10.09.2024FörderprogrammDMB+

Nutzung von erneuerbaren Energien

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Die KfW fördert mit einem Förderprogramm Unternehmen mit einem Kredit, die Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen möchten.

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

In Kürze

  • Bis zu 150 Mio. Kreditbetrag
  • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas
  • Für Unternehmen und Freiberufler

KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270) (bundesweit) – Darlehen

 

Was wird gefördert?

Mit dem Förderkredit Erneuerbare Energien – Standard der KFW Bank werden Investitionen in Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Wasserkraft, Windenergie, Biogas, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), Batteriespeicher, Wärme-/Kältenetze, Wärme/Kältespeicher) sowie deren Erwerb gefördert. Die Anlage muss die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Darüber hinaus werden Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung, die Digitalisierung der Energiewende sowie Anlagen gefördert, die Stromnachfrage und -angebot flexibilisieren (Stromspeicheranlagen, Lastenmanagement, Mess- und Steuerungssysteme).

 

Wie wird gefördert?

Die maximale Kredithöhe pro Vorhaben beträgt 50 Millionen Euro. Es können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten geltend gemacht werden. Beantragte Kredite werden in voller Höhe ausgezahlt und sind innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat wird nach 6 Monaten und zwei Bankarbeitstagen berechnet, nachdem die Zusage erteilt wurde. Die Zinssätze ergeben sich je nach individueller Lage und werden von der Hausbank ermittelt, wobei die Mindestlaufzeit zwei Jahre beträgt. Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag. In der tilgungsfreien Zeit sind lediglich die Zinsen zu entrichten. Grundsätzlich kann der Förderkredit mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragsstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner. In der Regel handelt es sich dabei um die Hausbank. Die KfW überprüft den Antrag und entscheidet letztlich über die Bewilligung der Förderung. Bei einem positiven Bescheid wird der Kreditvertrag mit dem jeweiligen Finanzierungspartner abgeschlossen.

Link zum Förderprogramm

Mehr zu diesen Themen