10.10.2024Position

Pflicht zur Berichterstattung der Nachhaltigkeit

Nach Schätzungen der Bundesregierung betrifft die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung rund 14.600 Unternehmen in Deutschland.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem sie eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen umsetzt. Wie ist dieses Gesetzesvorhaben aus Sicht kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu bewerten?

Der Bundestag hat am 26. September erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung debattiert, durch den die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen umgesetzt werden soll. Unternehmen, die nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen definiert sind, müssen künftig zum ersten Mal oder in deutlich größerem Umfang als bisher zusammen mit ihrem Jahresabschluss detailliert darüber berichten, welche ökologischen sowie sozialen Auswirkungen und Risiken ihre Geschäftstätigkeiten haben.

Überproportionale Belastung für KMU

Durch eine Pflicht zur Berichterstattung über die eigene Nachhaltigkeit entsteht Unternehmen ein bürokratischer Mehraufwand, mit dem auch personelle und finanzielle Kapazitäten gebunden werden. Viele KMU sind von der Berichtspflicht zwar nur indirekt betroffen, notwendige Informationen an ihre berichtspflichtigen Geschäftspartner zu übermitteln, dürfte aber gerade sie überproportional belasten. Schließlich müssen in mittelständischen Unternehmen die erforderlichen Strukturen dafür erst geschaffen werden.

Bundesregierung ist verpflichtet, Berichterstattungspflicht einzuführen

Da die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf ihrer Pflicht nachkommt, eine europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, ist allerdings positiv zu bewerten, dass sie keine Vorgaben machen möchte, die über das EU-Recht hinausgehen. Außerdem sollen an anderen Stellen wie zum Beispiel dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Erleichterungen eingeführt werden, um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden.

DMB-Mitglieder finden eine detaillierte Analyse zum Gesetzesvorhaben im MittelstandsMonitoring+.

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