01.02.2021Praxistipp

Beihilferechtliche Regelungen bei Hilfen beachten

Mit den staatlichen Wirtschaftshilfen sollen pandemiebedingte Umsatzeinbrüche von Unternehmen aufgefangen werden. Via Soforthilfe, Überbrückungshilfe sowie November- und Dezemberhilfe werden staatliche Mittel ausgezahlt, die als Beihilfen bestimmten gesetzlichen Regelungen unterliegen.

Drei verschiedene Beihilferegelungen sind momentan in Bezug zu den Hilfen relevant: die "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", die "De-minimis-Verordnung" und die "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020". Diese Verordnungen setzen den Rahmen für die Beantragung und die Auszahlung der Gelder. Wichtig dabei zu beachten ist, dass nicht jede Regelung für alle Hilfen zu Grunde gelegt werden kann. Weiterhin unterscheiden sich die Beihilferegelungen u.a. bei Maximalbeträgen und der Kumulierung der Hilfen.

Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht bei dem Erfordernis eines Verlustnachweises. Die Überbrückungshilfe II fiel bislang unter den Beihilferahmen der Bundesregelung Fixkosten 2020, bei dem dieser Nachweis erforderlich ist. Unternehmen müssten einen Verlust erlitten haben, um Hilfen in diesem Rahmen erhalten zu können. Die Überbrückungshilfen wurden jedoch seit Start als Hilfe bei Umsatzeinbrüchen kommuniziert. Die zwischenzeitliche Erhöhung der beihilferechtlichen Obergrenze für Kleinbeihilfen auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen (zuvor 800.000 Euro) durch die Europäische Kommission am 28. Januar 2021 schafft nun den nötigen beihilferechtlichen Spielraum, um für den Großteil der Unternehmen auch bei der Überbrückungshilfe II - ein Wahlrecht zu eröffnen, auf welchen Beihilferahmen die Überbrückungshilfe II gestützt wird. Die Unternehmen können somit im Rahmen der Schlussabrechnung wählen, ob sie die Überbrückungshilfe II auf Grundlage der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ oder der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ erhalten möchten. Somit ist ein Verlustnachweis nicht zwingend erforderlich.

Ein ausführliches FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beantwortet eine Reihe wichtiger Fragen zu den behilferechtlichen Regelungen.

Übersicht zu den Beihilferegelungen für die einzelnen Corona-Hilfsprogramme:

 

Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020

De-minimis-Verordnung

Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020

Soforthilfe des Bundes

x

  

Überbrückungshilfe I

x

x

 

Überbrückungshilfe II

X (im Rahmen der Schlussabrechnung)

 

x

Novemberhilfe
(Beihilfen bis 1 Mio. Euro)

x

x

 

Novemberhilfe Plus
(Beihilfen bis 4 Mio. Euro)

x

x

x

Dezemberhilfe
(Beihilfen bis 1 Mio. Euro)

x

x

 

Dezemberhilfe Plus
(Beihilfen bis 4 Mio. Euro)

x

x

x

Quelle: BMWi

 

Zur Klärung von Detailfragen zur Antragsstellung sollte ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzugezogen werden. Weiterhin können möglicherweise die offiziellen Kontaktstellen der Ministerien weiterhelfen.

 

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