Finanzierung der Digitalisierung in NRW
Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.
Die Digitalisierung erfordert neuartige Investitionen in Unternehmen, damit diese weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ergibt sich dadurch häufig die Herausforderung, solche Investitionen mit Krediten zu kostengünstigen Konditionen zu finanzieren. Die Förderbausteine der NRW.Bank sollen diese Vorhaben unterstützen.
Wichtige Informationen
Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.
In Kürze |
---|
|
Welche Unternehmen können gefördert werden?
Gefördert werden:
- Unternehmen in Gründung
- kleine, mittlere und große Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden)
- Angehörige der freien Berufe
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
- Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Was ist Inhalt des Programms?
Digitalisierungsvorhaben:
- Digitale Produktion und Verfahren wie z.B.:
- Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen (CRM-Systeme) an das Produktionsleitsystem (Manufacturing Execution System)
- vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung (ERP-System) und der Produktionssysteme
- Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 100 MBit/s symmetrisch)
- Digitale Produkte wie z.B.:
- Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen
- Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware
- Entwicklung von digitalen Standards und Normen
- Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
- Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
- Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
Innovationsvorhaben:
- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm
- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren
- wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren
In diesem Zusammenhang können Sie ein Förderdarlehen für folgende Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern erhalten:
- Investitionen für das Anlagevermögen, sofern sie im eigenen Betrieb installiert werden und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen
- Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen
- betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten
- Lizenzerwerbe
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden
- erste Messeteilnahmen
Wie hoch ist die Förderquote?
Stand: 28.09.2023 |
Die aktuellen Konditionen sind auf der Webseite der NRW-Bank zu finden.
Wie erfolgt eine Antragsstellung?
Die Beantragung des Darlehens erfolgt bei der jeweiligen Hausbank. Weitere Informationen zur Antragsstellung und den erforderlichen Dokumenten erhalten die Unternehmen vor Ort. Dort wird die gesamte Antragstellung abgewickelt.
Es gilt zu beachten, dass die Antragsstellung zeitlich vor dem Digitalisierungsvorhaben erfolgen muss. Weitere Informationen zum Programm sind hier zu finden.