06.07.2023FörderprogrammDMB+

Digitalbonus.Bayern

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit dem Digitalbonus will die Landesregierung von Bayern kleine Unternehmen fit für die Digitalisierung machen. Das Programm erleichtert Unternehmen die Anschaffung von neuer Hard- und Software, die Einbindung digitaler Prozesse in den Betriebsablauf und die Aufrüstung der IT-Sicherheit.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Anschaffung und Einführung von Hard- und Software kann mit bis zu 50 Prozent Zuschuss gefördert werden.
  • Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
  • Als erster Schritt sollte der Antrag online erstellt und heruntergeladen werden.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung. Als gewerbliches Unternehmen im Sinne der Richtlinien Digitalbonus gilt ein Gewerbebetrieb gemäß § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Bei der Förderungsart handelt es sich um einen Zuschuss. Wichtig ist, dass die Unternehmen erstmals Digitalisierungsmaßnahmen einführen oder das Digitalisierungsniveau auf den neusten Stand gehoben wird.

Mögliche Ansatzpunkte des Vorhabens sind die Digitalisierung von Produkten, Arbeitsabläufen und Dienstleistungen. Ferner können Investitionen in Hard- und Software Bestandteil der Fördermaßnahmen sein.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

In der Standardversion des Digitalbonus können bis zu 10.000 Euro Zuschuss ausgeschüttet werden. Besonders innovative Vorhaben können das Förderprogramm Digitalbonus Plus nutzen, in dem Unternehmen bis zu 50.000 Euro erhalten.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Der Antrag kann online erstellt werden. Jedoch muss dieser nach Fertigstellung heruntergeladen, ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Bezirksregierung auf dem Postweg eingereicht werden. Die FAQs zum Programm sind hier zu finden.

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