Meilensteine der Klimapolitik
Kurz zusammengefasst
Mit dem Pariser Übereinkommen einigten sich 2015 erstmals 195 Länder auf einen völkerrechtlich bindenden Klimaschutzvertrag. Die Weltgemeinschaft verpflichtet sich mit dem Abkommen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um die Folgen und Risiken des Klimawandels zu minimieren, soll der Temperaturanstieg 1,5°C nicht übersteigen. Am 4. November 2016 ist der Pariser Klimavertrag in Kraft getreten. In Deutschland werden nach und nach mehr Maßnahmen hin zu einer umtweltfreundlichen Energiewende eingeführt.
Der DMB bietet eine Übersicht und stellt relevante Hintergrundinformationen zur internationalen und nationalen Klimapolitik bereit.
Die Ereignisse im Detail
Worum geht es?
Erstmals in der Geschichte verpflichtet sich die gesamte Weltgemeinschaft dazu, die Treibhausgasemissionen zu senken. Das Ziel ist klar formuliert: Den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C, bestenfalls auf höchstens 1,5°C begrenzen.
Um die Erderwärmung zu stoppen, muss spätestens 2050 die „Treibhausgas – Neutralität“ erreicht werden. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts dürfen demnach weltweit nur so viel Emissionen emittiert werden, wie der Atmosphäre auch wieder entzogen werden können.
Bereits vor den Verhandlungen von Paris haben viele Staaten ihre geplanten nationalen Klimaschutzbeiträge, die sogenannten NDCs („nationally determined contributions“), vorgestellt. Da jedoch absehbar war, dass die bisherigen nationalen Klimaschutzbeiträge nicht ausreichen, um das festgelegte Ziel zu erreichen, sind alle Vertragsparteien dazu verpflichtet, bis spätestens 2020 einen neuen nationalen Klimaschutzplan zu präsentieren. Des Weiteren sieht das Pariser Abkommen vor, dass die NDCs alle 5 Jahre (2020,2025, 2030, ect.) aktualisiert werden müssen. Eine globale Bestandsaufnahme wird jeweils zwei Jahre zuvor stattfinden. Die Grundlage dafür bilden die Länder-Berichte, zu denen sich die Staaten im Rahmen des Transparenzsystems verpflichtet haben. Die erste globale Bestandsaufnahme ist für 2023 angesetzt. Es ist vorgesehen, dass die Regierungen auf dieser Grundlage ambitioniertere NDCs als im Vorjahr erarbeiten.
Neben den Vereinbarungen zu den Emissionsminderungen sieht das Abkommen darüber hinaus Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels vor. Entwicklungsländer werden bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, als auch bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt.
Umsetzung und nächste Schritte
Für 2020:
- Alle Mitgliedsstaaten des Pariser Abkommens sind verpflichtet, in diesem Jahr ihre nationalen Klimaschutzpläne vorzustellen.
- Vom 9. bis 20. November 2020 findet die COP26 in Glasgow statt. Ein wichtiges Thema wird die Einigung auf ein gemeinsames Regelwerk für den internationalen Handel mit Klimaschutz-Zertifikaten darstellen. Einen weiteren wichtigen Punkt wird der Umgang mit den Schäden und Verlusten in Folge des Klimawandels bilden.
Warum relevant für den Mittelstand?
Das Pariser Übereinkommen bedeutet, die Weltwirtschaft dahingehend zu verändern, dass bis 2050 keine Emissionen mehr emittiert werden, die nicht wieder aus der Atmosphäre entnommen werden können. Der Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen wird daher kontinuierlich ansteigen und Klimaschutz zum „Business Case“, auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Herausforderung: Wachstum und Emissionen entkoppeln.
Der Energiesektor steht vor einem radikalen Wandel. Deutschland ist das einzige Land, das derzeit mit einem konkreten Zeitplan aus Kohle und Atom aussteigen wird. Über die Entwicklung der Strompreise, aber auch über die EEG-Umlage und die Netzentgelte, sind kleine und mittelständische Unternehmen direkt und unmittelbar betroffen.