100 % Zuschuss bei Beratung in der Corona-Krise möglich
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat mit sofortiger Wirkung (zum 3. April 2020) die seit dem 28. Dezember 2015 bestehende Rahmenrichtlinie zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" durch eine Bekanntmachung vom 30. März 2020 ergänzt.
Mit der Bekanntmachung wird die bestehende Rahmenrichtlinie um ein Modul für von der Corona-Krise betroffene KMU – zunächst bis 31. Dezember 2020 – im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt.
Wichtig für KMU: Beratungsleistungen können mit einem Zuschuss in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten gefördert werden (Vollfinanzierung). Lediglich die Umsatzsteuer muss vom Unternehmen bezahlt werden.
Hinweis: DMB-Mitglieder, die eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen möchten, melden sich unter coronahilfe@mittelstandsbund.de – wir unterstützen bei der Suche nach einem passenden Beratungsunternehmen.
In Kürze |
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Was muss beachtet werden?
- Antragsberechtigt sind KMU und Freie Berufe, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der "Corona-Krise" leiden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Beratungsleistungen können mit einem Zuschuss in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten gefördert werden (Vollfinanzierung). Neben dem Honorar werden auch die Reisekosten sowie die Auslagen des Beraters als Beratungskosten angerechnet.
- Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Damit entfällt die Vorfinanzierung durch das antragstellende Unternehmen.
Wie erfolgt eine Antragsstellung?
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können ab dem 3. April 2020 bis spätestens zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner vor Antragstellung führen.
- Als Ergebnis der Beratung müssen im Beratungsbericht die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit der "Corona-Krise" auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vom Beratungsunternehmen nachvollziehbar dargestellt werden.
- Der Antrag auf Förderung kann auf der Webseite der BAFA gestellt werden.