01.06.2021FörderprogrammDMB+

Mit Querschnittstechnologien die Energiekosten senken

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) unterstützt Unternehmen – besonders KMU – mit dem Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“, ihre betriebliche Energieeffizienz zu steigern. Das Programm richtet sich an alle Unternehmen unabhängig von ihrer Branche und soll genügend Spielraum für individuelle Lösungen bieten. Es kann zwischen einem zinsgünstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss (KfW) und einem Investitionszuschuss (BAFA) gewählt werden.

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

In Kürze

KfW Förderkredit und Tilgungszuschuss

  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Bis zu 55 Prozent Tilgungszuschuss
  • Für Unternehmen und Freiberufler

Investitionszuschuss (BAFA)

  • Bis zu 55 Prozent der Investitionskosten als Zuschuss
  • Bis zu 10 Millionen
  • Sonderkonditionen für KMU

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren (Investoren)
  • Kommunale Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Landwirte, nur in Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO
  • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind

Voraussetzung ist ein Standort in Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, im Rahmen dessen Unternehmen ihre Strom- und Wärmeeffizienz steigern können und damit den Energieverbrauch senken. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen bis hin zu Systemlösungen. Zu beachten: Mindestens 3 Jahre muss die geförderte Investition in Betrieb sein.

Modul 1: Querschnittstechnologien:

Förderfähig ist der Ersatz sowie Neuanschaffungen von hocheffizienten Aggregaten, wie:

  • Elektromotoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter.

Die technischen Mindestanforderungen sind hier zu finden.

 

Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasse-Anlagen
  • Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen

Des Weiteren sind die Kosten, die bei der Einbindung eines Systems in einen vorhandenen Prozess entstehen sowie die installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung förderfähig.

Die technischen Mindestanforderungen sind hier zu finden.

 

Modul 3: Mess-, Steuer-und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Gefördert wird der Erwerb und die Installation von:

  • Systemen zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem oder in ein alternatives System (für kleine und mittlere Unternehmen)
  • Energiemanagement-Software inklusive Schulungskosten

Die technischen Mindestanforderungen sind hier zu finden.

 

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Gefördert wird die energetische Optimierung von Prozessen und Anlagen.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden
  • Energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess.

Die technischen Mindestanforderungen sind hier zu finden.

Wie hoch ist die Förderquote?

Förderkredit und Tilgungszuschuss:

Förderkredite in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben sind abrufbar. Es können 100 Prozent der Investitionskosten angesetzt werden. Hinsichtlich der Laufzeit bestehenden folgende Varianten, wobei die Mindestlaufzeit 2 Jahre beträgt:

  • Bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
  • Bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
  • Bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).

 

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt:

  • in Modul 1, 3 und 4 bis zu 40 Prozent
  • in Modul 2 bis zu 55 Prozent

 

Investitionszuschuss (BAFA)

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Voraussetzung: Das Nettoinvestitionsvolumen muss mindesten 2.000 Euro betragen
  • Höhe des Zuschusses: Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximale Förderung: 200.000 Euro

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Höhe des Zuschusses: Bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximale Förderung: 10 Millionen Euro

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

  • Höhe des Zuschusses: Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximale Förderung: 10 Millionen Euro

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Höhe des Zuschusses: Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximale Förderung: 10 Millionen Euro

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

KfW Förderkredit und Tilgungszuschuss

Die Antragstellung übernimmt der Finanzierungspartner, der in der Regel die Hausbank ist. Nach einer Überprüfung der Unterlagen und einem positiven Entscheid, wird der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen. Der Tilgungszuschuss wird nach dem Abschluss der Arbeiten sowie deren Bestätigung gutgeschrieben.

Investitionszuschuss (BAFA)

Die Antragsstellung erfolgt über das bereitgestellte Online Formular. Das Merkblatt zur Antragstellung ist hier zu finden.

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