23.11.2021FörderprogrammDMB+

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Immer mehr KMU rüsten ihre Fahrzeugflotte auf Elektrofahrzeuge um. Um die dafür entsprechend benötigte Ladeinfrastruktur aufzubauen, bietet die KfW Unternehmen nun einen Zuschuss. Gefördert werden Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und ausschließlich mit grünem Strom geladen werden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Gefördert werden Kauf und Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
  • Unternehmen erhalten bis zu 900 Euro pro Ladepunkt.
  • Voraussetzung einer Förderung ist, dass zum Laden ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird.

 

Wer wird gefördert?

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler gefördert.

 

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen gefördert, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Gefördert wird:

  • Der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen

Eine Liste mit förderfähigen Ladestationen finden Sie auf der Informationsseite des Förderprogramms der KfW

Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird.

 

Wie wird gefördert?

Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann, aber nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig. Die Anzahl der Ladepunkte sind bei der Antragstellung anzugeben.

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen die Gesamtkosten pro Ladepunkt mindestens 1.285,71 Euro betragen. Verfügt die Ladestation über mehrere Ladepunkte, können Unternehmen pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten, sofern die Gesamtkosten über 1285,71 Euro pro Ladepunkt betragen. Andernfalls reduziert sich der Zuschuss auf 70 Prozent der Gesamtkosten. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 45.000 Euro pro Standort.

 

So berechnet sich der Zuschuss (Quelle: KfW)

Anzahl Lade­punkte

Pauschaler Zuschuss 

Gesamtkosten

Gesamt­zuschuss

1

900 EUR

z. B. 1.000 EUR

0

1

900 EUR

mind. 1.285,71 EUR

900 EUR

2

1.800 EUR

z. B. 2.000 EUR

1.400 EUR

2

1.800 EUR

mind. 2.571,43 EUR

1.800 EUR

3

2.700 EUR

z. B. 3.000 EUR

2.100 EUR

3

2.700 EUR

mind. 3.857,14 EUR

2.700 EUR

...

...

...

...

10

9.000 EUR

z.B. 12.000 EUR

8.400 EUR

10

9.000 EUR

mind. 12.857,14 EUR

9.000 EUR

...

...

...

...

50

45.000 EUR

z. B. 60.000 EUR

42.000 EUR

50

45.000 EUR

mind. 64.285,71 EUR

45.000 EUR

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bevor man die Ladestationen bestellt, wird der Antrag auf Förderung im KfW-Zuschussportal gestellt. Die Anzahl der bei Antragstellung angegebenen Ladepunkte kann nachträglich nicht mehr erhöht werden. Sollen später noch weitere Ladepunkte errichtet werden, müssen Unternehmen dafür einen neuen Antrag stellen.

 

Link zum Förderprogramm: Ladestationen für Elektrofahrzeuge

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