16.03.2020Praxistipp

Corona-Krise: Wie erhalten Unternehmen Hilfe?

 

Die Auswirkungen des Coronavirus auf die deutsche Wirtschaft sind schon jetzt außerordentlich. Messebauer, Veranstalter, Hoteliers, Restaurantbesitzer und viele weitere Branchen sind bereits von massiven Einschränkungen betroffen. Die Bundesregierung hat angesichts dieser Notsituation ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen geschnürt, der gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen gedacht ist.  

Der DMB informiert tagesaktuell über neue Entwicklungen bei den Schutzmaßnahmen. Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen

Um Unternehmen vor großen Finanznöten durch unverschuldete Umsatzeinbußen zu beschützen, hat die Bundesregierung die Erleichterung des Zugangs zu Unternehmenskrediten bei der KfW-Bank angekündigt.

Was muss beachtet werden

Unternehmen können u.a. den KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit in Anspruch nehmen. Für den Unternehmerkredit muss der Betrieb seit mindestens fünf Jahren existieren. Jüngere Unternehmen können den ERP-Gründerkredit beantragen.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Erste Kontaktstelle für ein Unternehmen ist die eigene Hausbank. In Zusammenarbeit mit der Bank erfolgt die Antragsstellung bei der KfW-Bank. Weitere Informationen zu den Krediten können auf der Webseite der KfW-Bank abgerufen werden.

 

Kurzarbeitergeld

Unternehmen können Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn die betrieblichen Arbeitszeiten aus unvorhergesehenen Gründen verkürzt werden müssen. Die Mitarbeiter sollen durch diese Maßnahme mit weniger Arbeitsstunden weiter beschäftigt und Kündigungen damit vermieden werden. Die Bundesregierung hat die Beschränkungen für die Beantragung erleichtert.

Was muss beachtet werden

Vor der Beantragung müssen die Unternehmen ihre Möglichkeiten zum Stundenabbau der Mitarbeiter ausgeschöpft haben. Dazu zählen zum Beispiel Home-Office, Urlaub und Überstundenabbau. Dann gilt, dass für den Erhalt des Kurzarbeitergelds mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Brutto-Gehaltskürzungen von mindestens 10 Prozent in einem Monat betroffen sein müssen.

Die neuen Regeln und besseren Leistungen werden rückwirkend ab dem 1. März angewendet und ausgezahlt.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Das Kurzarbeitergeld kann in der nächstgelegenen Arbeitsagentur beantragt werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Video zur Erklärung der einzelnen Schritte zur Beantragung veröffentlicht.

 

Steuerliche Entlastungen für Unternehmen

Gewährung von Stundungen

Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren steuerlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, können bei ihrem zuständigen Finanzamt Steuerstundungen beantragen. Die Steuerstundung soll laut Bundesregierung ohne strenge Anforderungen erfolgen, wenn die Einziehung der Steuerschuld eine erhebliche Härte für das Unternehmen darstellt.

Steuervorauszahlungen anpassen

Die Vorauszahlungen für Selbstständige sollen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden können, sobald klar ist, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen in diesem Jahr geringer ausfallen als in den Jahren zuvor.

Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen/Säumniszuschläge

Das Bundesfinanzamt will auf die Vollstreckung von zum Beispiel Kontopfändungen bis zum 31. Dezember 2020 verzichten, wenn der Schuldner von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

 

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