06.07.2023FörderprogrammDMB+

Finanzierung der Digitalisierung in NRW

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Die Digitalisierung erfordert neuartige Investitionen in Unternehmen, damit diese weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ergibt sich dadurch häufig die Herausforderung, solche Investitionen mit Krediten zu kostengünstigen Konditionen zu finanzieren. Die Förderbausteine der NRW.Bank sollen diese Vorhaben unterstützen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Höchstbetrag von 25.000 Euro als endfälliges Darlehen oder Ratendarlehen.
  • Möglichkeit der Haftungsfreistellung oder Bürgschaft.
  • Die Antragsstellung kann bei der jeweiligen Hausbank eingeleitet werden.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Gefördert werden:

  • Unternehmen in Gründung
  • kleine, mittlere und große Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden)
  • Angehörige der freien Berufe

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Digitalisierungsvorhaben:

  • Digitale Produktion und Verfahren wie z.B.: 
    • Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen (CRM-Systeme) an das Produktionsleitsystem (Manufacturing Execution System)
    • vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung (ERP-System) und der Produktionssysteme
    • Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 100 MBit/s symmetrisch)
  • Digitale Produkte wie z.B.:
    • Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen
    • Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware
    • Entwicklung von digitalen Standards und Normen
  • Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
    • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
    • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
    • Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept

Innovationsvorhaben:

  • Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm
  • Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren
  • wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren

In diesem Zusammenhang können Sie ein Förderdarlehen für folgende Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern erhalten:

  • Investitionen für das Anlagevermögen, sofern sie im eigenen Betrieb installiert werden und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen
  • Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen
  • betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten
  • Lizenzerwerbe
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden
  • erste Messeteilnahmen

 

Wie hoch ist die Förderquote?

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel
  • Höchstbetrag: 10 Mio. €
  • Laufzeiten Ratendarlehen:
    • 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
    • 5, 7 und 10 Jahre bei 1 optionalen Tilgungsfreijahr
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Stand: 28.09.2023

Die aktuellen Konditionen sind auf der Webseite der NRW-Bank zu finden.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Die Beantragung des Darlehens erfolgt bei der jeweiligen Hausbank. Weitere Informationen zur Antragsstellung und den erforderlichen Dokumenten erhalten die Unternehmen vor Ort. Dort wird die gesamte Antragstellung abgewickelt.

Es gilt zu beachten, dass die Antragsstellung zeitlich vor dem Digitalisierungsvorhaben erfolgen muss. Weitere Informationen zum Programm sind hier zu finden.

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