05.07.2023FörderprogrammDMB+

ERP-Bremer Förderkredit KMU

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Kleine und mittlere Unternehmen können mithilfe des Darlehens Investitionen in den eigenen Betrieb finanzieren.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Der Finanzierungsbetrag liegt zwischen 5.000 bis 5.000.000 Euro.
  • Auf KfW-Unternehmerkredite wird eine Zinsvergünstigung von bis zu 0,03 % p. a. gewährt.

 

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Natürliche Personen
  • Rechtsfähige Personengesellschaften

Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.

Gefördert werden junge Unternehmen (Unternehmensalter < 5 Jahre) und etablierte Unternehmen (Unternehmensalter ab 5 Jahre).

 

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispielsweise:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (gewerblicher Anteil)
  • Durchführung von Baumaßnahmen
  • Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen
  • Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung

 

Wie wird gefördert?

  • Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € (mindestens 5.000,-€) pro Vorhaben mit einer Konditionenfestschreibung von max. 10 Jahren und bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren
  • Auf die günstigen KfW-Konditionen wird eine weitere Zinsvergünstigung von 0,03 % gewährt
  • Besonders günstige Zinsen in Bremen und Bremerhaven (Regionalfördergebiete) und für junge Unternehmen
  • Eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von insgesamt 2 Bankarbeitstagen und neun Monaten
  • Keine Berechnung einer Entschädigung im Fall der Nichtabnahme eines Kredits
  • Die Förderung erfolgt ausschließlich gemäß der De-minimis-Verordnung (EU)

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der Antrag wird über die eigene Hausbank gestellt und muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Quelle: BAB Bremen

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