Finanzen und Steuern: Was plant die Ampel?
Der Bereich Finanzen bot das größte Konfliktpotential in den Verhandlungsgesprächen der Koalitionspartner. Einigkeit herrscht bei allen Parteien, dass zur Bewältigung der Herausforderungen beim Klimawandel oder der Digitalisierung hohe Investitionen benötigt werden. Bei den Punkten Superabschreibungen, erweiterte Verlustverrechnung und Mitarbeiterkapitalbeteiligung konnten gemeinsame Vorhaben beschlossen werden. Eine mutige Modernisierung der Unternehmensbesteuerung ist jedoch nicht erkennbar. Zudem lässt der Koalitionsvertrag offen, wie die Maßnahmen zur Bewältigung der großen Herausforderungen finanziert werden sollen.
Für die neue Bundesregierung gilt es, schnellstmöglich den #Aufbruchsturbo für den Mittelstand zu zünden: ein Sofortprogramm mit einem Dreiklang aus Entlastung, Vereinfachung und Förderung für Unternehmen. Die Erwartungen des Deutschen Mittelstands-Bund an die neue Bundesregierung finden Sie hier.
Vereinfachung und Weiterentwicklung Förderprogramme
Die Koalitionspartner wollen die Beantragung und Dokumentierung von Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen vereinfachen, Angebote sollen u.a. verstärkt digital gehandhabt werden können. Förderprogramme wie ZIM, IGF, INNO-KOM, go-digital und Digital Jetzt sollen weiterentwickelt werden. Grundsätzlich sind die Pläne der Ampel-Koalition in Bezug zur Wirtschaftsförderung zu begrüßen, die Umsetzung muss jedoch auch auf Landesebene erfolgen, auf der etliche Förderprogramme für KMU angeboten werden. Schnellstmöglich muss eine zentrale bundesweite Evaluierung von allen (auch regionalen) Förderprogrammen durchgeführt werden, um den deutschen Förderdschungel für KMU übersichtlicher zu gestalten.
Unterstützung bei Gründung und Nachfolge
Viele Förderprogramme im Bereich Unternehmensgründungen können ebenso bei Unternehmensnachfolgen genutzt werden. Im Koalitionsvertrag wird in diesem Zusammenhang ein weiteres neues Programm angekündigt. KMU benötigen einfach zu beantragende und starke Förderprogramme, die Umsetzung des Programms wird dabei entscheidend sein. Zusätzlich nennen die Regierungspartner eine Reihe an weiteren Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups und jungen Unternehmen wie flächendeckende Anlaufstellen für Gründungsberatung und mehr Wagniskapital. Eine Gründung soll zukünftig in 24 Stunden möglich sein. Eine umfassende deutsche Start-up-Strategie ist längst überfällig und muss mutig angegangen werden. Für die Stärkung des Mittelstands von Morgen ist die Antreibung einer neuen deutschen Gründerkultur eine der wichtigsten Aufgaben der neuen Bundesregierung.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die Ampel-Partner wollen die Möglichkeiten bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärken. Dazu soll die Anhebung des Steuerfreibetrags erfolgen. Diese Maßnahme ist längst überfällig und sehr zu begrüßen. Beschäftigte und Unternehmen können beide von der Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren.
Entbürokratisierung
In der neuen Legislaturperiode soll ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden, welches Unternehmen entlastet. Die Verfasser des Koalitionsvertrags sprechen vom „Abbau überflüssiger Bürokratie“, viel konkreter werden sie nicht. Eine ressortübergreifende „One-in-one-out“-Regelung soll konsequent umgesetzt werden. Bei einer Umfrage des DMB nannten 85 Prozent der Unternehmen bürokratische Belastungen als das größte Hemmnis für den eigenen Betrieb. Das neue Gesetz muss zum Prunkstück der neuen Wirtschaftspolitik werden, damit die großen Herausforderungen wie die Corona-Krise und die ökologische Transformation erfolgreich bewältigt werden können.
Verlustverrechnung
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende des Jahres 2023 zu verlängern. Zusätzlich soll der Verlustvortrag auf die zwei vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden. Die geplante Maßnahme ist sehr zu begrüßen und wird Unternehmen helfen, die besonders von Pandemie betroffen sind.
Superabschreibungen
Mit den sogenannten Superabschreibungen will die Ampel-Regierung Unternehmen bei Maßnahmen für den Klimaschutz und der Anschaffung sowie Herstellung von Wirtschaftsgütern im Bereich Digitalisierung unterstützen. Steuerpflichtige Unternehmen werden in den Jahren 2022 und 2023 die Kosten von ihrem steuerlichen Gewinn abziehen. Die genaue Ausgestaltung der abzugsfähigen Posten bleibt abzuwarten, die grundlegenden Pläne sind lobenswert.
Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung
Eine große Enttäuschung stellt der Koalitionsvertrag im Gebiet der Unternehmenssteuern dar. Die Besteuerung deutscher Unternehmer ist im OECD-Vergleich sehr hoch. Damit die deutsche Wirtschaft international wettbewerbsfähig bleibt, müssen Unternehmen speziell in Krisenzeiten entlastet werden, um eine zukünftige Erholung bewerkstelligen zu können. Im Koalitionsvertrag werden lediglich praxistaugliche Anpassungen der Thesaurierungsbesteuerung genannt, was löblich ist, aber viel zu wenig Mut für eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung aufzeigt.