01.01.2022Praxistipp

Erfolg im Mittelstand: Steuergünstige Betriebsfeiern

Betriebsfeiern sind gut für das innerbetriebliche Klima und können die Bindung der Mitarbeiter zum Arbeitgeber stärken. Unternehmen haben die Möglichkeit einen steuerlichen Freibetrag von 110 Euro pro Teilnehmer dieser Teambuildung-Maßnahme anzusetzen. Es müssen jedoch einige Dinge bei der Umsetzung beachtet werden, um die Steuerfreiheit gewährleisten zu können.

In Kürze

  • Bis zu zwei Betriebsfeiern im Jahr mit 110 Euro pro Mitarbeiter von der Steuer absetzbar.
  • Bei Überschreitung ist nur der übersteigende Betrag zu versteuern.

Nach den Regeln, die 2015 vom Finanzamt aufgestellt wurden, bleiben bei Einhaltung der Freigrenze von jeweils 110 Euro pro Veranstaltung zwei Betriebsfeiern im Jahr steuerfrei. Bei einer Überschreitung des Betrags muss Lohnsteuer bezahlt werden und der Vorsteuerabzug könnte die Gültigkeit verlieren. Bei der Planung einer Feier müssen über die Gesamtkosten die Pro-Kopf-Kosten je Teilnehmer errechnet werden. Begleitpersonen werden den zugehörigen Beschäftigten hinzugerechnet und gelten in der Pro-Kopf-Kostenrechnung dementsprechend als eine Person.

Ferner darf die Intention der Feier nicht auf einzelne Personen ausgerichtet sein. Jubiläen oder das Ausscheiden einzelner Mitarbeiter sind nicht steuerfrei. Für eine dritte Betriebsfeier in einem Jahr wird selbst dann Lohnsteuer fällig, wenn die Grenze von 110 Euro unterschritten wird. Interessant ist hier, dass der Arbeitgeber ein Wahlrecht besitzt. Die dritte Betriebsfeier muss nicht zwangsläufig die Veranstaltung mit Lohnsteuerabgaben sein. Der Arbeitgeber kann sich dabei für die Veranstaltungen mit den geringsten Kosten entscheiden.

Wichtige Bedingungen

Liegen die Kosten pro Beschäftigten über 110 Euro muss nur der übersteigende Betrag als Arbeitslohn versteuert werden. Der Arbeitgeber kann den Lohnanteil pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern.

Die Begleitung eines Mitarbeiters, sei es Ehegatte/in oder Partner, wird dem Arbeitnehmer hinzugerechnet und kann nicht zusätzlich abgesetzt werden. Der Zweck der Feier darf sich außerdem nicht auf einen einzelnen Mitarbeiter konzentrieren. Das Ausscheiden oder das Firmenjubiläum sind somit keine absetzbaren Firmenfeiern.

Dokumentation der Veranstaltung

Der Arbeitgeber sollte eine Teilnehmerliste für die Veranstaltung erstellen und sich von den Gästen unterschreiben lassen. Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung mit Hilfe der Liste die Aufteilung der Teilnehmer besser nachvollziehen. Dies ist vor allem wichtig, wenn Begleitpersonen, Kunden und generell andere Personen als eigene Mitarbeiter anwesend sind.

Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere:

  • Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten,
  • die Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten,
  • Musik und künstlerische Darbietungen sowie Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, wenn sich die Veranstaltung nicht im Besuch der kulturellen oder sportlichen Veranstaltung erschöpft,
  • Geschenke. Dies gilt auch für die nachträgliche Überreichung der Geschenke an solche Arbeitnehmer, die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht an der Betriebsveranstaltung teilnehmen konnten, nicht aber für eine deswegen gewährte Barzuwendung,
  • Zuwendungen an Begleitpersonen des Arbeitnehmers,
  • Barzuwendungen, die statt der Punkte 1) bis 3) genannten Sachzuwendungen gewährt werden, wenn ihre zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist,
  • Aufwendungen für den äußeren Rahmen, z. B. für Räume, Beleuchtung oder Eventmanager.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen

Die Beitragsserie "Erfolg im Mittelstand: Steuertipps für Unternehmen" soll einen ersten Überblick über verschiedene Einsparungsmöglichkeiten bieten. Der DMB übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen. Insbesondere sind die Informationen allgemeiner Art und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Der DMB weist explizit darauf hin, dass Unternehmen bei Implementierung der Tipps Rücksprache mit ihren Steuerberatern halten sollten.

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