01.01.2022Praxistipp

Erfolg im Mittelstand: Digitale Geräte steuerfrei überlassen

Smartphones, Tablets und Laptops sind ein fester Bestandteil im Alltag vieler Menschen geworden. Arbeitgeber können unter Beachtung verschiedener Regeln die digitalen Helfer steuerfrei ihren Mitarbeitern überlassen.

 

In Kürze

  • Digitale Geräte können bis zu einer Grenze von 800 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden.
  • Geräte müssen im Firmenbesitz bleiben.
  • Die Überlassung muss im Arbeitsvertrag verschriftlich sein.

 

Eine Gehaltserhöhung der Mitarbeiter bedeutet für Arbeitgeber auch die Bezahlung von mehr Steuern und Sozialabgaben. Viele Unternehmen können sich deswegen keine Steigerung leisten, die dem Mitarbeiter eine höhere Wertschätzung entgegenbringen und im besten Fall länger an den Betrieb binden würde.

Als Ausgleich können steuerfreie Arbeitgeberleistungen Abhilfe schaffen. Digitale Geräte wie Smartphones, Laptops und Tablets lassen sich als geringwertige Wirtschaftsgüter mit bis zu 800 Euro als Betriebsausgaben geltend machen. Dies hat den Vorteil, dass die Geräte sofort und nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden können.

 

Beispiele steuerfreier digitaler Komponenten:

  • Software
  • Laptops
  • Smartphones
  • Tablets
  • Netzteile bzw. Ladegeräte
  • Drucker
  • Projektoren

 

Geräte dürfen auch privat genutzt werden

Wichtig ist, dass die Geräte bzw. Software im Eigentum des Unternehmens bleiben. Nicht wichtig ist hingegen, ob die Utensilien privat oder rein beruflich genutzt werden. Dem Finanzamt sollte aber ein Grund genannt werden können, warum der Mitarbeiter das Gerät benötigt. Geräte, die nur private Nutzungsmöglichkeiten bieten, wie etwa Spielekonsolen oder E-Book-Reader, können in diesem Zusammenhang jedoch nicht angesetzt werden.

Bis zu 800 Euro steuerfrei

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer das Firmeneigentum zurückgeben. Außerdem müssen Arbeitgeber und -nehmer eine Vereinbarung nachweislich im Arbeitsvertrag zur Überlassung der digitalen Geräte festsetzen. Bis zu einem Betrag von 800 Euro netto können die Anschaffungskosten noch im gleichen Jahr und im vollen Umfang abgesetzt werden.

Arbeitgeber sollten aber unbedingt die Reparatur- und Wartungskosten der Anschaffungen beachten. Schnell können unangenehme finanzielle Überraschungen drohen, wenn kein Budget für diesen Bereich eingeplant wird.

 

Die Beitragsserie "Erfolg im Mittelstand: Steuertipps für Unternehmen" soll einen ersten Überblick über verschiedene Einsparungsmöglichkeiten bieten. Der DMB übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen. Insbesondere sind die Informationen allgemeiner Art und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Der DMB weist explizit darauf hin, dass Unternehmen bei Implementierung der Tipps Rücksprache mit ihren Steuerberatern halten sollten.

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