17.12.2020Monitoring

Meilensteine der Klimapolitik

Kurz zusammengefasst

Mit dem Pariser Übereinkommen einigten sich 2015 erstmals 195 Länder auf einen völkerrechtlich bindenden Klimaschutzvertrag. Die Weltgemeinschaft verpflichtet sich mit dem Abkommen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um die Folgen und Risiken des Klimawandels zu minimieren, soll der Temperaturanstieg 1,5°C nicht übersteigen. Am 4. November 2016 ist der Pariser Klimavertrag in Kraft getreten. In Deutschland werden nach und nach mehr Maßnahmen hin zu einer umtweltfreundlichen Energiewende eingeführt.

Der DMB bietet eine Übersicht und stellt relevante Hintergrundinformationen zur internationalen und nationalen Klimapolitik bereit.


Die Ereignisse im Detail

17.12.2020 | Bundestag verabschiedet EEG-Novelle

Das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) ist am 1. April 2000 in Kraft getreten und ersetzte das seit 1991 gültige Stromeinspeisungsgesetz. Seitdem wird kontinuierlich an Anpassungen und Verbesserungen gearbeitet. Am 17. Dezemer 2020 verabschiedete der Bundestag weitere Neuerungen des EEG. Das grundlegende Ziel: Die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland. 

EEG und die Herstellung von grünem Wasserstoff 

Ein Bestandteil der EEG-Novelle ist die EEG-Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff. Das heißt: Strom aus erneuerbaren Energien, der für die Herstellung von Wasserstoff verwendet wird, wird künftig von der EEG-Umlage befreit. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang, ob der Ökostrom bezogen oder im Rahmen der Eigenversorgung produziert wird. Des Weiteren sieht die Regelung keine Zweckbindung des produzierten Wasserstoffs für eine Befreiung von der EEG-Umlage vor. Zu klären bleibt, welche Anforderungen der Wasserstoff zu erfüllen hat, damit dieser als „grün“ gelten kann. Eine entsprechende Verordnung ist geplant, die die Grundlage für die geplante Befreiung bildet.  

Eine Ausgleichsregelung für die Herstellung von Wasserstoff in energieintensiven Unternehmen ist vorgehsehen. Geplant ist eine Absenkung der EEG-Umlage um 15 Prozent, sofern die Wasserstoffproduktion den größten Beitrag zur Wertschöpfung leistet. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für nichtselbständige Unternehmensteile, die die Wasserstoffproduktion übernehmen. 

Da die Kosten der Wasserstoffproduktion in erster Linie von den Stromkosten abhängen, gilt diese Regelung als „Game-Changer“ in Bezug auf die Produktion von Wasserstoff. 

EEG-Umlage 

Die Deckelung der EEG-Umlage wurde bereits im Rahmen des Konjunkturprogramms beschlossen. Die entstehende Lücke wird durch Steuereinnahmen finanziert. Mit der EEG-Umlage wird der Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) gefördert. Bis 2038 soll diese Förderung mit dem Ende der Kohlekraft endgültig entfallen. 

Keine Anhebung der Ausbauziele in der jetzigen Fassung 

Einen konkreten Ausbauplan der EE beziehungsweise eine Anhebung der Ausbauziele wurde auf das erste Quartal 2021 verschoben. Grundsätzlich müssen die Ausbauziele besonders im Kontext der neuen EU-Klimaziele angehoben werden. Dafür sieht die EEG-Novelle eine Verordnungsermächtigung vor. Zentral und umstritten in der Debatte sind dabei (realistische) Annahmen bezüglich der Entwicklung des Bruttostromverbrauchs. Diese Regelung sieht vor, dass die Bundesregierung per Verordnung die Ausbauziele bis 2030 anheben und das Ausschreibungsvolumen für EE erhöhen darf. Der Bundesrat hätte kein Mitspracherecht, der Bundestag nur eingeschränkt.  

Weitere Punkte zentrale Punkte, wie die genauen Strommengenziele und das Ende des EEG-Fördermodells, welches durch eine neues CO2 basiertes Abgaben-, Umlagesystem ersetz werden. 

Kritik: Die Verschiebung der Ausbauziele ist wesentlicher Kritikpunkt und wird als eine verpasste Chance, ein klares Signal in Richtung EE zu senden.  

Weiterbetrieb von Anlagen, die im kommenden Jahr aus der Förderung fallen würden 

Im kommenden Jahr läuft die EEG-Förderung für die ersten EEG-Anlagen aus, da diese älter werden als 20 Jahre. Befürchtet wurde, dass diese Anlagen vom Netz gehen werden, da deren Weiterbetrieb ohne die EEG-Förderung nicht mehr rentabel sind. Die EEG-Novelle sieht vor, dass Windkraftanlagen den Marktwert des Stroms erhalten plus 1 Cent. Für Mitte 2021 ist ein Ausschreibungssystem für Post-EEG-Windkraftanalgen geplant, das Volumen der Ausschreibungen würde jedoch lediglich 40 Prozent der Post-EEG-Windkraftanlagen decken. Die Vergütung ist auf zwischen 3 und 4 Cent pro kwh begrenzt. Grundsätzlich besteht das Ziel der Bundesregierung darin, die alten Anlagen aufzurüsten und durch neue zu ersetzen (Repowering). Dafür sind Erleichterungen im Baurecht und Naturschutzrecht vorgesehen. 

Ältere Solaranalgen müssen nicht wie bisher geplant mit neuen intelligenten Stromzählern (Smart-Meter) aufgerüstet werden. 

Solaranlagen  

In Bezug auf die Solaranlagen sieht die EEG-Novelle eine Stärkung vor. So sollen PV-Anlagen erst ab einer installierten Leistung von 750 kW zu der Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet werden. Die Befreiung von der EEG-Umlage für kleinere Anlagen wird auf 30 kW angehoben, also verdreifacht. Für PV-Anlagen bis 7 kW müssen keine Messsysteme, die mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand verbunden sind, installiert werden. Zusätzlich ist geplant, den Mieterstrom von der Gewerbesteuer zu befreien. Des Weiteren soll es möglich sein, dass sich ganze Quartiere eine EE-Anlage teilen. Erleichterungen sind auch für Biomassen, Erdwärme und Wasserkraftwerke geplant.  

Was passiert, wenn die Strompreise unter null fallen? 

Vorgesehen ist, dass wenn der Preis für Strom an der Börse vier Stunden am Stück unter null fällt, die EEG-Förderung entfällt. Nach der bisherigen Regelung wurden sechs Stunden veranschlagt. Die Regelung tritt 2021 in Kraft. 

03.07.2020 | Aufhebung des Solardeckels

Nachdem der Bundestag bereits am 18.06.2020 die Aufhebung des Solardeckels sowie die Abstandsregelungen für Windanlagen beschlossen hat, stimmte auch der Bundesrat am 03.07.2020 der Aufhebung des EEG-Deckels zu. Der Solardeckel oder auch EEG-Deckel ist Teil des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG). Darin ist ein Förderstopp für PV-Anlagen bis zu 750 Kilowatt vorgesehen, sobald die in Deutschland installierten Photovoltaik Anlagen eine gemeinsame Leistung von 52 Gigawatt erreichen. Nach aktuellen Schätzungen wäre die Marke im Herbst 2020 erreicht worden. Photovoltaik Anlagen, die nach dem Erreichen der Fördergrenze in Betrieb genommen worden wären, hätten keine garantierte Einspeisevergütung erhalten. Das Auslaufen der EEG-Förderung hätte nicht nur die Existenz der deutschen Solarindustrie bedroht, sondern auch einen herben Rückschlag für den Ausbau von erneuerbaren Energien bedeutet. Nach den Zielen des „Klimaschutzprogramm 2030“ der Bundesregierung ist ein Anteil von 65 Prozent der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 vorgesehen. Die Aufhebung des Solardeckels bildet dafür die notwendige Voraussetzung.

03.07.2020 | „Kohleausstiegsgesetz“ wird verabschiedet

Am 3. Juli 2020 wurde das „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ und das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das beschlossene Ende der Kohleverstromung wird mit einem milliardenschweren Investitionsprogramm zu Stärkung der wirtschaftlichen Strukturen in den besonders betroffenen Bundesländern flankiert. Das Gesetzespaket ist am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Das Kohleausstiegsgesetz sieht den schrittweisen Ausstieg aus der Stein- und Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 vor. Rahmen eines kontinuierlichen Monitorings jeweils 2026, 2029, und 2031 soll überprüft werden, ob die Stilllegung aller Kohlekraftwerke bereits 2030 realisiert werden kann. Bis 2022 soll der Anteil der Kohlekraftwerke auf 15 Gigawatt reduziert werden. Für das Jahr 2030 soll die Leistung der Braunkohlekraftwerke auf neun und die von Steinkohlekraftwerke auf acht Gigawatt reduziert werden.

Kohlekraftwerke zählen zu den Anlagen, die am meisten CO2 emittieren. Ein weiterer Nachteil: Kohlekraftwerke sind unflexibel, die nicht einfach an und ausgeschaltet werden können, um auf die Schwankungen von Wind- und Solarenergie zu reagieren. Sowohl hinsichtlich des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen als auch bezüglich der Flexibilität bei der Regelung der Leistung sind Gaskraftwerke der Kohle überlegen.

Trotz des gleichzeitigen Ausstiegs aus der Atomenergie, soll die Energieversorgung zu kostengünstigen und wettbewerbsfähigen Preisen sichergestellt werden. Daher wird nicht nur die Möglichkeit eines vorgezogenen Kohleausstiegs regelmäßig geprüft, sondern auch die Entwicklung der Strompreise. So ist unter anderem für stromkostenintensive Unternehmen die Beantragung eines Zuschusses ab 2023 möglich, sofern die Börsenstrompreise in Folge des Kohleausstiegs steigen. Zentral ist in diesem Zusammenhang der massive Ausbau der erneuerbaren Energien.

Das Ende der Kohle wird mit insgesamt 40 Milliarden Euro Strukturhilfe für die betroffenen Regionen – Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg – begleitet. Das „Strukturstärkungsgesetz“ sieht unter anderem Investitionen in Ländern und Gemeinden, den Ausbau von Forschungs- und Förderprogrammen sowie Verkehrsinfrastrukturprojekte vor, aber auch die Ansiedlung von Bundeseinrichtungen. Für die rund 20.000 Beschäftigten in der Kohlebranche sind ebenfalls Hilfen geplant.

10.06.2020 | Bundeskabinett beschließt „Nationale Wasserstoffstrategie“

Das Bundeskabinett hat am 10.06.2020 die Nationale Wasserstoffstrategie beschlossen. Wasserstoff gilt als Energieträger der Zukunft und als Hoffnung für klimafreundliche Verfahren. Für die Dekarbonisierung deutscher Kernbranchen gilt Wasserstoff als eine Schlüsseltechnologie.

Mit der beschlossenen Energiewende steht Deutschland vor einem fundamentalen Wandel. Bis 2022 werden alle Atomkraftwerke vom Netz gehen, das Ende der Kohlekraftwerke ist ebenfalls beschlossene Sache. Die Umstellungen auf erneuerbare Energien sowie die Sicherstellung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft stellen eine enorme Herausforderung dar.

Wasserstoff gilt als Schlüsseltechnologie für eine klimaneutrale Wirtschaft. Wird Wasserstoff verbrannt, entstehen keine Treibhausgase wie bei herkömmlichen Energieträgern. Das Problem: Es muss sichergestellt werden, dass bei der Herstellung von Wasserstoff kein CO2 ausgestoßen wird. Bisher ist die Herstellung sowie Nutzung von Wasserstoff noch nicht wirtschaftlich. Mit der nationalen Wasserstoffstrategie stellt die Bundesregierung die Weichen, das Potenzial von Wasserstoff zu erschließen.

Das erklärte Ziel der Bundesregierung: Deutschland soll bei Wasserstofftechnologien die Nummer 1 in der Welt werden. Dafür werden insgesamt 7 Milliarden Euro für den Ausbau der Wasserstofftechnologie in Deutschland bereitgestellt. Weitere 2 Milliarden Euro stehen für den Aufbau internationaler Wasserstoff-Partnerschaften bereit.

Die vorgelegte Strategie sieht eine Stärkung des Heimatmarktes vor. Mit Investitionen in Forschung und Entwicklung soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen forciert und die Grundlage für den Technologieexport gelegt werden. Darin besteht auch eine Chance für den Mittelstand als Innovationstreiber und Abnehmer von Wasserstofftechnologien.

Bis 2030 ist der Aufbau von bis zu 5 Gigawatt Elektrolyse-Leistung vorgesehen. Elektrolyse bezeichnet den Vorgang der Herstellung von Wasserstoff. Wasser wird mithilfe von Strom in Sauerstoff und Wasserstoff gespalten. Die Bundesregierung setzt damit auf grünen Wasserstoff. Das bedeutet: Der für die Produktion von Wasserstoff nötige Strom stammt aus erneuerbaren Energien. Für 5 Gigawatt Elektrolyse-Leistung werden 20 Terawattstunden aus Wind- und Photovoltaik-Anlagen benötigt.

Die Bundesregierung geht von einem Wasserstoffbedarf von bis zu 110 Terawattstunden im Jahr 2030 aus. Der Bedarf übersteigt die bis dahin geplanten Produktionsleistungen. Daher setzt die Bundesregierung auf internationale Kooperationen und Importe. Des Weiteren sollen die Produktionsanlagen von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden.

Im Verkehrsbereich sieht die Strategie eine feste Verankerung von grünem Wasserstoff als Energieträger vor. Als Basisprodukt für synthetische Kraftstoffe soll nachhaltig produzierte Wasserstoff nicht nur in der Luft- und Schifffahrt Anwendung finden, sondern auch im Automobilsektor.

16.01.2020 | Bund und Länder einigen sich auf Verfahren zum Kohleausstieg

Der Ablauf für den Kohleausstieg steht. Die Einigung zwischen Bund und Länder sieht vor, dass im günstigsten Fall bereits 2035 das letzte Kohlekraftwerk vom Netz geht, spätestens jedoch 2038. Bis dahin sollen an den bisherigen Kohlestandorten neue Gaskraftwerke entstehen. Von einer Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst wird abgesehen. Um den Strukturwandel zu meistern, erhalten die betroffenen Kohleregionen bis 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro. Die Betreiber der Kraftwerke werden über die nächsten 15 Jahre mit 4,35 Milliarden Euro entschädigt. Ein erster Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung soll noch im Januar von der Bundesregierung vorgelegt werden. Ziels sei es, das Gesetzgebungsverfahren in der ersten Hälfte des laufenden Jahres abzuschließen.

01.01.2020 | Gesetz zur Umsetzung des Klimaprogramms in Steuerrecht tritt in Kraft

Die steuerrechtliche Umsetzung des Klimaschutzplans verfolgt das Ziel, Anreize für umweltfreundliches Verhalten zu schaffen. Die Maßnahmen umfassen eine steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen, eine Anhebung der Pendlerpauschale und der Mobilitätsprämie sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr.

18.12.2019 | Bundesklimaschutzgesetz tritt in Kraft / Bund und Länder einigen sich auf CO2-Preis für Brennstoffe für Wärme und Verkehr

Das Bundesklimaschutzgesetz schreibt erstmals verbindliche CO2-Sparziele für alle Sektoren fest. Die Verantwortung für die Einhaltung der Emissionsziele liegt bei den Bundesministerien. Jährliche Erfolgskontrollen sind ebenso Teil des Gesetzes, wie die Verpflichtung zu Sofortprogrammen, falls die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsziele nicht erreicht werden. Die schrittweise Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 sowie das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 sind damit erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Bund und Länder einigen sich im Vermittlungsausschuss auf einen festen CO2-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr. Das beutet, dass Treibhausgase, die beim Heizen oder Autofahren entstehen, künftig mit einem Preis versehen werden. Unternehmen, die mit Brennstoffen für Wärme oder den Verkehr handeln, müssen dafür Zertifikate erwerben. Die Grundlage dafür bildet die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems. Der Einstiegspreis für eine Tonne CO2 ist ab 2021 auf 25 Euro festgelegt und wird bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 gilt ein Mindestpreis von 55 Euro und ein Höchstpreis von 65 Euro.

11.12.2019 | EU Kommission veröffentlicht „The European Green Deal“

Am 11. Dezember stellte die neue EU Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, ihr Klimaprogramm, den sogenannten „European Green Deal“, vor. Erklärtes Ziel: Europa soll bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen deutlich stärker reduziert werden, bis zu 50 Prozent im Vergleich zu 1990. Damit die Transformation der europäischen Wirtschaft gelingt, sind neben Emissionssenkungen auch massive Investitionen in Spitzenforschung und grüne Technologien geplant.

02. bis 15.12.2019 | COP25 in Madrid

Die 25. Klimakonferenz endete ohne, dass substanzielle Fortschritte beim Klimaschutz erreicht wurden. Zwar findet sich in den Beschlüssen auch ein Aufruf für höhere Klimaschutzzusagen, eines der wichtigsten Themen wurde jedoch auf den nächsten Klimagipfel 2020 in Glasgow vertagt. Dabei handelt es sich um die konkrete Regelung der internationalen Zusammenarbeit und betrifft besonders den Handel mit Klimaschutzzertifikaten. Es sollte ursprünglich ein Marktmechanismus etabliert werden, der es Investoren erlaubt Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern zu unterstützen. Im Gegenzug erhalten die Investoren Klimaschutzzertifikate, die direkt mit den Klimazielen der Unternehmen oder Staaten verrechnet werden können. Je nachdem wie diese Regel ausgestaltet sind, ergeben sich Schlupflöcher für Bilanztricks. Auf eine strenge Regelung konnten sich die teilnehmenden Staaten nicht einigen.

23.10.2019 | Kabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz

Mit dem Gebäudeenergiegesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren und ein einheitliches Regelwerk hinsichtlich energetischer Anforderungen zu erstellen. Das Gesetz sieht darüber hinaus eine Austauschprämie für alte Öl- und Gasheizungen vor. Zusätzlich sollen ab 2026 keine Ölheizkessel neu eingebaut werden dürfen. Den Hintergrund bildet der relative große Anteil von CO2-Emission, die auf den Gebäudesektor entfallen.

09.10.2019 | Klimakabinett beschließt Klimaschutzprogramm 2030

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 legt die Bundesregierung einen konkreten Maßnahmenkatalog für die Umsetzung des Klimaplans 2050 vor.  Das Herzstück des Klimapakets bildet die Einführung eins CO2-Bepreisungssystems für die Sektoren Verkehr und Wärme sowie das Klimaschutzgesetz. Entlastungen sind in Form von niedrigeren Strompreisen, günstigeren Fernbahnticktes und einer Anhebung der Pendlerpauschale vorgesehen. Die einzelnen Maßnahmen des Klimapakets sollen nun Schritt für Schritt umgesetzt werden.

31.01.2019 | Kohlekommission stellt Abschlussbericht vor

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ präsentiert ihren Abschlussbericht. Das Gremium, bestehend aus Industrievertreter, Umweltverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern, legt damit einen Fahrplan für den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung vor. Der ausgehandelte Kompromiss sieht einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vor. Für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen sind 40 Mrd. Euro vom Bund vorgesehen, um den Strukturwandel zu meistern. Dabei soll der Anstieg von Strompreisen vermieden werden. Die Umsetzung der Maßnahmen und Vorschläge liegt nun bei der Bundesregierung.

02. bis 14. 12.2018: COP24 in Katowice

Auf der 24. Klimakonferenz in Katowice konnte die Staatengemeinschaft entscheidende Einigungen erzielen. Nach dreijährigen Verhandlungen verständigten sich die teilnehmenden Parteien auf ein Regelbuch, das die Grundlage für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens bildet. Damit treten ab 2024 einheitliche Transparenzregeln und Standards der CO2-Messung in Kraft. Auf diese Weise lassen sich die CO2-Reduktionen der beteiligten Staaten miteinander vergleichen und ermöglicht eine globale Bestandsaufnahme des Klimaschutzes. Für Entwicklungsländer wird eine Übergangsfrist festgelegt, damit die notwendige technische Voraussetzung zur Messung des CO2 Ausstoßes geschaffen werden können.

07. bis 18.11.2017 | COP23 in Bonn

Die Weltklimakonferenz in Bonn 2017, die unter der Präsidentschaft von Fidschi stattfand, kann vor allem als Arbeitskonferenz angesehen werden. Im Fokus der Verhandlungen stand die Erarbeitung von Richtlinien für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommen.  Die beteiligten Staaten einigten sich auf einen Entwurf für ein entsprechendes Regelwerk. Dabei geht es vor allem um technische Detailfragen, wie der CO2 Ausstoß künftig gemessen und angegeben werden soll. Der Beschluss für ein Regelwerk wurde auf die nächste Klimakonferenz 2018 in Katowice verschoben.

09.11.2016 | Bundesregierung stellt den „Klimaschutzplan 2050“ vor

Mit dem Klimaschutzplan 2050 stellt die Bundesregierung erstmals ihre langfristige nationale Klimastrategie vor. Demnach soll Deutschland bis 2050 klimaneutral werden. Damit bekennt sich die Bundesregierung zu dem Ziel des Pariser Klimaabkommens, mit dem sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet hat, den Anstieg der Erderwärmung auf unter 2°C zu beschränken. Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Treibhausgasreduktion von mindestens 55 Prozent bis 2030 an. Als Basisjahr gilt 1990. Die Vorgaben der Emissionsminderungen verteilen sich auf die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. Die Überprüfung und Steigerung des Klimaplans erfolgt gemäß des Pariser Abkommen in einem fünfjährigen Rhythmus. Die Vorlage konkreter Emissionsminderungsziele für die definierten Sektoren bildet den Rahmen für das Klimaprogramm 2030. Mit der Verabschiedung des Klimaschutzplan 2050 gibt die Bundesregierung erstmals einen langfristigen Orientierungsrahmen für die Jahrhunderaufgabe einer treibhausgasneutralen Wirtschaft im Jahr 2050.

07. bis 18.11.2016 | COP22 in Marrakesch

Im Mittelpunkt der 22. UN-Klimakonferenz, kurz COP22 (Conference of the Parties), in Marrakesch stand der Dialog über die nötigen Maßnahmen für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Als einer der ersten Staaten präsentierte Deutschland, basierend auf den Verpflichtungen des Pariser Abkommens, eine langfristige nationale Klimastrategie, den Klimaschutzplan 2050. Darüber hinaus bekräftigten die Industriestaaten ihre Zusage, die Klimaschutzmaßnahmen der Länder des Südens finanziell zu unterstützen.

Worum geht es?

Erstmals in der Geschichte verpflichtet sich die gesamte Weltgemeinschaft dazu, die Treibhausgasemissionen zu senken. Das Ziel ist klar formuliert: Den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C, bestenfalls auf höchstens 1,5°C begrenzen.

Um die Erderwärmung zu stoppen, muss spätestens 2050 die „Treibhausgas – Neutralität“ erreicht werden. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts dürfen demnach weltweit nur so viel Emissionen emittiert werden, wie der Atmosphäre auch wieder entzogen werden können.

Bereits vor den Verhandlungen von Paris haben viele Staaten ihre geplanten nationalen Klimaschutzbeiträge, die sogenannten NDCs („nationally determined contributions“), vorgestellt. Da jedoch absehbar war, dass die bisherigen nationalen Klimaschutzbeiträge nicht ausreichen, um das festgelegte Ziel zu erreichen, sind alle Vertragsparteien dazu verpflichtet, bis spätestens 2020 einen neuen nationalen Klimaschutzplan zu präsentieren. Des Weiteren sieht das Pariser Abkommen vor, dass die NDCs alle 5 Jahre (2020,2025, 2030, ect.) aktualisiert werden müssen. Eine globale Bestandsaufnahme wird jeweils zwei Jahre zuvor stattfinden. Die Grundlage dafür bilden die Länder-Berichte, zu denen sich die Staaten im Rahmen des Transparenzsystems verpflichtet haben. Die erste globale Bestandsaufnahme ist für 2023 angesetzt. Es ist vorgesehen, dass die Regierungen auf dieser Grundlage ambitioniertere NDCs als im Vorjahr erarbeiten.

Neben den Vereinbarungen zu den Emissionsminderungen sieht das Abkommen darüber hinaus Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels vor. Entwicklungsländer werden bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, als auch bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt.

Umsetzung und nächste Schritte

Für 2020:

  • Alle Mitgliedsstaaten des Pariser Abkommens sind verpflichtet, in diesem Jahr ihre nationalen Klimaschutzpläne vorzustellen.
  • Vom 9. bis 20. November 2020 findet die COP26 in Glasgow statt. Ein wichtiges Thema wird die Einigung auf ein gemeinsames Regelwerk für den internationalen Handel mit Klimaschutz-Zertifikaten darstellen. Einen weiteren wichtigen Punkt wird der Umgang mit den Schäden und Verlusten in Folge des Klimawandels bilden.

Warum relevant für den Mittelstand?

Das Pariser Übereinkommen bedeutet, die Weltwirtschaft dahingehend zu verändern, dass bis 2050 keine Emissionen mehr emittiert werden, die nicht wieder aus der Atmosphäre entnommen werden können. Der Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen wird daher kontinuierlich ansteigen und Klimaschutz zum „Business Case“, auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Herausforderung: Wachstum und Emissionen entkoppeln.

Der Energiesektor steht vor einem radikalen Wandel. Deutschland ist das einzige Land, das derzeit mit einem konkreten Zeitplan aus Kohle und Atom aussteigen wird. Über die Entwicklung der Strompreise, aber auch über die EEG-Umlage und die Netzentgelte, sind kleine und mittelständische Unternehmen direkt und unmittelbar betroffen.

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