11.05.2020Nachricht

Der Start-up-Schutzschild steht

Gerade kleine Mittelständler und Start-ups sind durch den Lockdown in ihrer Existenz bedroht. Mit einem 2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket möchte der Bund vor allem Arbeitsplätze und Innovationen schützen.

Auch kleinen Mittelständlern wird Zugang zu Wagniskapital ermöglicht

Bereits Anfang April haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein 2-Milliarden Euro Programm für Start-ups angekündigt. Am 30. April 2020 dann die Vollzugsmeldung: der Start-up-Schutzschild steht.

Am 11. Mai wurden weitere Details veröffentlicht, die das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Förderbank KfW und ihre Tochter KfW Capital zusammen erarbeitet haben.

Mit dem Schutzschild sollen gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell adressiert werden.

Das Maßnahmenpaket basiert auf zwei Säulen:

  1. Über eine sogenannte Corona-Matching-Fazilität werden Wagniskapitalfonds zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt. Damit sind diese weiterhin in der Lage, Finanzierungsrunden von Start-ups mit ausreichenden Mitteln zu begleiten.
    • Antragsberechtigt sind nicht die Start-ups selbst, sondern die Wagniskapitalfonds („VC-Fonds“).
    • Die Programmbedingungen werden aktuell finalisiert, sodass den Fonds im Laufe des Monats Mai die Auszahlungen zur Verfügung gestellt werden können.
  2. Start-ups sowie kleinen Mittelständlern, die nicht oder noch nicht über private Wagniskapitalfinanzierer finanziert werden und daher keinen Zugang zur Corona-Matching-Fazilität haben, werden weitere Wege geöffnet. Hier soll in enger Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften Wagniskapital zur Verfügung gestellt werden.
    • Gerade zur zweiten Säule fehlen bislang weitere Details.

Sobald genauere Informationen insbesondere zur zweiten Säule vorliegen, informiert der DMB an dieser Stelle.

Mehr zu diesen Themen