist eine Bezuschussung der Netzentgelte.

Beide Gesetze sollen Mitte 2020 vom Bundestag verabschiedet werden.

 

Ausbau der erneuerbaren Energien

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil von erneuerbaren Energien auf 56 Prozent des Stromverbrauchs zu erhöhen. Bis 2030 soll die Windenergie auf See auf 30 Gigawatt ausgebaut werden. Im Bereich der Photovoltaik-Anlagen ist eine Aufhebung der Deckelung von Förderungen geplant. Umweltschonende Installationen von Anlagen, wie auf Dächern, sollen zusätzlich gefördert werden.

 

Energieeffizienz

Im Dezember 2018 hat die Bundesregierung die Energieeffizienzstrategie 2050 verabschiedet. Das erklärte Ziel: Bis 2030 soll der Energieverbrauch um bis zu 30 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Energieeffizienz avanciert somit zu einem zentralen Element des Klimaschutzprogramms. Darüber hinaus bündelt die Energieeffizienzstrategie Einzelmaßnahmen für die Zeitspanne zwischen 2021-2030 im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0).

Gebäude

Das Ziel: Bis 2030 soll der CO2-Austoß auf 72 Mio. Tonnen reduziert werden. Im Vergleich zu 1990 wird eine Reduktion von 66 bis 67 Prozent angestrebt.

Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Ab dem 1. Januar 2020 bis Ende 2029 werden energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich gefördert. Das bedeutet: Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Die Regierung verfolgt dabei einen technologieoffenen Ansatz. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz erhöhen oder erneuerbare Energien nutzen. Das kann der Austausch der alten Heizanlage, der Einbau von neuen Fenstern oder aber auch die Dämmung von Dächern sein. Die einzige Voraussetzung: Das Gebäude muss selbstgenutztes Eigentum sein. Diese steuerliche Förderung ergänzt bereits bestehende Förderprogramme. Wer zukünftig eine Sanierung seines Gebäudes plant, kann sich entscheiden die Kosten von der Steuer abzusetzen, oder auf bestehende intensive Sanierungsprogramme zurückzugreifen.

 

Erhöhung der KfW Förderung

Ab Januar 2020 werden die Tilgungszuschüsse und Kredite der KfW erhöht. Das heißt: Wird ein Gebäude komplett saniert und erreicht das Effizienzhausniveau, können die Eigentümer zukünftig mit bis zu 40 Prozent an Zuschüssen rechnen. Diese können entweder in Form von direkten Investitionszuschüssen oder in Form von Tilgungszuschüssen zu einem KfW-Kredit abgerufen werden. Das Weiteren steigt der Kredithöchstbetrag auf 120.000 Euro für die Sanierung, Kauf und Neubau von Energieeffizienzhäuser. Besonders für Unternehmen relevant: Auch die Förderung für Komplettsanierungen von Nichtwohngebäuden wird auf bis zu 35 Prozent erhöht.

 

Austauschprämie für alte Ölheizungen

Mit dem Gebäudeenergiegesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren und ein einheitliches Regelwerk hinsichtlich energetischer Anforderungen zu erstellen. Ab Januar 2020 können Wohnungseigentümer mit einer Austauschprämie von bis zu 45 Prozent rechnen, wenn die alte Öl-Heizung durch ein klimafreundliches Modell ersetzt wird. Ab 2026 wird der Einbau von alten Ölheizkesseln nicht mehr erlaubt sein, sofern eine klimafreundlichere Alternative besteht.

Eine Übersicht zu allen Förderprogrammen und Informationen zu Antragsstellung finden Sie hier. Für eine schnelle Übersicht empfiehlt sich der Förderwegweiser. Informationen bezüglich einer Energieberatung für den Mittelstand können hier abgerufen werden.

Verkehr

Ziel: Bis 2030 soll der CO2-Austoß auf 98 bis 85 Mio. Tonnen reduziert werden. Im Vergleich zu 1990 wird eine Reduktion von 40 bis 42 Prozent angestrebt.

 

Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur

Bis 2030 sollen in Deutschland insgesamt eine Million Ladepunkte für 10 Millionen Elektroautos entstehen. Im Rahmen dessen hat die Bundesregierung am 18. November 2019 den „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ vorgelegt. Die Kernpunkte:

  • Bis 2021 sollen 50.000 öffentliche Ladepunkt entstehen.
  • Für den Ausbau von privaten Lademöglichkeiten wird die Bundesregierung ab 2020 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
  • Ab 2020 werden Ladepunkte an Kundenparkplätze gefördert.
  • Eine Versorgungsauflage für Tankstellen ist geplant.
  • Über eine Änderung im Mietrecht und im Wohneigentumsgesetz (WEG) soll die Installation von Ladesäulen vereinfacht werden.

 

Förderung von Elektroautos

Bis 2030 sollen 10 Million Elektroautos zugelassen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird 2020 die Kaufprämie, der sogenannte Umweltbonus, erhöht. Förderfähig sind:

  • Reine Batteriefahrzeuge – Die mögliche Fördersumme wird von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht, bei einem Nettopreis von bis zu 40.000 Euro. Liegt der Nettopreis zwischen 40.000 und 60.000 ist ein Umweltbonus in Höhe von 5.000 abrufbar.
  • Plug-In-Hybride (Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor) – Die mögliche Fördersumme wird von 3.000 auf 4.500 Euro erhöht, bei einem Nettopreis von bis zu 40.000 Euro. Liegt der Nettopreis zwischen 40.000 und 60.000 ist ein Umweltbonus in Höhe von 3.750 abrufbar.
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (elektrische Energie wird aus Wasserstoff oder Methanol gewonnen)

Der Umweltbonus wird zu gleichen Teilen von der Bundesregierung und der Industrie getragen. Ab 2020 bis spätesten 2025 stellt der Bund 2,09 Milliarden Euro zur Verfügung. Förderberechtigt sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Weiterführende Informationen hinsichtlich der Antragsstellung finden Sie hier.

Zusätzlich wird die Dienstwagensteuer ab 2020 für Elektrofahrzeuge gesenkt. Des Weiteren ist eine Überarbeitung der Kfz-Steuer geplant. Ab Januar 2021 soll sich die Höhe der Steuer bei Neuzulassungen nach dem CO2-Ausstoß richten. Geplant ist ein schrittweiser Anstieg bei einem Ausstoß von mehr als 95 Gramm CO2 pro Stundenkilometer.

 

Bahn und ÖPNV stärken

Ab dem 1. Januar 2020 werden Fernbahntickets günstiger. Die Mehrwertsteuer sinkt auf 7 Prozent. Im Gegenzug wird das Fliegen teurer. Ab dem 1. April 2020 treten die Änderungen des Luftverkehrsteuergesetzes in Kraft.

In das Schienennetz sind bis 2030 Investitionen in Höhe von 86 Milliarden Euro geplant. Damit wird sowohl die Kapazität als auch die Effizienz der Schiene gesteigert werden. Davon soll auch der Güterzugverkehr profitieren. Flankiert wird das Investitionsvorhaben mit zwei Gesetzesentwürfen, die Genehmigungs- und Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte im Verkehrsbereich beschleunigen sollen.

Die Bundesmittel für den ÖPNV werden ab 2020 auf 665 Millionen Euro erhöht. Bis 2025 werden zwei Milliarden Euro vom Bund bereitgestellt. Der Betrag steigt ab 2026 dann jährlich um 1,8 Prozent. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Industrie

Ziel: Bis 2030 soll der CO2-Austoß auf ca. 140 Millionen Tonnen reduziert werden. Im Vergleich zu 1990 wird eine Reduktion von 49 bis 51 Prozent angestrebt.

Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Das Investitionsprogramm bündelt 5 bestehende Förderprogramme und treibt diese voran. Ein weiterer Vorteil: Der Aufwand der Unternehmen wird durch den „One-Stop-Shop reduziert und die Effektivität der Förderprogramme gesteigert.

 

Nationales Dekarbonisierungsprogramm

Das Förderprogramm unterstützt Projekte im Bereich der energieintensiven Industrie. Das Ziel: Verfahren zu entwickeln, die die Emissionen des Industriesektors senken.

 

Neue Konstruktionstechniken und Werkstoffe

Gefördert werden Material- und Ressourceneffizienz in der Industrie. Die Schwerpunkte der Förderung richten sich auf materialeffiziente Konstruktionslösungen und die Entwicklung neuer Materialien. Das Produktdesign und dessen Potenzial zur CO2-Reduktion, besonders in Hinblick auf die Möglichkeiten der Kreislaufwirtschaft, rückt damit in den Fokus.

 

Batteriezellenfertigung

International ist ein enormer Anstieg der Nachfrage nach mobilen Stromspeichern zu verzeichnen. Mit dem Förderungsprogramm soll industrielle Produktion von Batterien in Deutschland gefördert werden. Damit sollen auch gezielt Unternehmen der automobilen Zulieferindustrie unterstütz werden.

Landwirtschaft

Ziel: Bis 2030 soll der CO2-Austoß auf 60 Millionen Tonnen reduziert werden. Im Vergleich zu 1990 wird eine Reduktion von 31 bis 34 Prozent angestrebt.

Mit einem Maßnahmen-Mix bestehend aus Förderung des Ökolandbaus, der Reduzierung der Emission in der Tierhaltung, Steigerung der Energieeffizienz, einer nachhaltigen Forstwirtschaft sowie weniger Stickstoffüberschüssen soll das Ziel erreicht werden.


Die Ereignisse im Detail

1.11.2020 | Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das Ziel ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren und ein einheitliches Regelwerk hinsichtlich energetischer Anforderungen, der Verwendung von Energieausweisen und der Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebäuden. Zusätzlich sollen ab 2026 keine Ölheizkessel neu eingebaut werden dürfen.

03.07.2020 | „Kohleausstiegsgesetz“ wird verabschiedet

Am 3. Juli 2020 wurde das „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ und das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das beschlossene Ende der Kohleverstromung wird mit einem milliardenschweren Investitionsprogramm zu Stärkung der wirtschaftlichen Strukturen in den besonders betroffenen Bundesländern flankiert. Das Gesetzespaket ist am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Das Kohleausstiegsgesetz sieht den schrittweisen Ausstieg aus der Stein- und Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 vor. Rahmen eines kontinuierlichen Monitorings jeweils 2026, 2029, und 2031 soll überprüft werden, ob die Stilllegung aller Kohlekraftwerke bereits 2030 realisiert werden kann. Bis 2022 soll der Anteil der Kohlekraftwerke auf 15 Gigawatt reduziert werden. Für das Jahr 2030 soll die Leistung der Braunkohlekraftwerke auf neun und die von Steinkohlekraftwerke auf acht Gigawatt reduziert werden.

Kohlekraftwerke zählen zu den Anlagen, die am meisten CO2 emittieren. Ein weiterer Nachteil: Kohlekraftwerke sind unflexibel, die nicht einfach an und ausgeschaltet werden können, um auf die Schwankungen von Wind- und Solarenergie zu reagieren. Sowohl hinsichtlich des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen als auch bezüglich der Flexibilität bei der Regelung der Leistung sind Gaskraftwerke der Kohle überlegen.

Trotz des gleichzeitigen Ausstiegs aus der Atomenergie, soll die Energieversorgung zu kostengünstigen und wettbewerbsfähigen Preisen sichergestellt werden. Daher wird nicht nur die Möglichkeit eines vorgezogenen Kohleausstiegs regelmäßig geprüft, sondern auch die Entwicklung der Strompreise. So ist unter anderem für stromkostenintensive Unternehmen die Beantragung eines Zuschusses ab 2023 möglich, sofern die Börsenstrompreise in Folge des Kohleausstiegs steigen. Zentral ist in diesem Zusammenhang der massive Ausbau der erneuerbaren Energien.

Das Ende der Kohle wird mit insgesamt 40 Milliarden Euro Strukturhilfe für die betroffenen Regionen – Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg – begleitet. Das „Strukturstärkungsgesetz“ sieht unter anderem Investitionen in Ländern und Gemeinden, den Ausbau von Forschungs- und Förderprogrammen sowie Verkehrsinfrastrukturprojekte vor, aber auch die Ansiedlung von Bundeseinrichtungen. Für die rund 20.000 Beschäftigten in der Kohlebranche sind ebenfalls Hilfen geplant.

10.06.2020 | Bundeskabinett beschließt „Nationale Wasserstoffstrategie“

Das Bundeskabinett hat am 10.06.2020 die Nationale Wasserstoffstrategie beschlossen. Wasserstoff gilt als Energieträger der Zukunft und als Hoffnung für klimafreundliche Verfahren. Für die Dekarbonisierung deutscher Kernbranchen gilt Wasserstoff als eine Schlüsseltechnologie.

Mit der beschlossenen Energiewende steht Deutschland vor einem fundamentalen Wandel. Bis 2022 werden alle Atomkraftwerke vom Netz gehen, das Ende der Kohlekraftwerke ist ebenfalls beschlossene Sache. Die Umstellungen auf erneuerbare Energien sowie die Sicherstellung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft stellen eine enorme Herausforderung dar.

Wasserstoff gilt als Schlüsseltechnologie für eine klimaneutrale Wirtschaft. Wird Wasserstoff verbrannt, entstehen keine Treibhausgase wie bei herkömmlichen Energieträgern. Das Problem: Es muss sichergestellt werden, dass bei der Herstellung von Wasserstoff kein CO2 ausgestoßen wird. Bisher ist die Herstellung sowie Nutzung von Wasserstoff noch nicht wirtschaftlich. Mit der nationalen Wasserstoffstrategie stellt die Bundesregierung die Weichen, das Potenzial von Wasserstoff zu erschließen.

Das erklärte Ziel der Bundesregierung: Deutschland soll bei Wasserstofftechnologien die Nummer 1 in der Welt werden. Dafür werden insgesamt 7 Milliarden Euro für den Ausbau der Wasserstofftechnologie in Deutschland bereitgestellt. Weitere 2 Milliarden Euro stehen für den Aufbau internationaler Wasserstoff-Partnerschaften bereit.

Die vorgelegte Strategie sieht eine Stärkung des Heimatmarktes vor. Mit Investitionen in Forschung und Entwicklung soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen forciert und die Grundlage für den Technologieexport gelegt werden. Darin besteht auch eine Chance für den Mittelstand als Innovationstreiber und Abnehmer von Wasserstofftechnologien.

Bis 2030 ist der Aufbau von bis zu 5 Gigawatt Elektrolyse-Leistung vorgesehen. Elektrolyse bezeichnet den Vorgang der Herstellung von Wasserstoff. Wasser wird mithilfe von Strom in Sauerstoff und Wasserstoff gespalten. Die Bundesregierung setzt damit auf grünen Wasserstoff. Das bedeutet: Der für die Produktion von Wasserstoff nötige Strom stammt aus erneuerbaren Energien. Für 5 Gigawatt Elektrolyse-Leistung werden 20 Terawattstunden aus Wind- und Photovoltaik-Anlagen benötigt.

Die Bundesregierung geht von einem Wasserstoffbedarf von bis zu 110 Terawattstunden im Jahr 2030 aus. Der Bedarf übersteigt die bis dahin geplanten Produktionsleistungen. Daher setzt die Bundesregierung auf internationale Kooperationen und Importe. Des Weiteren sollen die Produktionsanlagen von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden.

Im Verkehrsbereich sieht die Strategie eine feste Verankerung von grünem Wasserstoff als Energieträger vor. Als Basisprodukt für synthetische Kraftstoffe soll nachhaltig produzierte Wasserstoff nicht nur in der Luft- und Schifffahrt Anwendung finden, sondern auch im Automobilsektor.

01.04.2020 | Das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes tritt in Kraft

Als Anreiz für mehr Klimaschutz steigt die Luftverkehrssteuer von 5,53 Euro auf 13,03 Euro für innereuropäische Flüge. Eine Steigerung von 9,58 Euro auf 33,01 Euro betrifft Flüge mit einer Reichweite von bis zu 6000 Kilometer. Für Fernflüge werden 59,43 Euro künftig erhoben, das entspricht einer Steigerung von 17,25 Euro.

01.01.2020 | Gesetz zur Umsetzung des Klimaprogramms in Steuerrecht tritt in Kraft

Die steuerrechtliche Umsetzung des Klimaschutzplans verfolgt das Ziel, Anreize für umweltfreundliches Verhalten zu schaffen. Die Maßnahmen umfassen eine steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen, eine Anhebung der Pendlerpauschale und der Mobilitätsprämie sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr.

18.12.2019 | Bundesklimaschutzgesetz tritt in Kraft / Bund und Länder einigen sich auf CO2-Preis für Brennstoffe für Wärme und Verkehr

Das Bundesklimaschutzgesetz schreibt erstmals verbindliche CO2-Sparziele für alle Sektoren fest. Die Verantwortung für die Einhaltung der Emissionsziele liegt bei den Bundesministerien. Jährliche Erfolgskontrollen sind ebenso Teil des Gesetzes, wie die Verpflichtung zu Sofortprogrammen, falls die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsziele nicht erreicht werden. Die schrittweise Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 sowie das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 sind damit erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Bund und Länder einigen sich im Vermittlungsausschuss auf einen festen CO2-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr. Das beutet, dass Treibhausgase, die beim Heizen oder Autofahren entstehen, künftig mit einem Preis versehen werden. Unternehmen, die mit Brennstoffen für Wärme oder den Verkehr handeln, müssen dafür Zertifikate erwerben. Die Grundlage dafür bildet die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems. Der Einstiegspreis für eine Tonne CO2 ist ab 2021 auf 25 Euro festgelegt und wird bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 gilt ein Mindestpreis von 55 Euro und ein Höchstpreis von 65 Euro.

 

Umsetzung und nächste Schritte

Nächster Schritt: Mit dem Bundesklimaschutzgesetz verpflichtet sich die Bundesregierung zur Einhaltung der Emissionsminderungsziele für die einzelnen wirtschaftlichen Sektoren. Bis 2030 soll eine Emissionseinsparung von insgesamt 55 Prozent im Vergleich zu 1990 erzielt werden. Dafür wurde mit dem Klimaschutzprogramm die Weichen gestellt. Ob das Ziel mit den beschlossenen Maßnahmen erreicht werden kann, ist Gegenstand des jährlichen Überprüfungsmechanismus. 2021 wird dieser Kontrollbericht erstmals erstellt und wird Aufschluss darüber geben, ob die einzelnen Sektoren die festgelegten Emissionminderungsziele erreichen.

Warum relevant für den Mittelstand?

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 legt die Bundesregierung einen konkreten Maßnahmenkatalog für die einzelnen volkswirtschaftlichen Sektoren vor, mit denen die im Klimaschutzplan 2050 formulierten Emissionsminderungen erreicht werden sollen.  Damit werden die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für die Jahrhundertaufgabe einer treibhausgasneutralen Wirtschaft gesetzt.

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