Berlin öffnet Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten
Der Berliner Senat öffnet die Soforthilfen für größere mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten. Ab dem 18. Mai (9.00 Uhr) können Anträge aus dem Soforthilfeprogramm V bei der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Soforthilfe von mehr als 25.000 Euro beantragt werden. Der Zuschuss darf ausschließlich als Tilgunsgzuschuss für einen KfW-Schnellkredit oder zur Begleichung der laufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden, sofern ein Kredit hierfür nicht in Anspruch genommen werden kann oder nicht ausreicht.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,
- die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
- mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)
- mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin
- die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.
Erste Auszahlungen der Soforthilfen sind ab dem 25.05.2020 zu erwarten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Investitionsbank Berlin.